Hallo miteinander,
ich habe da mal mehrere Fragen bzg. Ausbildung und Unterhalt.
Ich bin 22 Jahre alt und habe im August 2009 eine Ausbildung zur Medzinischen Fachangestellten begonnen.
Ich lebe mit meinem Freund zusammen in einer Wohnung außerhalb meines Heimatortes.
Meine Eltern sind seit 1994 geschieden und mein Vater war immer allein unterhaltspflichtig, da meine Mutter zu wenig verdient hat.
Jetzt kommt das Problem, dass ich im letzten Jahr, vor Antritt meiner Ausbildung, die sogenannte Ausbildungsbeihilfe beantragt habe.
Diese wurde mir mit 14 € bewilligt, mit der Begründung, dass mein Vater den Rest zahlen muss, da er zuviel verdient und natürlich in erster Stelle die Eltern für den Unterhalt sorgen müssen.
Mein Vater weigert sich, zu zahlen, sodass mir nichts anderes übrig blieb, als mir einen Anwalt zu nehmen, um den Unterhalt einzuklagen.
Ich würde diese Option nicht wählen, wenn es nicht wirklich notwendig wäre, da er ja immerhin mein Vater ist.
Heute bekam ich einen Brief von seinem Anwalt, in dem steht, dass sie beantragen, die Klage abweisen zu lassen.
Am 02.09. findet eine Anhörung zur Güterverhandlung statt.
Ich habe ja einen Bedarf von 640,- monatlich.
Davon abzuziehen sind ja Meine Ausbildungsvergütung von 423,- netto, Kindergeld von 184,- und 14,-.
Damit würden noch ca. 18 € übrig bleiben - laut des Schreibens vom Anwalt.
Aber nach meinen Recherchen müssten noch 90 € von meinem Nettoverdienst für die sogenannte Ausbildungspauschale abgezogen werden.
Weiß da jemand mehr?
Für die eventuelle Relevanz: Ich bin wohnhaft in Niedersachsen.
Vielen Dank bereits im Voraus.