Unterhaltszahlung-Pflegeheim-hat man eine Wahl?

Mutter ,Pflegestufe I, ist vor zwölf Monaten in ein Pflegeheim gezogen.
Nun bekommt Sohn vom Sozialamt eine Aufforderung, 400,00 € monatlich zu zahlen. Vom Einkommen her ist er unterhaltspflichtig, möchte aber das Geld eigentlich lieber für seine Rente sparen.
Mutter hat sich ein Heim ausgesucht, das 385,00 € teurer ist als vergleichbare andere Heime in der nahen Umgebung.
Frage: Kann Sohn, um die 400,00 € zu sparen,den Umzug in ein anderes Heim erwirken?

Guten Abend (


Mutter ,Pflegestufe I, ist vor zwölf Monaten in ein
Pflegeheim gezogen.

Ich nehme mal an, in Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und wohl überlegt…


Nun bekommt Sohn vom Sozialamt eine Aufforderung, 400,00 €
monatlich zu zahlen. Vom Einkommen her ist er
unterhaltspflichtig, möchte aber das Geld eigentlich lieber
für seine Rente sparen.

Bei dieser Argumentation hab ich mich beim lesen glatt an meinem Kaffee verschluckt…


Mutter hat sich ein Heim ausgesucht, das 385,00 € teurer ist
als vergleichbare andere Heime in der nahen Umgebung.

Frage: Kann Sohn, um die 400,00 € zu sparen,den Umzug in ein
anderes Heim erwirken?

Gegenfrage: Hat Sohn Mutter mal gefragt, warum gerade diese Einrichtung gewählt wurde? Spricht man überhaupt miteinander?
Möchte Sohn nicht, dass Mutter dort lebt, wo sie möchte und wo Mutter SELBST das Gefühl hat gut leben zu können?

Um mal von den moralischen Fragen zur eigentlichen Fragestellung zu kommen: So lange Sohn nicht die Betreuung in den entsprechenden Bereichen für Mutter hat, kann Mutter alleine entscheiden…

Entschuldigung für mein Unverständnis bei solch einer Argumentation.
Trotzdem mit einem

freundlichen Gruß (
MG

Vom Einkommen her ist er
unterhaltspflichtig, möchte aber das Geld eigentlich lieber
für seine Rente sparen.

Dafür sind dann seine Nachkommen zuständig.

Hallo
also da komme ich nicht ganz mit. Was ist denn, wenn es noch ein Pflegeheim gibt, welches nochmal 2000 EUR teurer ist und die Mutter noch schicker findet? Und vielleicht kein Sohn da wäre, der das bezahlen kann? Soll dann die Allgemeinheit herhalten?

Ich hätte auch gern nen 200qm-penthouse. ich könnte sicher auch eklären, warum ich es da toll finde. Keiner hat meine Betreuung übernommen. Kann ich also ohne über die nötigen Finanzmittel zu verfügen, irgendeinen Vertrag unterschreiben und meine Kinder oder das Sozialamt müssen zahlen?

LG, Bommel

Hallo

Guten Abend

Ich hätte auch gern nen 200qm-penthouse.

ich auch :smile:

ich könnte sicher
auch eklären, warum ich es da toll finde. Keiner hat meine
Betreuung übernommen. Kann ich also ohne über die nötigen
Finanzmittel zu verfügen, irgendeinen Vertrag unterschreiben
und meine Kinder oder das Sozialamt müssen zahlen?

soooooo einfach ist des auch nicht…
…der Vermieter der 200qm Penthouse-Whg kann selbst entscheiden, wie viel Miete er nimmt…so lange er jemanden findet, der sie bezahlt ist es OK…

Pflegeheimbetreiber können das nicht… hier gibt es die Pflegesatzverhandlungen… zwischen dem Betreiber und den Trägern (Pflegekassen, sonstige Soz.Vers.träger und auch Sozialhilfeträger)

Bei diesen Pflegesatzverhandlungen müssen vom Betreiber umfangreiche Zahlen vorgelegt werden, aufgespaltet in 2 große Bereiche (1. U + V = Unterkunft und Verpflegung; 2. Pflegeleistungen), damit überhaupt abgeschlossen werden kann…
Das ist ein z. T langes und hartes Verfahren, wo um jeden Cent gefeilscht wird, weil ja a) der Betreiber möglichst kostendeckend Einnahmen erzielen möchte und b) die Träger möglichst wenig für die Leistung bezahlen möchten…

Soooo einfach ist das denn dann eben nicht…

Achja…vorgeschrieben sind die Pflegesatzvereinbarungen im SGB XI § 85
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/11/index.php?..

LG, Bommel

Gruß
MG

1 Like

Hallo

soooooo einfach ist des auch nicht…

Aber es erschließt sich mir noch nicht… So fing es an:

Mutter hat sich ein Heim ausgesucht, das 385,00 € teurer ist als
vergleichbare andere Heime in der nahen Umgebung.
Frage: Kann Sohn, um die 400,00 € zu sparen,den Umzug in ein
anderes Heim erwirken?

In diesem Fall ist möglicherweise jemand da, der diesen Mehrpreis anstatt der Allgemeinheit trägt. Was passiert, wenn der Staat hier auf niemand zurückgreifen kann? Besteht „freie Heimwahl“? Hat für mich aus Sicht des Steuerzahlers ein Geschmäckle, zumal ja ALG2-Empfänger nicht selten aufgefordert werden, ihre Unterkunftskosten aus ökonomischen Gründen zu senken. 385 EUR mehr pro Person und Monat sind schon ein Batzen.

…der Vermieter der 200qm Penthouse-Whg kann selbst
entscheiden, wie viel Miete er nimmt…so lange er jemanden
findet, der sie bezahlt ist es OK…

Ändert aber nix an der Tatsache, dass ich nicht verstehe, wieso jemand, dessen eigenes Geld nicht reicht, Recht auf eine luxuriösere Lösung hat, wenn eine einfachere Ausführung auch zumutbar wäre.

Pflegeheimbetreiber können das nicht… hier gibt es die
Pflegesatzverhandlungen… zwischen dem Betreiber und den
Trägern (Pflegekassen, sonstige Soz.Vers.träger und auch
Sozialhilfeträger)

Halte ich für unerheblich und möchte hier auch nicht einhaken, mir geht es um was anderes.:

Soooo einfach ist das denn dann eben nicht…

Sagtest Du bereits

Achja…vorgeschrieben sind die Pflegesatzvereinbarungen im
SGB XI § 85

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/11/index.php?..
08500

Was hat das damit zu tun, ob man sich etwas Besseres auf anderer Leute kosten können darf, oder nicht…?!

LG, Bommel

Gruß

MG

Moinsen

In diesem Fall ist möglicherweise jemand da, der diesen
Mehrpreis anstatt der Allgemeinheit trägt. Was passiert, wenn
der Staat hier auf niemand zurückgreifen kann? Besteht „freie
Heimwahl“? Hat für mich aus Sicht des Steuerzahlers ein
Geschmäckle, zumal ja ALG2-Empfänger nicht selten aufgefordert
werden, ihre Unterkunftskosten aus ökonomischen Gründen zu
senken. 385 EUR mehr pro Person und Monat sind schon ein
Batzen.

Das Heimentgelt ist ja nicht nur reine Unterkunftsleistung, sondern setzt sich, wie bereits erwähnt, aus mehreren Bereichen zusammen.
Die Kostenträger orientieren sich in Pflegesatzverhandlungen durchaus an den Grenzen, die z. B. auch für ALG2-Empfängern gelten…

…der Vermieter der 200qm Penthouse-Whg kann selbst
entscheiden, wie viel Miete er nimmt…so lange er jemanden
findet, der sie bezahlt ist es OK…

Ändert aber nix an der Tatsache, dass ich nicht verstehe,
wieso jemand, dessen eigenes Geld nicht reicht, Recht auf eine
luxuriösere Lösung hat, wenn eine einfachere Ausführung auch
zumutbar wäre.

Naja, „luxuriös“ wird es sicher nicht sein…denn Luxus zählt nicht bei den abgeschlossenen Pflegesätzen, sondern wirklich nur der Grundbedarf…

Im Übrigen hat der Gesetzgeber diese „freie Wahl“, die vom Themenstarter … sagen wir mal… kritisiert wurde, sogar ausdrücklich zugelassen (und auch auf Angemessenheit hingewiesen):

SGB XI § 2 (Selbstbestimmung) Absatz 2:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/11/index.php?..
Die Pflegebedürftigen können zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger wählen. Ihren Wünschen zur Gestaltung der Hilfe soll, soweit sie angemessen sind, im Rahmen des Leistungsrechts entsprochen werden.

Durch den Abschluss des Pflegesatzes mit einer Einrichtung erkennen die Leistungsträger die Angemessenheit an…

Gruß
MG

1 Like

Hallo

Im Übrigen hat der Gesetzgeber diese „freie Wahl“, die vom
Themenstarter … sagen wir mal… kritisiert wurde, sogar
ausdrücklich zugelassen (und auch auf Angemessenheit
hingewiesen):

Schön für die Heimbewohner. Mir geht es hier aber doch darum, dass ich der Meinung bin, dass jemand, der für den Mehraufwand gerade stehen muss, sich durchaus ein wenig echauffieren darf, wenn es eine einfachere aber noch zumutbare Lösung gibt. Das ist bei der Unterbingung von ALG2-Empfängern, wo die Arbeitsagentur auch schon mal auf einen Unzug drängt, ja nicht anders.
Bist Du da auch so empört?

LG

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Vielen Dank Bommel,
aber die rechtliche Situation ist immer noch offen!
Gibt es niemanden der helfen kann oder entsprechende Tips hat?

Mutter ,Pflegestufe I, ist vor zwölf Monaten in ein
Pflegeheim gezogen.

Wurden hier vorher mehrere Heime besichtigt?
Was war der Grund für die Entscheidung, gerade in dieses Heim zu gehen? Z.B. Pflegevoraussetzungen?
War der Mutter bewußt, dass das ihr zur Verfügung stehende Geld nicht reichen würde?

Nun bekommt Sohn vom Sozialamt eine Aufforderung, 400,00 €
monatlich zu zahlen. Vom Einkommen her ist er
unterhaltspflichtig, möchte aber das Geld eigentlich lieber
für seine Rente sparen.

Nachvollziehbar, aber hier irrelevant.

Mutter hat sich ein Heim ausgesucht, das 385,00 € teurer ist
als vergleichbare andere Heime in der nahen Umgebung.

Nicht jedes Heim ist miteinander vergleichbar.

Frage: Kann Sohn, um die 400,00 € zu sparen,den Umzug in ein
anderes Heim erwirken?

Hier hilft nur ein klärendes Gespräch mit der Mutter.
Solange sie bei klarem Verstand ist, hat der Sohn meines Wissens nach keine andere Möglichkeit.

Gruss

Hi,
wie ja unten schon erwähnt wurde, hat man eine freie Heimplatzwahl, sofern das Heim angemessen ist. Da das Sozialamt anscheinend die Heimkosten trägt, denn sonst würde es keinen Unterhalt fordern, besteht wohl mit dem Heim eine Vergütungsvereinbarung, also ist das Heim angemessen. Ich vermute, dass dieses Heim ein relativ neues Heim ist, denn die unterschiedlichen Heimkosten entstehen in erster Linie durch den Investitionskostenanteil, der umso höher ist, je neuer das Heim ist. Die Anteile für U+V sowie Pflege sind nicht soo unterschiedlich zwischen den einzelnen Heimen.
Da die Mutter sich das Heim ausgesucht hat, kann man dagegen nichts machen. Denn es ist ihr Recht. Selbst wenn sie einen Betreuer mit dem Aufgabenbereich „Aufenthaltsbestimmung“ bekommen würde, dann müsste dieser dieses Recht im Sinne und zum Wohle der Mutter ausüben. Und wenn die Mutter sich dort eingelebt hat und wohlfühlt, wäre es sicher nicht zu ihrem Wohle, wenn sie umziehen müsste.

In einem mir bekannten Fall ist ein Sohn umgezogen und wollte seine Mutter unbedingt mitnehmen in ein Heim dort in der Nähe. Sie war vorher in einem anderen Heim. Ich habe ihm dringend davon abgeraten, aber er hat es trotzdem gemacht. Die Mutter ist kurz darauf gestorben.

Liebe Grüße
Nelly

Dass die mutter ein anrecht auf den von ihr gewählten heimplatz hat ist nachzuvollziehen, jedoch ist die schlussfolgerung daraus denn,dass das sozialamt automatisch einen höheren beitrag vom sohn fordern darf?

Das Sozialamt kann max. so viel fordern, wie die ungedeckten Kosten sind, also das, was es zahlt. Und es kann max. so viel fordern, wie der Unterhaltspflichtige leisten kann. Ist letzteres weniger als ersteres, dann kann es nur letzteres fordern.

Die Frage, ob der U-Pflichtige durch einen Aufenthalt in einem billigerem Heim weniger zahlen müsste, stellt sich das Sozialamt nicht.

Gruß
Nelly

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Die Frage darf doch nicht sein, ob sich das Sozialamt einer Frage stellt oder nicht stellt, sondern ob es sich dieser Frage gemäß Rechtsprechung stellen „MUSS“

Meiner Meinung nach muss sich das Sozialamt diese Frage nicht stellen. Und jeder U-Pflichtige hat immerhin die Möglichkeit, gegen die Unterhaltsheranziehung gerichtlich vorzugehen, wenn er der Meinung ist, dass das Sozialamt seiner Mutter ein unangemessen luxuriöses Heim finanziert.

So, mehr hab ich zu dem Thema nicht zu sagen.