Verjährungsfristen Alg-II-Forderungen

Die Ermittlung für angeblichen unrechtmäßigen Leistungsbezug wurden ohne Ergebnis eingestellt. Nun 2 Jahre später wird zum gleichen Sachverhalt wieder ermittelt. Es gibt dazu kein Beschluß über eine Rückforderung.

Bis wann kann die ARGE bzw. das Jobcenter noch Rückzahlungen fordern??
Gibt es Verjährungsfristen für Alg-II-Rückforderungen? Wenn ja: welche und für welche Leistungen??
Wer hat eine Info oder einen Link??

Danke

Es kommt auf die Begründung der Forderungen an. Gerne wird da geschummelt und dem Betroffenen Verschulden unterstellt.

§ 45 SGB X
(3) Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung kann nach Absatz 2 nur bis zum Ablauf von zwei Jahren nach seiner Bekanntgabe zurückgenommen werden. Satz 1 gilt nicht, wenn Wiederaufnahmegründe entsprechend § 580 der Zivilprozessordnung vorliegen. Bis zum Ablauf von zehn Jahren nach seiner Bekanntgabe kann ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung nach Absatz 2 zurückgenommen werden, wenn

§ 50 SGB X
(4) Der Erstattungsanspruch verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Verwaltungsakt nach Absatz 3 unanfechtbar geworden ist. Für die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die Wirkung der Verjährung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs sinngemäß. § 52 bleibt unberührt.

Aber zu beachten ist auch § 51 SGB I i.V.m. § 45, wonach die Pfändungsgrenze beachtet werden muss.

Bezüglich Aufrechnung bei laufendem Bezug weiteres hier:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/an…

§ 51 ivm 54 sgb 1 nicht 45!