Guten Tag!
Vorgeschichte: Eine Mitarbeiterin erhält monatelang keinen Lohn und schließlich kündigt der Arbeitgeber fristlos. Das Arbeitsgericht erklärt die fristlose Kündigung für nichtig und verurteilt den Arbeitgeber zur Zahlung aller ausstehenden Löhne. Der Arbeitgeber zahlt trotzdem nicht, eine Pfändung blieb erfolglos und nach Insolvenzantrag wird die Insolvenzausfallkasse die ausstehenden Löhne zahlen.
Während der Lohn ausblieb, zahlte das Jobcenter Hilfe zum Lebensunterhalt. Wenn nun die Insolvenzausfallkasse die ausstehenden Löhne zahlt, muss das vom Jobcenter erhaltene Geld zurückgezahlt werden. Es bleibt aber Geld übrig, weil der Lohnanspruch und damit die Zahlung der Insolvenzausfallkasse höher war, als das vom Jobcenter gezahlte Existenzminimum.
Dieses Geld ist jetzt der Sorgenpunkt. Wird es mit zukünftigen Zahlungen des Jobcenters verrechnet? Oder darf das Geld als Rücklage behalten werden?
Gruß
Ines64