Hallo,
um meine Situation zu erklären muss ich etwas weiter ausholen: Ich habe seit Mitte April sehr erfolgreich an einer Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen,die Betreuung meiner Tochter (10) hat in der Zeit meine Mutter übernommen,als mein Vater dann plötzlich verstarb hat auch sie rapide abgebaut und muss nun Antidepressiva nehmen. Jetzt schafft sie die Betreuung meiner Tochter nicht mehr und meine beiden Schwestern können oder wollen es auch nicht übernehmen da sie selbst jeweils drei Kinder haben. Wir haben zur Zeit Sommerferien und deshalb musste ich mehr oder weniger von einem auf den anderen Tag zuhause bleiben. Das habe ich dem Bildungsträger und auch der Arge sofort gemeldet. Mein Arbeitsberater drohte mir daraufhin mit einer 3 monatigen Sperrung sowie einer Rückforderung von knapp 1000 Euro wegen Abbruchs ohne wichtigen Grund Zitat „Sehn sie zu dass sie morgen wieder am Unterricht teilnehmen ich werde dass nicht als Grund für einen Abbruch gelten lassen!“ Ich habe ihn auch gefragt ob ich nicht einfach beim nächsten Kurs (startet alle 3 Monate) wieder teilnehmen kann da meine Tochter dann eine Ganztagsschule besucht, auch das hat er abgelehnt.
Meine Frage: Ist dass oder ist dass kein triftiger Grund für einen Abbruch und gibt es eine konkrete Gesetzesgrundlage?
Vielen Dank schonmal im Vorraus