Welches Arbeitsgericht ist örtlich zuständig?

Hallo @,

in einem Arbeitsvertrag ist geregelt, dass Erfüllungsort und Gerichtsstand x-Stadt sei.
Der Arbeitnehmer arbeitet für ein Qualitätssicherungsunternehmen bei einem Zulieferbetrieb in A-Stadt und wohnt auch in A-Stadt.
Der Arbeitgeber hat auch noch weitere Beschäftigte in anderen Städten.

Der Arbeitgeber hat seinen Sitz in C-Stadt, der Erfüllungsort/Gerichtsstand wird aber mit D-Stadt vereinbart.

Im Internet findet man Hinweise über Änderungen seit 2008. (Homepages eines RA.)
Generelle Frage:

Würde der AG Klagen, könnte er dies beim vereinbarten Arbeitsgericht in D-Stadt (C-Stadt hat kein eigenes ArbeitsGericht).

Könnte der AN beantragen, dass  das Verfahren am Wohnort des AN statt findet oder gilt die Regelung im Arbeitsvertrag?
Ebenso: wenn der AN  den AG verklagen möchte, kann er dies beim Arbeitsgericht des Wohnortes tun oder muss er, weil arbeitsvertraglich vereinbart, dies beim vereinbarten Arbeitsgericht machen (ca. 150 KM Entferung).
Hinweise und Links werden dankbar angenommen.

Schönes WE