Wie viel dürfen ALG II Bezieher als

… Kleinstunternehmer z.B. durch Tuppern zuverdienen,
ohne Abzüge erwarten zu müssen !!!
Und wieviel Stunden höchstens,
sicherlich gibt es auch hier genaue Vorgaben.

Danke und herzliche Grüße

Hallo,
als ALG II - Bezieher sollte man sich an die ARGE wenden, hier erfährt man die Höhe der Zuverdienstgrenze. Diese hängt von den sehr persönlichen Lebensumständen ab. Der Betrag kann im günstigesten Fall ca. 115 €/mtl. betragen, die nicht von den Leistungen abgezogen werden. Grundsätzlich gilt aber: Alle Hinzuverdienste sind meldepflichtig und müssen auch mtl. nachgewiesen werden. Sollte diese Meldung unterbleiben, dort die Einstellung der Leistungen und Strafe. Selbst der Zeitungsjob von Jugendlichen, deren Eltern ALG II beziehen, müssen gemeldet werden.
Also auf zur ARGE und offen sprechen.

LG
Trotzkopf

sorry, der Fehlerteufel war da!

Hallo,
als ALG II - Bezieher sollte man sich an die ARGE wenden, hier erfährt man die Höhe der Zuverdienstgrenze. Diese hängt von den sehr persönlichen Lebensumständen ab. Der Betrag kann im günstigesten Fall ca. 115 €/mtl. betragen, die nicht von den Leistungen abgezogen werden. Grundsätzlich gilt aber: Alle Hinzuverdienste sind meldepflichtig und müssen auch mtl. nachgewiesen werden. Sollte diese Meldung unterbleiben, droht die Einstellung der Leistung und Strafe. Selbst der Zeitungsjob von Jugendlichen, deren Eltern ALG II beziehen, muß gemeldet werden.
Also auf zur ARGE und offen sprechen.

LG
Trotzkopf

Zuverdienst / Nebenverdienst

Beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II richtet sich die bedarfsmindernde Anrechnung von Erwerbseinkommen nach dessen Höhe. Seit dem 01. Juli 2011 ist Erwerbseinkommen nach folgenden Regeln anzurechnen:

Erwerbseinkommen bis zu einer Höhe von 100 Euro je Monat bleibt anrechnungsfrei (Grundfreibetrag)
Erwerbseinkommen bis zu einer Höhe von 1.000 Euro je Monat ist zu 20% anrechnungsfrei
Erwerbseinkommen ab einer Höhe von 1.000 Euro bis zu einer Höhe von 1.200 Euro (1.500 Euro für Personen oder Haushalte mit minderjährigem Kind) je Monat Euro bleibt zu 10% anrechnnungsfrei

In in dem Grundfreibetrag enthalten sind die Werbungskostenpauschale (15,33 Euro), die Absetzbeträge für Riester-Rente und weitere private Versicherungen (€ 30) und Fahrtkosten.

Erzielt ein Mitglied eine Bedarfsgemeinschaft Einkommen, dessen monatliche Höhe € 400 übersteigt, kann es die Fahrtkosten mit € 0,20 pro Kilometer absetzen, sofern darüber hinaus die Summe der abzugsfähigen Beträge gemäß § 11 II Nr. 3-5 SGB II die Grenze von € 100 übersteigt.
Einkommensanrechnung bis zum 30.06.2011

Für den Zeitraum bis zum 30.06.2011 war Erwerbseinkommen abweichend von den oben stehenenden Regelungen mit einer Höhe von über 100 Euro zu 20% anrechnungsfrei. Erwerbseinkommen in Höhe von 800 Euro bis 1.200 Euro (1.500 Euro für Leistungsbezieher mit Kind) war zu 10% anrechnungsfrei.
Ausnahme für Einkommen aus Schülerjobs im den Ferien ab Juni 2010

Ab dem 01. Juni 2010 ist Erwerbseinkommen von Schülern an allgemeinbildenden oder berufsbildenen Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und keine Ausbildungsvergütung erhalten, nicht bedarfsmindernd anzurechnen, sofern das Einkommen einen Betrag von 1.200 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigt und in den Schulferien in einem Zeitraum von höchstens 4 Wochen pro Kalenderjahr erzielt wurde (weitere Informationen zur Anrechnung von Ferienjob-Einkommen).
geringfügige Beschäftigung (400 Euro Job oder Minijob)

In dieses Konzept fügen sich auch die im Wege des Hartz I Gesetzes geänderte Regelung zur geringfügigen Beschäftigung (so genannte 400 Euro Jobs oder Mini - Jobs).

Diese müssen wie andere Beschäftigungsverhältnisse auch der Sozialversicherung gemeldet werden. Die Anrechnung auf die Leistungen im Rahmen des ALG II erfolgen nach den oben stehenden Regeln.

Näheres finden Sie in unseren Informationen über geringfügige Beschäftigungen.
was zählt bei der Berechnung als Einkommen?

Häufig stellt sich die Frage, ob alle Einnahmen des Leistungsempfängers als Einkommen bei der Berechnung berücksichtig werden. Auf den folgende Seiten wird im Detail behandelt, was genau als Einkommen zählt , und welche Einnahmen nicht angerechnet werden

Bei der Anrechnung eines etwaigen Einkommens im Rahmen der Berechnung des ALG II Anspruchs findet das sogenannte Zuflussprinzip Anwendung. Hiernach wird für die Anrechnung auf den Zeitpunkt des Zahlungseingangs abgestellt. Daher können beispielsweise auch Entgelte aus Erwerbstätigkeit als Einkommen angerechnet werden, wenn diese vor dem Bezug von ALG II erwirtschaftet, aber erst im Bezugszeitraum ausgezahlt worden sind.

Hallo Liebeneu49,
es gibt eine neue Regelung seit 2011.
Schau bitte uneter (www.haushaltsgeld.net/hartz-4-zuvedienst-neuregelung…) nach. Die Tabelle
wird Dir Deine Fragen beantworten.

Gruß
Wuddel

Hallo,

§11SGB II und ALGII-V § 3 sind für die Hinzuverdienstregeln maßgeblich. Ein Grundfreibetrag von 100,00 Euro ist anrechnungsfrei. Zwischen 101,00 Euro und 800,00 Euro sind zu 20 Prozent anrechnungsfrei. 801,00 Euro bis 1.200 sind noch zu 10 Prozent anrechnungsfrei, bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern bis 1.500,00 Euro. Bei harz VI gibt es nach meinem Wissen keine zeitliche Beschränkung der Arbeitszeit -anders als bei ALG I Beziehern (15 Stunden - Regelung) für Nebenerwerb - Hinzuverdienst.

Hallo,

100,00 Euro (monatlich) darf man abzugsfrei hinzu verdienen. Dabei stellt sich die Frage der Höchststunden logischerweise nicht.

LG W.

das weiss ich leider nicht

Tut mir leid, diese Frage betrifft nicht mein Fachgebiet (gesetzliche Unfallversicherung).

MAN DARF MAXIMUM 165.- EURO OHNE ABZÜGE DAZU VERDIENEN! STUNDEN SIND HIERBEI EGAL ES DÜRFEN DIE 165.- EURO NICHT INSGESAMT ÜBERSCHRITTEN WERDEN! ICH HOFFE ICH KONNTE HELFEN UND WÜNSCHE NOCH EINEN SCHÖNEN ABEND UND LIEBE GRÜSSE CHARLY

-ICH DENKE, DAS JEDER ZUVERDIENTE CENT VOM ALG2 GELD ABGEZOGEN WIRD;- WEIS ICH ABER NICHT GENAU!

Hallo,

tut mir leid, da kenne ich mich nicht aus.

Informationen sind bei der IHK und bei der Argentur für Arbeit erhältlich.

Sorry

Crash

Hey,

welche Abzüge meinst du?
So kann ich da schlecht etwas zu sagen.

Gruß
sydney

Hallo,

soweit ich weiß werden vom Zuverdienst 80 % angerechnet und den Rest darf man behalten. Der Nebenversienst darf nicht mehr als 400 € pro Monat und 15 Stunden pro Woche sein.

Ich hab mich jetzt länger nicht mehr damit beschäftigt, eine Freundin die ALG II bekommt hat es mir so erkläert.
Ich wünsche dir auf alle Fälle viel Erfolg.
Liebe Grüße
M. H. Bauer OFS

… Kleinstunternehmer

Danke und herzliche Grüße

nur 160€, sofern die Gesetzeslage nicht in letzter Zeit verändert wurde. Schau im Internet nach, elo-forum.org ist eine sehr gute Anlaufstelle für sowas