Wie wird das krankengeld errechnet

Angenommen man ist länger als sechs Wochen erkrankt, dann muss über diesen Zeitraum hinaus die Krankenkasse aufkommen. Doch wie berrechnet diese die Höhe des Krankengeldes? wird dazu der letzte Monat vor der Erkrankung genommen oder der Durchschnitt (wie bei der Arbeitsagentur) der letzten Monate errechnet?

Hallo,
zu grunde gelegt wird der letzte abgerechnete Kalendermonat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit - bei abweichendendem (nach oben) Gehalt vom vereinbartem Gehalt wird der Durchschnitt der letzten 3 abgerechneten Monate vor Beginn der AU berücksichtigt.

MFG

Hallo Helga,

erstmal entschuldige bitte für die nüchterne Anfrage vorhin. Ich bin neu hier und gestern wurde meine Frage schon einmal gelöscht, weil es zu persönlich war. Darum war ich dieses Mal vorsichter.

Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Leider hat sich durch deine Antwort bestätigt was ich befürchtet habe.
Ich musste im März unbezahlten Urlaub nehmen, dadurch hat sich mein Gehalt verringert. Und genau dieser ist der Monat vor meiner AU. Es ist genau der Monat in dem ich von allen am wenigsten Verdient habe.
Du kannst dir vorstellen wie gering das Gehalt bei 2 Wochen Bezahlung war und demnach auch das Krankengeld ausfällt.
Ich habe seit diesem Monat keinen Unterhalt bis jetzt erhalten und bin immer noch AU, lebe seitdem von meinem Ersparten.
Hab ich eine Chance, dass trotzdem die anderen drei Monate berrechnet werden?

Viele Grüße

Hallo

Krankenversicherung (GKV)
Für die Krankengeld-berechnung ist es erforderlich, dass entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen,

drei Beträge - nämlich 70 % vom Brutto (Vorschrift 1),

90 % vom Netto plus Einmalzahlungen (Vorschrift 2)

und 100 % vom regelmäßigen Netto (Vorschrift 3)

  • berechnet und miteinander verglichen werden müssen.

Bei der Krankengeld - Berechnung ist das vereinbarte Monatsentgeld des vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit letzten Endgeltzeitraumes zugrunde zu legen. Sofern das Endgelt regelmäßig in den letzten 3 Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abweicht, werden diese Monate bei der Berechnung berücksichtigt und durch 90 Tage geteilt. Der ermittelte Bruttobetrag ist auf 70 % zu begrenzen. Es wird danach eine entsprechende Vergleichsberechnung mit dem Nettolohn durchgeführt, wobei dieser auf 90 % zu begrenzen ist.

soweit so gut aber es kommt noch schlimmer:smile:

wenn Du in den letzten 12 Monaten vor der Erkrankung Einmalzahlungen erhalten hast wie z. B. Das 13. Monatsgehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Gewinnbeteiligung oder Jubiläumsgeld diese werden dann in der Summe durch 360 Tage geteilt und berücksichtigt
desweiteren wenn du Altersvorsorge betreibst durch z.B. End-Geld-Umwandlung muss das auch berücksichtigt werden .

Bei dem ganzen wird gerne mal ein Fehler gemacht
eine bessere Erklärung wie das gerechnet wird google mal nach Krankengeld-Report da wird es anhand einer Beispielrechnung erklärt