Wiedereingliederungsvereinbarung jobcenter

Liebe/-r Experte/-in,ich hat ganz gern einen rechts"tip" ich hatte bei dem jobcenter eine wiedereingliederungsvereinbarung im februar unterzeichnet.darin wurde lediglich festgelegt und unterschrieben,das der jobcenter
eine maßnahme der beruflichen weiterbildung vom 20. juni bis 22.juli an einem institut fördert. ein bildungsgutschein wurde ausgestellt. in einer rückfrage das der bildungsgutschein welcher ein 1/4 jahr gültigkeit hat die maßnahme nicht abdeckt wurde mir schriftlich mitgeteilt ich möchte den gutschein zurücksenden und bei einem neuen termin im mai würde ein neuer ausgestellt werden. nun hat man heute bei einer vorsprache mir mitgeteilt, das die angelegentheit geprüft wurde und es keinen neuen bildungsgutschein gibt,folgedessen die weiterbildung wie im wiedereingliederungsvertag vereinbart nicht gefördert wird. da zwischenzeitlich der lehrgang von mir gebucht wurde sowie die unterkunft,-wäre die rechtsfrage inwieweit die weiterbildung wie in der wiedereingliederungsvereinbarung eingeklagt werden kann.vielen dank für die antworten

liebe sylvia.leider kann ich dir keine passende antwort auf deine frage geben.Aber nur soviel wenn du unterkunft usw schon gebucht und auch bezahlt hast,muss ´die summe vom jobcenter zurückfordern.Sorry aber leder weiss ich auch nicht mhr weil ich mit em jobcenter nichts zu tun habe.Trotzdem alles gute

tut mir leid liebe sylvia, zum thema wiedereingliederungsvereinbarung kann ich nicht weiterhelfen!