Wohngeld: Absenz d. Kindesunterhalts als Einkommen

Ist es berechtigt? Wir (ich und das Kind) wollen keinen Unterhalt und keinen Unterhaltsvorschuss vom JA. Wir haben Elterngeld etwas über 600€ + Kindergeld. Die Wohngeldstelle hat uns die nicht vorhandene Unterhaltszahlungen trotzdem als Einkommen angerechnet.

Hallo,nach meiner Kenntnis darf auf Unterhalt nicht verzichtet werde.Es geht hier sicher um Kindesunterhalt.Ich wollte auch mal drauf verzichten,daher weiß ich es.Denn der Unterhalt steht dem Kind zu.Ob es so von der Wohngeldstelle berechtigt ist,kann ich nicht sagen,bei mir wird der Kindesunterhalt als Einkommen angeseehn und berechnt

Lg.Bernd0058

Danke für die Antwort. Zu hervorheben: Es geht hier nicht um die Beantragung von Sozialhilfe oder ALG II (da wäre die Anrechnung noch zu rechtfertigen, und die Mutter weiß es), sondern ums Wohngeld.

Verstehe das es nicht um Sozialhilfe oder ALG II geht.Vermute mal ,da auf Kindesunterhalt nicht verzichtet werden darf,das eine Einkommensanrechnung gerechtfertigt ist.Es ist mir auch nicht nachvollziehbar,warum du auf Kindesunterhalt verzichtest.Es steht dem Kind gesetzlich zu,nicht dir .

Danke für die Antwort. Zu hervorheben: Es geht hier nicht um
die Beantragung von Sozialhilfe oder ALG II (da wäre die
Anrechnung noch zu rechtfertigen, und die Mutter weiß es),
sondern ums Wohngeld.

Hallo Altona,

das ist leider nicht mein Spezialgebiet und kann Dir insofern auf Deine Anfrage nicht weiterhelfen.

Herzlichen Gruß

Wolfgang

guten morgen ,

das der unterhalt einberechnet wird ist vollkommen rechtens.

es gilt ja die gesetzliche unterhaltspflicht …der das elternteil bei dem das kind nicht lebt auch nachkommen muss !

sobald sozialleistungen beantragt werden …muss der unterhalt mit einberechnet werden (da man ja mit dem unterhalt mehr geld zur verfügung hätte ,und wo der statt sparen könnte)

es nützt also auch nicht auf rücksichtnahme auf den vater auf unterhalt zu verzichten !
wenn man zb. alg2 leistungen beantragt wird man automatisch dazu „gezwungen“ unterhalt einzuklagen …oder unterhaltsvorschuss beim jugendamt zu beantragen --wenn man dies nicht tut bekommt man keine leistungen !

du solltest im sinne des kindes trotzdem darüber nachdenken unterhalt einzufordern …den das elterngeld läuft ja auch nur maximal 14 monate …und kinder werden immer teurer (ich habe 4)

ausserdem hat der vater ja auch seinen teil dazu beigetragen und sollte seinen teil der verantwortung -unterhalt zu zahlen auch nachkommen …

den die paar kröten machen bei weitem nicht das wett was kinder wirklich kosten !

lieben gruss nancy

Hallo Altona,

ja, ist es. Warum sollten du und das Kind Wohngeld, also Öffentliche Gelder bekommen, wenn ihr auf den gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt verpflichtet.

Gruß, DC

Sie können nicht vom Amt Wohngeld beantragen, wenn sie andererseits Anspruch auf Unterhalt haben. Es ist unerheblich, dass Sie diesen bisher nicht geltend machen mögen. Da ist ein Vater des Kindes, der Unterhalt zahlen m u s s . Dann soll er das bitteschön tun. Und: setzen Sie sich selber mit dem Vater des Kindes in Verbindung und fordern Sie ihn zur Zahlung von Unterhalt auf. Es gibt die so genannte „Düsseldorfer Tabelle“. Da kann man ersehen, wieviel Unterhalt er bei seinem Einkommen zahlen muss. Wenn er selber in der Lage ist, den Unterhalt zu zahlen, muss kein Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt beantragt werden. Wenn der Vater allerdings so wenig verdient, dass er nicht zahlen k a n n, sollte Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Bedenken Sie bitte: Sie fordern vermutlich nicht Unterhalt, um den Vater zu ärgern, sondern weil Kinder eben Geld kosten. Sie tun Ihr Teil durch die Betreuung, Wohnung und Essen, er eben durch Geld.
Alles Gute!

Hallo,
ich denke schon.Wer staatliche Leistungen (Wohngeld) erhält, hat zunächst alle zivilrechtlichen Ansprüche (Unterhalt) auszuschöpfen.

Hallo,

dem Kind stehen Kindergeld und Unterhalt zu. Auf der einen Seite möchtest Du staatliche Hilfe in Form von Wohngeld.

Auch wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen werden, werden Sie von der Leistungsstelle hinzugerechnet.

Gruß blackdaniel

hallo Altona,
so genau weiß ich das auch nicht, ich weiß nur, dass man den Unterhalt nicht einfach ablehnen darf - da er ja dem Kind zusteht, ob Du es nun möchtest oder nicht, daher ist es gut möglich, dass das Amt das so berücksichtigt.
Wünsche Dir viel Glück
Puddelchen

Hallo,

die Wohngeldstelle handelt hier korrekt. Es ist allgemein üblich, dass man erst mal alle anderen „Zahlmöglichkeiten“ ausschöpfen muss, bevor man öffentliche Gelder bekommt.

Man kan nicht auf Unterhalt zu Lasten der Steuerzahler verzichten. Wenn man verzichtet, rechnet jede Behörde so, als wäre der Unterhalt geflossen.

Gruß

Was ist JA?
Diese Frage kann ich leider nicht beantworten.