Wohngeld mit FSJ

Kann ein Jugendlicher, der ein freiwilliges soziales Jahr macht, Wohngeld beantragen? Wenn ja, wo wird dann der Antrag gestellt und wie lange dauert ungefähr die Bearbeitung?

Gruß

Hallo,

prinzipiell ja, aber es gibt da eine Hürde zu nehmen.

Für den Wohngeldanspruch ist ein Mindesteinkommen notwendig, das bei FJS aus meiner Erfahrung heraus kaum erreicht werden wird. Alles weitere dazu unter http://www.wohngeldantrag.de/geld/mindest.htm .

Gruß!

Hallo

Für den Wohngeldanspruch ist ein Mindesteinkommen notwendig,
das bei FJS aus meiner Erfahrung heraus kaum erreicht werden
wird. Alles weitere dazu unter
http://www.wohngeldantrag.de/geld/mindest.htm .

Irgendwie kommen mir die Infos in dem Link fehlerhaft vor.

Und zwar wird da als Mindesteinkommen der komplette Sozialhilfebedarf (bzw. 80 % davon) angegeben, d. h. inclusive Miete und Nebenkosten. Wenn aber jemand nur den Sozialhilfebedarf zum Lebensunterhalt als Einkommen hat, aber seine Miete nicht bezahlen kann, dann kann man doch davon ausgehen, dass derjenige seine Miete vom Wohngeld bezahlt.

Ich hatte auch mal genau unter diesem Aspekt Wohngeld bekommen, und meiner Meinung nach wurden die Mietkosten nicht dazugezählt. Das ist zwar schon eine Weile her, aber der Text in diesem Link scheint mir auch nicht der allerneueste zu sein, da er die ganze Zeit nur von Sozialhilfe und nicht von ALG II redet.

Ich denk aber, dass es doch auch für einen FSJler möglich sein muss, ein zum Leben ausreichendes Einkommen nachzuweisen, schließlich lebt er ja. Ich würde aber denken, 80 % des ALG II Lebensunterhaltes müsste ausreichen. Ob der Antragsteller dann im einzelnen nachweisen muss, wovon er denn bis dahin die Miete bezahlt hat, weiß ich nicht. Ich glaube eher nicht. Die letzte (oder die letzten paar?) Mietquittung(en) reicht wohl.

Natürlich wird auf dem Amt immer versucht, dass die Antragsteller glauben, ein höheres Einkommen nachweisen zu müssen, denn dann muss ja weniger Wohngeld gezahlt werden. Es passiert sicher nicht ganz selten, dass Antragsteller da ein Einkommen nachweisen, das sie in Wirklichkeit gar nicht haben.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

die Infos in dem Link sind aktuell, das Mindesteinkommen wird tatsächlich nach den Regelungen der Sozialhilfe und nicht des ALG II bestimmt. Auch die Auskunft, daß zur Berechnung des Mindesteinkommen die Miete samt Nebenkosten dazugerechnet wird, ist richtig.

Daraus folgert, daß man als Mindesteinkommen nicht einfach 80% vom ALG-II-Regelsatz nehmen kann, sondern eben den Sozialhilfesatz + Miete + Nebenkosten.

Gruß!

Hallo

Daraus folgert, daß man als Mindesteinkommen nicht einfach 80%
vom ALG-II-Regelsatz nehmen kann, sondern eben den
Sozialhilfesatz + Miete + Nebenkosten.

Ach so, wer weniger hat, soll eben Sozialhilfe o.ä. beantragen.
Und wenn er zuviel Vermögen dafür hat, kann er ja trotzdem Wohngeld kriegen.

Alles klar.

Nur für Leute in Ausbildung ist es echt schwierig, scheint mir.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

wer das Mindesteinkommen nicht erreicht, wird auf die Möglichkeiten des ALG II verwiesen, im Falle der Erwerbsunfähigkeit auf die Sozialhilfe.

Auszubildende haben prinzipiell die Möglichkeit der Berufsausbildungsbeihilfe, in der die Miete (mehr oder weniger) berücksichtigt wird. Alle weiteren Infos dazu unter www.lehreundgeld.de

Gruß!