Zinsabgleich bei Hartz 4 Beziehern?

Hallo, habe da heute was gehört, was mir ein wenig zu denken gibt…

Erst hatte ich mich belesen wie es sich mit Hartz 4 allgemein verhält, und habe herausgefunden, das im Falle eines Verdachtes, das Amt einen Kontenabgleich bzw. eine Kontenabfrage durchführen kann, und so feststellt was für Konten der Antragsteller hat. Umsätze sind nicht einsehbar…

ABER dann hab ich gehört, das wenn ein konto verschwiegen wird, angenommen ein Tagesgeldkonto, es spätestens bei einem Zinsabgleich „auffliegt“. ??? da frag ich mich, wie soll das gehen…

Erhält etwa die ARGE vom Finanzamt die Bescheide zu jedem einzelnen was dieser an Kapitalertragssteuer gezahlt hat?

Angenommen JA… was ist denn mit den leuten, die nur 3 monate Hartz 4 beziehen und eine jährliche Zinsausschüttung haben? dann kann doch das amt und auch sonst niemand mehr nachvollziehen wann das geld tatsächlich auf dem konto lag!?

ICH HOFFE JEMAND KANN MIR HELFEN. ICH WEIß, SCHEISS THEMA :smile: danke

Hallo,

tatsächlich erhalten die Jobcenter regelmäßig (nach meiner Kenntnis quartalsweise) einen Datenabgleich des Bundesfinanzamtes, aus der ua die Zinserträge ersichtlich sind.
Aus den Zinserträgen kann man dann auf die ungefähre Höhe des verzinsten Vermögens schließen.
Wie die Jobcenter dann diese Erkenntnisse be- bzw. verarbeiten wird wahrscheinlich von der jeweiligen Personalsituation und Prioritätensetzung abhängig sein (auch wenn es natürlich so nicht sein sollte).

Grüße
AG80

Hallo,

tatsächlich erhalten die Jobcenter regelmäßig (nach meiner
Kenntnis quartalsweise) einen Datenabgleich des
Bundesfinanzamtes, aus der ua die Zinserträge ersichtlich
sind.

Gibt es ein Bundesfinanzamt? Woher weiß „dieses“ Finanzamt, wer, wo und ob überhaupt Sozialleistungen beantragt hat? Wäre es nicht ein Verstoß gegen das Steuergeheimnis, wenn solche Daten einfach so rumgeschickt werden?

Aus den Zinserträgen kann man dann auf die ungefähre Höhe des
verzinsten Vermögens schließen.

Na nur wenn man weiß, wie hoch der Zinssatz war und wie lange das Geld angelegt war.

Wie die Jobcenter dann diese Erkenntnisse be- bzw. verarbeiten
wird wahrscheinlich von der jeweiligen Personalsituation und
Prioritätensetzung abhängig sein (auch wenn es natürlich so
nicht sein sollte).

So ist es ja auch nicht. Tatsächlich läuft die Sache etwas anders.
Die jeweilige Behörde führt einen Datenabgleich aus. D. h. dass u.a. beim Bundeszentralamt für Steuern abgeglichen wird, ob, wo und in welcher Höhe der Sozialleistungsempfänger einen Freistellungsauftrag erteilt hat bzw. ob und wo gezahlte Kapitalertragssteuern erstattet werden sollen. Es wird dabei also nicht festgestellt, wieviel Kapitalerträge tatsächlich geflossen sind.

Die Behörde wird dann die Ergebnisse mit den Angaben des Leistungsempfängers vergleichen und bei Abweichungen um Aufklärung bitten. Das bedeutet, dass der automatische Abgleich verdachtsunabhängig erfolgt und sich daraus Verdachtsmomente ergeben können, aufgrund dessen die Behörde weitere Nachforschungen anstellen kann.

Gruß

Hallo,

Es wird dabei
also nicht festgestellt, wieviel Kapitalerträge tatsächlich
geflossen sind.

Das ist falsch. Aus der Praxis kann ich dir bestätigen, dass auch die geflossenen Kapitalerträge, auf volle EUR gerundet, übermittelt werden.

Viele Grüße!

Hallo,

Das ist falsch. Aus der Praxis kann ich dir bestätigen, dass
auch die geflossenen Kapitalerträge, auf volle EUR gerundet,
übermittelt werden.

Beim automatisierten Datenabgleich? Na wundern würde es mich jedoch auch nicht. Allerdings frage ich mich dann, warum man bei Behörden überhaupt noch Angaben diesbezüglich machen soll. Es wäre doch für beide Seiten einfacher, alle Daten automatisch abzugleichen und gut ist.

Ich kenne das vom Bafög-Amt so ( ist allerdings in der Tat schon zwei Donnerstage her), dass einem Empfänger mitgeteilt wurde, dass per Datenabgleich festgestellt wurde, dass bei Bank X im Jahr Y 2.000€ Kapitalerträge freigestellt worden sind (früher war der Sparerfreibetrag mal um ein Vielfaches höher als jetzt).
Wieviel jedoch tatsächlich geflossen ist, konnte man nicht feststellen. Freistellungsaufträge kann man innerhalb des Freibetrages schließlich willkürlich festlegen. Das Amt hat nun also zunächst vermutet, dass tatsächlich so um die 2.000€ geflossen wären und dementsprechend ein Kapital vorhanden war, dass für einen BaföG-Bezug zu hoch gewesen wäre.
Der ehemalige Student mußte nun in seinen Belegen nach den tatsächlichen Erträgen bei Bank X in Jahr Y suchen und dann dem Amt mitteilen, dass nur 3,78€ geflossen sind. Im Freistellungsauftrag hatte er seinerzeit der Einfachheit halber das Kästchen mit dem kompletten Freibetrag angekreuzt.

Gruß

Hallo,

Beim automatisierten Datenabgleich? Na wundern würde es mich
jedoch auch nicht. Allerdings frage ich mich dann, warum man
bei Behörden überhaupt noch Angaben diesbezüglich machen soll.
Es wäre doch für beide Seiten einfacher, alle Daten
automatisch abzugleichen und gut ist.

Es ist ja so, dass der Datenabgleich um mehrere Quartale zeitversetzt erfolgt (ich glaube zur Zeit III. Quartal 2008). Insofern würde die Automatik zu spät greifen, um rechtzeitig den richtigen Leistungsanspruch feststellen zu können. Des Weiteren ist der Hilfebedürftige verpflichtet, alle leistungsrechtlich relevanten Änderungen (in diesem Fall nicht monatliche Einkünfte) anzuzeigen. Ein ,Auffliegen" der Kapitalerträge durch den Datenabgleich, also ohne damalige Angabe durch den Hilfebedürftigen, stellt zumindest eine Ordungswidrigkeit dar. Ein Freistellen des Hilfebedürftigen von der Informationspflicht wäre insoweit auch unsinnig, da Kapitalerträge aus dem Ausland meiner Meinung nach nicht erfasst werden können (es sei denn, das Bundeszentralamt f. Steuern kann diese über die Mitteilung ausländischer Behörden selbst feststellen).

Ein weiterer negativer Nebeneffekt wäre folgendes: Wie du schon geschrieben hast, werden Datensätze mit bereits bekannten Inhalten herausgefiltert. Wenn nun niemand mehr die Zinserträge angäbe, wäre die Flut der Datensätze noch größer, als es bislang schon der Fall ist. Vielleicht werden einige sagen ,ist mir doch egal, wenn die mehr zu tun haben" - es ist eben nicht egal. Die überall zu findende Bemängelung der Qualität der Entscheidungen resultiert (meist) aus nur einem Problem: Fehlende Zeit.

Ich kenne das vom Bafög-Amt so ( ist allerdings in der Tat
schon zwei Donnerstage her), dass einem Empfänger mitgeteilt
wurde, dass per Datenabgleich festgestellt wurde, dass bei
Bank X im Jahr Y 2.000€ Kapitalerträge freigestellt worden
sind (früher war der Sparerfreibetrag mal um ein Vielfaches
höher als jetzt).
Wieviel jedoch tatsächlich geflossen ist, konnte man nicht
feststellen.

Nun bin ich mir gerade gar nicht sicher, ob überhaupt die Freistellungsaufträge an sich übermittelt werden. Das ist für die Bearbeitung nicht notwendig.

Das Amt hat
nun also zunächst vermutet, dass tatsächlich so um die 2.000€
geflossen wären und dementsprechend ein Kapital vorhanden war,
dass für einen BaföG-Bezug zu hoch gewesen wäre.

Scheinbar wird durch irgend einen unsinnigen Datenschutz den kommunalen Behörden nur die Freistellungshöhe mitgeteilt…

Viele Grüße!

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Also wenn ich das richtig verstehe:

  1. Die Ämter hängen hinterher bzw. das Finanzamt mit der Übermittlung der Daten

  2. Nur die Freistellungshöhe wird übermittelt?

  3. Die höhe der kapitalertragssteuer auch oder nicht???

  4. Wie lange muss ich als Privatperson Nachweise aufheben, und vor allem, was ist wenn ich das Konto kündige und 1 jahr später möchte das amt eine erklärung?

  5. Wenn nicht mein Geld auf dem Konto liegt, reicht da ein Nachweis über ein Darlehen was ich auch nachweislich zurückbezahlt habe?

Also wenn ich das richtig verstehe:

  1. Die Ämter hängen hinterher bzw. das Finanzamt mit der
    Übermittlung der Daten

Hinterherhängen ist relativ. Die Daten müssen aufbereitet und bereinigt werden. Außerdem werden auch die Daten vom Rententräger und anderen Stellen aufbereitet. In einer Massenverwaltung muss man sich an zeitverzögerte Bearbeitung gewöhnen.

  1. Nur die Freistellungshöhe wird übermittelt?

Wie gesagt, ich weiß nicht, ob überhaupt die Freistellungsaufträge angegeben werden. Diese sind für die Bearbeitung nicht relevant. Siehe auch das Beispiel von ElBuffo, bei dem die reine Übermittlung der Freistellungsaufträge nur Aufwand verursacht hat.

  1. Die höhe der kapitalertragssteuer auch oder nicht???

Ich denke nicht… Soviele Kapitalerträge, dass hierauf Steuern entfielen, sollten bei kaum einem AlgII-Empfänger vorliegen.

  1. Wie lange muss ich als Privatperson Nachweise aufheben, und
    vor allem, was ist wenn ich das Konto kündige und 1 jahr
    später möchte das amt eine erklärung?

Nachweise vernichte ich beispielsweise nie. Ich verstehe die Menschen nicht, die Kontoauszüge und Bescheide achtlos wegwerfen. Wie die Verjährungsfristen sind, kann ich jetzt nicht sagen.

  1. Wenn nicht mein Geld auf dem Konto liegt, reicht da ein
    Nachweis über ein Darlehen was ich auch nachweislich
    zurückbezahlt habe?

Wenn die Nachweise stichhaltig und aussagekräftig sind, sollten diese genügen.

Viele Grüße!