Hallo,
Beim automatisierten Datenabgleich? Na wundern würde es mich
jedoch auch nicht. Allerdings frage ich mich dann, warum man
bei Behörden überhaupt noch Angaben diesbezüglich machen soll.
Es wäre doch für beide Seiten einfacher, alle Daten
automatisch abzugleichen und gut ist.
Es ist ja so, dass der Datenabgleich um mehrere Quartale zeitversetzt erfolgt (ich glaube zur Zeit III. Quartal 2008). Insofern würde die Automatik zu spät greifen, um rechtzeitig den richtigen Leistungsanspruch feststellen zu können. Des Weiteren ist der Hilfebedürftige verpflichtet, alle leistungsrechtlich relevanten Änderungen (in diesem Fall nicht monatliche Einkünfte) anzuzeigen. Ein ,Auffliegen" der Kapitalerträge durch den Datenabgleich, also ohne damalige Angabe durch den Hilfebedürftigen, stellt zumindest eine Ordungswidrigkeit dar. Ein Freistellen des Hilfebedürftigen von der Informationspflicht wäre insoweit auch unsinnig, da Kapitalerträge aus dem Ausland meiner Meinung nach nicht erfasst werden können (es sei denn, das Bundeszentralamt f. Steuern kann diese über die Mitteilung ausländischer Behörden selbst feststellen).
Ein weiterer negativer Nebeneffekt wäre folgendes: Wie du schon geschrieben hast, werden Datensätze mit bereits bekannten Inhalten herausgefiltert. Wenn nun niemand mehr die Zinserträge angäbe, wäre die Flut der Datensätze noch größer, als es bislang schon der Fall ist. Vielleicht werden einige sagen ,ist mir doch egal, wenn die mehr zu tun haben" - es ist eben nicht egal. Die überall zu findende Bemängelung der Qualität der Entscheidungen resultiert (meist) aus nur einem Problem: Fehlende Zeit.
Ich kenne das vom Bafög-Amt so ( ist allerdings in der Tat
schon zwei Donnerstage her), dass einem Empfänger mitgeteilt
wurde, dass per Datenabgleich festgestellt wurde, dass bei
Bank X im Jahr Y 2.000€ Kapitalerträge freigestellt worden
sind (früher war der Sparerfreibetrag mal um ein Vielfaches
höher als jetzt).
Wieviel jedoch tatsächlich geflossen ist, konnte man nicht
feststellen.
Nun bin ich mir gerade gar nicht sicher, ob überhaupt die Freistellungsaufträge an sich übermittelt werden. Das ist für die Bearbeitung nicht notwendig.
Das Amt hat
nun also zunächst vermutet, dass tatsächlich so um die 2.000€
geflossen wären und dementsprechend ein Kapital vorhanden war,
dass für einen BaföG-Bezug zu hoch gewesen wäre.
Scheinbar wird durch irgend einen unsinnigen Datenschutz den kommunalen Behörden nur die Freistellungshöhe mitgeteilt…
Viele Grüße!