Hallo,
ich habe da mal eine praktische Frage. Jemand zieht von zu Hause nach erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung aus. Er begründet seinen ersten eigenen Hausstand und begibt sich auf Stellensuche. Er erhält dabei zur Aufstockung des ALG Leistungen der Sozialhilfe oder Arbeitsagentur, vielleicht zusätzlich noch Sachleistungen (Einrichtung).
Die Wohnung, in die er einzieht, ist eigentlich zu groß für Sozialhilfe oder Leistungen nach SGB II, worauf ihn das Sozialamt/Arbeitsagentur hinweisen und diese Kosten nur teilweise übernehmen, was ihm aber egal ist, er will ja kein dauerhafter Leistungsbezieher sein und wird mit 20 Jahren und erfolgreich abgeschlossener Ausbildung schon einen Arbeitsplatz finden.
Der Vermieter lässt sich die Leistungen in Höhe der Miete vom Sozialamt/Arbeitsagentur abtreten, diese soll unmittelbar an den Vermieter zahlen. Aber was zahlen sie denn nun? Nur den angemessenen Anteil? Oder die volle Summe?
Wie geht das in der Praxis?
Danke
EK