Zu große Wohnung Sozialhilfe/ALG II in der Praxis

Hallo,

ich habe da mal eine praktische Frage. Jemand zieht von zu Hause nach erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung aus. Er begründet seinen ersten eigenen Hausstand und begibt sich auf Stellensuche. Er erhält dabei zur Aufstockung des ALG Leistungen der Sozialhilfe oder Arbeitsagentur, vielleicht zusätzlich noch Sachleistungen (Einrichtung).

Die Wohnung, in die er einzieht, ist eigentlich zu groß für Sozialhilfe oder Leistungen nach SGB II, worauf ihn das Sozialamt/Arbeitsagentur hinweisen und diese Kosten nur teilweise übernehmen, was ihm aber egal ist, er will ja kein dauerhafter Leistungsbezieher sein und wird mit 20 Jahren und erfolgreich abgeschlossener Ausbildung schon einen Arbeitsplatz finden.

Der Vermieter lässt sich die Leistungen in Höhe der Miete vom Sozialamt/Arbeitsagentur abtreten, diese soll unmittelbar an den Vermieter zahlen. Aber was zahlen sie denn nun? Nur den angemessenen Anteil? Oder die volle Summe?

Wie geht das in der Praxis?

Danke

EK

Hallo,

was die ARGE zahlt steht in Deinem Bescheid. Mehr nicht, da diese Leistung von der Kommune getragen wird. Ansonsten kann man kurz bei seinem Sachbearbeiter auch nachfragen.

Gruß
Christian

PS: positives Denken ist gut, nur ohne finanziellen Background (oder Unterstützung der Eltern) wird das auf Dauer mit der Wohnung nicht gutgehen.

Hallo,

ich bekomme „leider“ kein ALG II, ich gehöre zu den Steuerzahlern, kann daher auch bei keinem Sachbearbeiter nachfragen. Vielleicht muss ich die Frage konkretisieren: Zahlt das Amt dann die höhere Miete zu Lasten der für den Lebensunterhalt gedachten Beträge an den Vermieter, oder muss der ALG-Empfänger den „Rest“ selbst überweisen (was ja unpraktisch wäre).

Danke

EK

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

nochmals
Miete und anteilig Nebenkosten werden von der Gemeinde getragen, ALG-II wird von der Bundesagentur für Arbeit getragen. Ergo, die ARGE kann an den Vermieter lediglich die Leistung für Miete und Nebenkosten die bewilligt wurde zahlen und mehr nicht.

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Hallo,

Zahlt das Amt dann die höhere Miete zu Lasten der für den
Lebensunterhalt gedachten Beträge an den Vermieter, oder muss
der ALG-Empfänger den „Rest“ selbst überweisen (was ja
unpraktisch wäre).

Die ARGE zahlt für einen gewissen Zeitraum die Miete mit der Aufforderung, sich eine kleinere/billigere Wohnung zu suchen (ich weiß jetzt nicht genau, bis 6 Monate oder so?). Danach wird nur noch der zustehende Maximalsatz gezahlt, den Rest muss der Mieter selbst zahlen.

Beatrix