Hallo zusammen
Wer kann mir sagen warum das Krankengeld / Verletztengeld nicht unterm Zuflussprinzip beim ALG II fällt (wenn möglich bitte mit § wo ich es nachlesen kann)
Es heisst doch :
Unter dem Zuflussprinzip versteht man den Grundsatz, dass Einnahmen grundsätzlich in dem Monat – unter Umständen auch anteilig verteilt über mehrere Monate – berücksichtigt werden, in dem sie tatsächlich der Hilfe begehrenden Person zugeflossen sind. Auf die Frage, wann die jeweiligen Ansprüche zivil-, verwaltungs- oder sozialrechtlich entstanden und fällig geworden sind, kommt es hingegen nicht an.
desweiteren hat das Bundessozialgericht (BSG) das sogenannte Zuflussprinzip bei der Berechnung von «Hartz-IV»-Leistungen bestätigt. Danach müssen Einkünfte grundsätzlich in dem Monat auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden, in dem sie auf dem Konto des Erwerbslosen eingehen. Das gelte für nachträglich ausgezahltes Arbeitslosengeld I ebenso wie für Lohn, der eigentlich noch vor dem «Hartz-IV»-Antrag verdient, aber erst danach überwiesen worden sei.
Docch der Mitarbeiter von der ARGE sagte mir jetzt das mein Krankengeld für den Monat (April) angerechnet wird ab dem mir Krankengeld zusteht (17.04) wobei ich das krankengeld noch nicht einmal erhalten habe und jetzt haben wir Mai