Zuschuss zum Alg I: Alg II oder Wohngeld?

Hallo,

angenommen, ein Ehepaar bekommt ab dem 15.01.09 und 14.01.09 Alg I, davor Krankengeld. Alg I wird für den restlichen Monat Januar ca. 650 € netto sein.

Das Alg I wird ja immer rückwirkend, also Ende Januar, gezahlt. Das Problem ist, dass das Ehepaar im Februar von 650 € nicht leben kann, da seine Miete schon so hoch ist. Ein Umzug in eine billigere Wohnung steht erst zum 01.05.09 an.

Da Alg II, soviel ich weiß, im Voraus bezahlt wird, hat man dann anspruch auf Alg II?? Zumindest für diesen einen Monat?

Oder wäre es sinnvoller, Wohngeld zu beantragen?

MOD: Titel archivtauglich gemacht

Hallo

Da Alg II, soviel ich weiß, im Voraus bezahlt wird, hat man dann Anspruch auf Alg II?? Zumindest für diesen einen Monat?

Oder wäre es sinnvoller, Wohngeld zu beantragen?

Beides sofort beantragen, aber die jeweils andere Behörde über den Antrag natürlich unterrichten (kann man auf den Anträgen ankreuzen).

Wohngeld wird auch noch rückwirkend für den laufenden Monat gezahlt, Alg II erst ab dem Tag der Antragstellung.

Wenn das Ehepaar beides beantragt, müsste das Günstigst-mögliche dabei rauskommen.

Aber: Insbesondere bei Alg 2 muss man sich selbst schlau machen! Das Ehepaar kann nicht damit rechnen, dass da alles korrekt berechnet wird, d. h., es muss den Bescheid immer überprüfen und ggf. Widerspruch einlegen.

Es ist auch häufig korrekt, aber anscheinend fast ebenso häufig nicht korrekt.

Viele Grüße

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Hallo

Beides sofort beantragen, aber die jeweils andere Behörde über
den Antrag natürlich unterrichten (kann man auf den Anträgen
ankreuzen).

Damit wäre ich vorsichtig, da der Bezug von SBG II-Leistungen den Wohngeldanspruch ausschließt- wenn also die ARGE schneller ist, besteht die Gefahr, dass das Wohngeldamt nur deswegen ablehnt. (Andersherum allerdings nicht, d.h. die ARGE rechnet das Wohngeld erstmal an und „wartet“ dann auf den Aufhebungsbescheid vom Wohngeld.)
Ich würde würde mich vorher informieren, was höher ausfällt (Wohngeldrechner, Hartz IV-Rechner und Co) und danach meinen Antrag stellen.

Gruß
Kristin

Halo

Damit wäre ich vorsichtig, da der Bezug von SBG II-Leistungen den Wohngeldanspruch ausschließt- wenn also die ARGE schneller ist, besteht die Gefahr, dass das Wohngeldamt nur deswegen ablehnt.

Sprichst du aus Erfahrung? Wohngeld ist doch vorrangig, und Alg II gibt es doch eigentlich nur, wenn das Wohngeld nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken.

(Andersherum allerdings nicht, d.h. die ARGE rechnet das Wohngeld erstmal an …

Das ist allerdings ein Problem.
Aber wieso rechnen die das Wohngeld an, wo sie doch wissen, dass man nicht Wohngeld und Alg II gleichzeitig kriegen kann?

MfG

Laut rechner ist Hartz 4 höher. Wohngeld um die 180€, Hartz4 ca 500€

Laut rechner ist Hartz 4 höher. Wohngeld um die 180€, Hartz4 ca 500€

Dann reicht es wohl, das zu beantragen.

Wenn es übrigens im Bereich des Mögichen ist, dass der Antragsteller auch Wohngeld kriegen könnte, dann schicken die einen eigentlich auch schon von alleine da hin.

MfG