Hallo,
angenommen, ein Ehepaar bekommt ab dem 15.01.09 und 14.01.09 Alg I, davor Krankengeld. Alg I wird für den restlichen Monat Januar ca. 650 € netto sein.
Das Alg I wird ja immer rückwirkend, also Ende Januar, gezahlt. Das Problem ist, dass das Ehepaar im Februar von 650 € nicht leben kann, da seine Miete schon so hoch ist. Ein Umzug in eine billigere Wohnung steht erst zum 01.05.09 an.
Da Alg II, soviel ich weiß, im Voraus bezahlt wird, hat man dann anspruch auf Alg II?? Zumindest für diesen einen Monat?
Oder wäre es sinnvoller, Wohngeld zu beantragen?
MOD: Titel archivtauglich gemacht