400€ Job und trotzdem Sozialabgaben

Hallo!
Eine Person hat einen 400euro Job verdient aber nie diese 400€.
Meistens sogar unter 100€ diese person hat auf dem Arbeitsvertrag das Kreuzchen gemacht für Sozialabgeben um zumindest einen geringen beitrag in die Rv usw ein zu zahlen… jetzt ist meine Frage ob überhaubt die abgaben abgezogen werden dürfen wenn die Person unter 100 € in dem Monat verdient…??? denn für den letzten Monat hat die Person einen unglaublichen Lohn von 1,41 € bekommen und das ist doch wohl nicht richtig so sind ja nichtmal die benzinkosten gedeckt…

Hallo,

also nochmal nur um es zu verstehen, der 400 Euro Jobber hat ein Kreuzchen gemacht, dass er weiterhin freiwillig Rentenversichert ist, oder? Wie hoch sind denn die Abzüge? Also in Prozent angegeben bitte.

Oder habe ich die Frage gar falsch verstanden?

Grüße Ute

PS: Ach so ja, es gibt gewisse Berufsgruppen bei denen die 2 Euro pauschale Lohnsteuer an den Arbeitnehmer weitergegeben werden kann, zumindest wars bis vor 1,5 Jahren so. Aber das macht ja den Kohl nicht fett.

Ach so ja,

was ich auch noch fragen wollte, wieviel Stunden sollen denn für die 400 Euro gearbeitet werden? Also wenn sagen wir mal nur 2 Stunden im Monat gearbeitet wird = guter Stundenlohn, wenn allerdings dann pro Monat sagen wir mal 150 Stunden anfallen, dann ist es ähhhh viel Stunden für wenig Geld…

Grüße Ute

die Rentenbeiträge sind doch ein Prozentwert
vom Einkommen und passen sich somit dem
geringen Verdienst an.

Natürlich wird der auch bei 100 Euro fällig
und ist vom Arbeitnehmer zu tragen.

also der verdienst liegt bei lächerlichen 7,22€ std. es wurden 10std. gearbeitet also müßten ja ca 72,20€ bei rum kommen minus die geringen abgaben können da doch nicht nur 1,41 bei rum kommen . ich mein wie hoch sind denn wohl diese freiwilligen abgaben so???

Hallo knuddlmausnrw,

also der verdienst liegt bei lächerlichen 7,22€ std. es wurden
10std. gearbeitet also müßten ja ca 72,20€ bei rum kommen
minus die geringen abgaben können da doch nicht nur 1,41 bei
rum kommen . ich mein wie hoch sind denn wohl diese
freiwilligen abgaben so???

hast Du Dich schon mal auf der Homepage der Minijobzentrale informiert? Hier ist der Link: [http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/2__…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1 AN/2 aufstockungRente/navNode.html?__nnn=true)
M. E. ist hier alles ganz gut erläutert. Nun versuche ich mich mal an Deiner Frage… wobei, ich hier kein Experte bin, sondern mich zur Zeit privat mit diesem Thema beschäftige…
Hast Du einen Minijob im Haushaltscheckverfahren, also im Privathaushalt?

Grob zusammengefasst:
Im Privathaushalt führt der Arbeitgeber pauschal 5 % für die Rentenversicherung ab - berechnet vom tatsächlichen Verdienst des Minijobbers. Will der Minijobber also die Rentenversicherungsbeträge aufstocken, muss er die fehlenden 14,9 % (voller Rentenversicherungsbeitrag ist 19,9 %) aus „eigener Tasche“ bezahlen.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass hier grds. von einem Verdienst von mindestens 155,00 EUR/ mtll. ausgegangen wird. Wenn in dem fiktiven Fall also 72,20 EUR verdient werden, wird bei der Berechnung der 14,9 % dennoch ein Verdienst von 155,00 EUR zugrundegelegt.

Bei Anwendung des Haushaltsscheck-Rechners der Minijobzentrale kommt bei 72,20 EUR ein Aufstockungsbetrag für den Minijobber von 27,24 EUR heraus. Der Arbeitgeber entrichtet 3,61 EUR. Insgesamt müssen also 30,85 EUR gezahlt werden (= 19,9 % von 155,00 EUR). D. h. aber auch, dass der Minijobber nicht 72,20 EUR für 10 Stunden Arbeit ausgezahlt bekommt, sondern nur 44,96 EUR!

Nun werden die Abgaben beim Arbeitgeber im Privahaushalt halbjährlich von der Minijobzentrale eingezogen, so dass es sein kann, dass hier der Arbeitgeber die von ihm verauslagten Aufstockungsbeträge vom Lohn einbehalten hat und deshalb nur eine so geringe Zahlung erfolgte.

Das Verfahren bei einem gewerblichen Arbeitgeber ist anders, z. B. sind die von ihm zu zahlenden Pauschalen höher (Rentenversicherung z. B. mit 15 %)und er muss auch die Pauschalbeträge selbst ausrechnen und abführen. Für die Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge durch den Minijobber gilt aber auch hier ein fiktiver Mindestverdienst von 155,00 EUR.

Vielleicht hilft Dir diese Antwort ja weiter…

Lieben Gruß und gute Nacht

Trillian