Abmahnung bei Fast Food Kette

Liebe/-r Experte/-in,
Ein guter Freund hat bei Burger King schon die 2 Abmahnung bekommen und arbeitet dort seit 2 Jahren.
Die 1. soweit ich erfahren konnte,weil er bei Regenwetter den Müllsack nicht raustuhen wollte,und auch nicht dementsprechend gekleidet war.
Spätestens nach der 3 darf er gehen.
Meine Frage was kann er noch tuhen um nicht gekündigt zu werden.
Vielen Dank für deine Antwort :smile:

Hallo Kolleginn,nicht von alleine Kündigen, es sieht so aus, das man Ihn auf Jeden Fall Kündigen will, immerhin ist er schon 2 Jahre im Betrieb!!Viele grüsse Betriebsrat

Hallo,

die Antwort auf Deine Frage ist einfach:

Er soll sich VERTRAGSGEMÄSS verhalten.

Gruß W.

Hallo,

das mit dem Automatismus nach der dritten Abmahnung ist kompletter Blödsinn.
Abmahnungen können nur für vergleichbare Sachverhalte verwendet werden.
Da idR die meisten Abmahnungen Formfehler aufweisen, sollte der AN die Abmahnung inhaltlich UND formal prüfen (lassen).
INHALTLICH sollte der AN prüfen, ob der Vorwurf überhaupt gerechtfertigt ist. Falls nicht, sollte der AN sich seine Sicht der Dinge notieren und ggfs. Beweismittel und oder Zeugen sichern.

FORMAL sollte der AN prüfen, ob die Abmahnung überhaupt exakt ist, was Beschreibung des Vorfalls (ggfs. wörtliche Zitate) und Datum und Uhrzeit betrifft.

Der AN hat für eine Reaktion KEINE Fristen zu beachten und sollte (mit wenigen Ausnahmen) auf KEINEN FALL ggü. dem AG sofort reagieren. Der AG ist nämlich bezüglich des Beweiswertes der Abmahnung in der Beweispflicht - auch wenn zB die Abmahnung erst nach 18 Monaten bei einem Kündigungsschutzverfahren angreift. Je früher der AN vor allem auf formale Fehler reagiert, desto eher gibt er dem AG die Möglichkeit die Abmahnung „nachzubessern“ und/oder Beweise zu sichern.
Alles Andere, was sonst im I-Net zu finden ist („schnell reagieren“ etc.) ist nur unnötiges Arbeitsbeschaffungsprogramm für Anwälte.

Davon ungeachtet sollte der AN gerade bei einem derartigen AG darauf achten, einen Rechtsschutz im Arbeitsrecht zu haben, zB durch Gewerkschaftsmitgliedschaft. Der Verzicht auf Arbeitsrechtsschutz wäre am falschen Ende gespart - gerade auch für Geringverdiener.

&Tschüß

Wolfgang

Hallo

was kann er tun? Da hilft nur noch nicht mehr abgemahnt zu werden. Arbeitsverweigerung ist immer ein Kündigungsgrund. Eine Abmahnung braucht er nicht mehr zu bekommen, er darf sofort gekündigt werden. Also keine Veranlassung zur Abmahung, sonst ist die Stelle weg.

Herzliche Grüße aus Illertissen
efeussl

hallo,
na die Abmahnung war schon gerechtfertigt.
dein freund sollte sich vielleicht einfach gegenwärtigen, dass der Arbeitgeber Weisungen erteilt und wenn sie nicht menschenverachtend sind, sind sie rechtens. Bei Regenwetter hinauszugehen und den Müll wegzubringen ist nicht menschenverachtend.
Manchmal ist es einfach besser, das zu tun, was der Chef sagt und wenns einem nicht passt, sich eine andere Stelle zu suchen.
Sorry, wenns hart klingt, aber so ists.
Gruß C

Hallo,

da von dem Freund und seinen Arbeitsverhältnissen (Arbeitsvertrag etcpp) nichts weiter bekannt ist, kann ich hier nicht helfen. Ich empfehle fachlichen Rat direkt vor Ort, vielleicht gibt es dort eine Hilfestellung, die sich den Rat nicht teuer bezahlen läßt (wie zB eine Öffentliche Rechtsauskunft) oder eben ein Rechtsanwalt.

MfG

FKR

Lieber Experte,
Ein guter Freund hat bei Burger King schon die 2 Abmahnung
bekommen und arbeitet dort seit 2 Jahren.
Die 1. soweit ich erfahren konnte,weil er bei Regenwetter den
Müllsack nicht raustuhen wollte,und auch nicht dementsprechend
gekleidet war.
Spätestens nach der 3 darf er gehen.
Meine Frage was kann er noch tuhen um nicht gekündigt zu
werden.
Vielen Dank für deine Antwort :smile:

Was er tun kann?, ruckzuck in eine Gewerkschaft eintreten. Am besten in die -Nahrung Gaststätten Genußmittel-. Einfach mal googln, NGG . Anrufen und sich den kostenlosen Rechtsschutz erklären lassen.

Pauschal gesagt: Sich an die Anweisungen des Arbeitgebers halten und keine weitere Abmahnung erhalten. Auch wenn der von Ihnen beschriebene Sachverhalt unfair erscheint, haette der Arbeitnehmer nicht einfach die Anweisung missachten duerfen, sondern haette zumindest seinen Vorgesetzten darauf ansprechen sollen. Ob die Ausführung der Arbeit wirklich nicht zumutbar war kann ich so ohne weiteres nicht beurteilen.
Gegen Abmahnungen kann man sich natuerlich auch wehren: 1 durch das VErfassen einer Gegendarstellung die dann auch zur Akte genommen werden muss und 2. anwaltlich was aber vermutlich aus kostengruenden nicht erfolgt.