Abmahnung durch Arbeitgeber

Ich habe von meinem Arbeitgeber eine schriftliche Abmahnung mit Androhung der fristlosen Kündigung bekommen. Die Vorwürfe meines Arbeitgebers sind aus der Luft gegriffen. Meine Vermutung ist, dass er mich deswegen los werden will, weil ich seit einigen Wochen krank geschrieben bin. Wie kann ich mich da Verhalten?
Soll ich diese Abmahnung vorsichtshalber dem Arbeitsamt vorlegen, da mir mit fristloser Kündigung gedroht wird?
Kann ich selbst kündigen, ohne dass eine Sperrzeit eintritt, da das Vertrauensverhältnis massiv gestört ist? Es wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte. Viele Grüße geloewa

Hallo Geloewa,

wie groß ist denn der betrieb in den du arbeitest? abhänging davon gibt es unterschiede darin, was dein AG darf und was nicht.

Solltet ihr einen Personal- bzw. Betriebsrat haben wende dich an den und sprich mit ihm die möglichkeiten durch. wenn du in einer gewerkschaft bist, frag da mal nach.

Dem Amt die Abmanung hinlegen, bringt meiner erfahrung nach nichts, deine sperre in falle einer kündigung nehmen die nicht zurück, da muss schon ein arzt kommen und dir bestätigen, dass du dort nicht weiterarbeiten kannst. und das wird in dem fall wohl kein arzt machen, sorry

Hallo,

meistens ist es besser, auf eine Abmahnung erst mal gar nicht zu reagieren, um dem AG keine Hinweise zur „Nachbesserung“ zu geben. allerdings sollte man für sich selbst den Sachverhalt (und mögliche Zeugen) genau dokumentieren.
http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtVII…
Die AA interessiert sich für eine Abmahnung nicht die Bohne.
Eine bloße Abmahnung ist idR auch kein relevanter „Vertrauensbruch“, der eine Eigenkündigung ggü. der AA rechtfertigen würde.
Kümmern Sie sich um effizienten Arbeitsrechtsschutz - zB durch eine Gewerkschaft.

&Tschüß
wolfgang

Hallo Anshary,

Mein Arbeitgeber ist eine private Postservicefirma mit ca. 100 Mitarbeitern, die meisten auf 400 € Basis. Es besteht kein Betriebsrat. Vielen Dank für Deine Antwort. Gruß Geloe

Hallo Wolfgang,
vielen Dank für Deine Antwort. Muß ich mich denn nicht beim AA Melden, da ich Kenntnis von einer fristlosen Kündigung habe?
Gruß geloewa

Bitte suchen Sie „Arbeitsrecht“
Hey geloewa,

leider bin ich der falsche Ansprechpartner - ich bin fuer „Abmahnungen“ im Internet zustaendig (Urheberrecht und Wettbewerbsrecht).
Suchen Sie einen Experten fuer ARBEITSRECHT.
Generell wuerde ich bei ernsten Sachen (Arbeitsplatz IST ernst) zu einem Anwalt gehen (Fachanwalt fuer Arbeitsrecht).

Gruesse & ganz viel Erfolg!
Veranda

Hallo,

eine Abmahnung ist keine Kündigung, sondern nur eine Androhung für den Wiederholungsfall. Das interessiert die AA nicht.

&Tschüß
Wolfgang

  1. Ich habe von meinem Arbeitgeber eine schriftliche Abmahnung
    mit Androhung der fristlosen Kündigung bekommen.
  2. Die Vorwürfe meines Arbeitgebers sind aus der Luft gegriffen.
  3. Wie kann ich michda Verhalten?
    a)Abmahnung vorsichtshalber dem Arbeitsamt
    vorlegen, da mir mit fristloser Kündigung gedroht wird?
    b)Kann ich selbst kündigen, ohne dass eine Sperrzeit eintritt,da das Vertrauensverhältnis massiv gestört ist?
    Guten Morgen,

ich habe die Frage unterteilt und gehe bei den Antworten ebenso vor.
Voraus: Eine Abmahnung erfolgt auf Grund einer erheblichen schuldhaften Pflichtverletzung des AN. Der AG muss das beweisen. Die Abmahnung muss das Fehlverhalten konkret beschreiben und für den Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen androhen.

  1. Das ist - siehe meine Einleitung - Wesen einer Abmahnung
  2. Dann muss der AG schriftlich - unter Erwiderung auf die Tatsachenbehauptungen - aufgefordert werden, diese Abmahnung aus der Personalakte wieder zu entfernen
  3. a) die Agentur für Arbeit geht vom Text der Abmahnung aus, dann liegt eine Pflichtverletzung vor und die Sperre droht selbst bei einer AG Kündigung
    b) keinesfalls, da die Abmahnung ja den AN warnt und veranlassen soll, sich zu bessern. Damit soll ja die Chnace zum Erhalt des Arbeitsplatztes gegeben werden
  4. Reaktionen
    a) Schreiben an AG , Sachverhalt widerlegen , Entfernung verlangen
    b) wenn das nicht erfolgt, Klage beim Arbeitsgericht. Mit Rechtschutz zum Anwalt; ohne Rechtschutz zur Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht, die helfen bei der Formulierung. Gggfs. je nach Einkommen und Vermögen kann man Prozesskostenhilfe mit oder ohne Raten bekommen. Dann zahlt die Staatskasse den Anwalt. Kann man auch mit der Rechtsantragsstelle besprechen.

Alles Gute

Hallo,

leider gehört das Arbeitsrecht nicht zu meinen Schwerpunkten, weshalb ich Ihnen nur begrenzt weiterhelfen kann. Sie sollte hier in jedem Fall den Rat eines Rechtsanwalts mit Erfahrungen im Arbeitsrecht suchen.

Eine schriftliche Abmahnung ist immer Voraussetzung für eine fristlose Kündigung, d.h. der Arbeitgeber kann nur dann fristlos kündigen, wenn er den Arbeitnehmern aus ein und demselben Grund vorher schriftlich abgemahnt hat.

Ist die Abmahnung tatsächlich unberechtigt, können Sie darauf klagen, dass die Abmahnung aus Ihrer Akte entfernt wird. Ob hier eine fristlose Kündigung Ihrerseit möglich ist, ohne dass Sie bei ALG I Sperrzeiten befürchten müssen, kann ich Ihnen leider nicht beantworten.

Viele Grüße