Abmahnung eines Azubis wegen Tresordifferenz

Bei uns im Betrieb hat der Auszubildende vor kurzem eine Abmahnung erhalten.
Ich frage mich ob das ganze so in Ordnung ist und seine Richtigkeit hat denn hier wird dem Azubi etwas viel „Aufgebürdet“. Der Azubi durchläuft bei uns alle Abteilungen inkl. dem Bereich Kassenaufsicht.
Bei diesem mehrwöchigen Durchgang hat er in der 2.ten Woche auch das Kassenbüro inkl. Tresor übernommen.
Auf Grund einer guten Bekanntschaft weiß ich das der Azubi verzweifelt ist, denn irgendeiner der Kassierer wird seine unwissenheit ausgenutzt haben und sich am Tresor bedient haben. Mehrere hunder Euro Differenz waren die Folge.
Übliche Handhabung bisher war es „Tresor offen jeder nimmt sich seinen Schub selber heraus“. Mitlerweile darf das nur der Tresorverantwortliche.

Die Abmahnung besagt nun das der Azubi gegen eindeutige(mmn. Falsch da es ihm anders vorgelebt wurde) Regeln verstoßen und sich nicht an die Arbeitsanweisung gehalten hat.
Dennoch wurde dies von allen bisher genauso gehandhabt, nur bei dem Azubi jetzt ausgenutzt.
Weiterhin befand der Azubi sich zu diesem Zeitpunkt zum 1.ten Mal alleine im Kassenbüro und war ohne jegliche Aufsicht(bereits in der 2.ten Woche), bzw. der Fehler kann von ihm nicht verursacht worden sein, da er A) den Tresor den Abend zuvor gezählt hat und Morgens als erster den Schlüssel in der Hand(Ohne Nachzählen, aber der Schlüssel befindet sich in einer versiegelten Tüte) den Tresor übernommen hat.
Einzige Möglichkeit ist ein Diebstahl der Kassierer, Fehlbuchungen sind ausgeschlossen.
Der Ausbilder selber hat ihn weder über besondere Vorgehensweisen noch irgendwelchen Sicherheitsvorkehrungen belehrt außer „du hast jetzt einen wichtigen Schlüssel“.

Ist die Abmahnung aus besagtem Grund zulässig?
Weiterhin wird nur eine „ordentliche Kündigung“(unmöglich, da Azubi) angedroht keine Fristlose.

Ich sehe das ähnlich wie Du, meiner Meinung nach ist hier eher der Ausbildungsbetreuer zu rügen, wobei es meiner Meinung auch darauf ankommt, ob der Azubi im ersten Lehrjahr oder kurz vor Ausbildungsende steht.
Allerdings ist die Begründung „das haben doch alle immer so gemacht“ keine Entschuldigung, wenn der Azubi eine anderslautende Arbeitsanweisung nachweisbar erhalten hätte.
Ich würde dem Azui empfehlen eine Stellungnahme zur Abmahnung abzugeben, in der er den Sachverhalt aus seiner Sicht schildern solle (Vorsicht mit Beschuldigungen, nur Tatsachen, die ihm wirklich bekannt sind), die muss in die Personalakte aufgenommen werden. Im Übrigen ist eine Abmahnung immer nur die Vorbereitung einer ordentlichen Kündigung, bei einer fristlosen geht man ja gerade davon aus, dass ein verstoß so gravierend ist, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gar nicht mehr zugemutet werden kann.

Guten Tag,

wenn der Sachverhalt so richtig und vollständig beschrieben ist, dürfte eine Abmahnung keinen Bestand haben.

Es ist aber nicht unbedingt erforderlich, jetzt gerichtlich gegen die Abmahnung vorzugehen (Das kann das Verhältnis zwischen Ausbildendem und Azubi belasten). Alternativ dazu kann der Azubi eine Stellungnahme schreiben und den Arbeitgeber bitten, diese der Abmahnung beizufügen. Dort sollte geschildert werden, wie der Sachverhalt aus Sicht des Azubi ist und warum er die Abmahnung nicht für gerechtfertigt hält. Bei der Formulierung sollte ein Betriebsrat, ein Gewerkschaftssekretär oder ein Anwalt
helfen.

Ist auch diese Vorgehensweise im Verhältnis zum Arbeitgeber „zu gefährlich“, gibt es noch eine weitere Möglichkeit: Sollte es irgendwann zu einer Kündigung kommen, wird das Gericht zu diesem Zeitpunkt prüfen, ob die damalige Abmahnung gerechtfertigt war. Dann müsste der Azubi natürlich erläutern, warum er sich zunächst nicht gegen die Abmahnung gewehrt hat. Es sollte jetzt der Sachverhalt schriftlich festgehalten werden und vielleicht für alle Fälle Zeugen anzusprechen, die später den Sachverhalt bestätigen können.

Mit freundlichen Grüßen
Edwin

Ich halte die Abmahnung ebenfalls für unzulässig, da dem Auzubildenden die Verantwortung über den Tresor niemals hätte gegeben werden dürfen, auch wenn es eine Dienstanweisung gibt, die anderes Verhalten vorsieht. Im Zweifel müßte der Betrieb nachweisen, daß der Azubi diese Dienstanweisung auch gekannt hat (z.B. durch Unterschrift des Azubis). Erstaunlich ist, daß dem Azubi selbst kein Diebstahl vorgeworfen worden ist. Ich würde an Stelle des Azubis mit den Lehrkräften der Berufsschule über das weitere Vorgehen beraten, denn dere Vorfall sollte später kein Vorwand sein, eine schlechte Beurteilung zu bekommen bzw. die Prüfung nicht zu bestehen. Arbeitsrechtlich läßt sich das alles (Abmahnung) mit Sicherheit anfechten, wenn es ein Betriebsrat gibt, würde ich diesen auch informieren.

hallo, nach meiner kenntnis ist der azubi in der ausbildung also lernphase das heißt er darf nur in begleitung bzw. unter aufsicht arbeiten,
er sollte sich mit dem betriebsrat unterhalten oder seinem ausbilder.
ich an seiner stelle würde mich mit allen mittel gegen so eine abmahnung wehren.
ps. ein anwalt für arbeitsrecht gibt hier gerne uach einen kostelosen tip
ich hoffe diese antwort konnte helfen
gruß gerd

Hallo Bongwasser,

leider kann ich zu diesem Thema nicht wirklich viel sagen, der Azubi sollte sich vielleicht mal mit der zuständigen Kammer in Verbindung setzen, denn ordentlichen Kündigungen sind auch bei Azubis möglich! Nun ja, soweit ich deinen Ausführungen entnehmen, hat der Azubi den Schlüssel abends abgegeben (Tresor wurde gezählt) und morgens wieder abgeholt und es taucht auf einmal eine Differenz auf. Hat sich denn der Ausbilder von den Richtigkeit der Angaben (Zählung Tresor-Inhalt) überzeugt???

An Stelle des Azubis würde ich schon mal bei der Kammer anfragen, was geschehen kann.

Wünsche viel Erfolg

Hallo Kollege,
sicherlich ist dem Azubi ganz übel mitgespielt worden. Es sieht so aus als wolle der Ausbilder von seinem eigenen schmählichen Versagen ablenken.
Wie kann man einen Auszubildenen in eine kassenverantwortliche Position setzen? Und dann noch ohne vernünftige Einweisung und Belehrung.
Wenn es bei Euch einen Betriebsrat gibt, ist es höchste Zeit mal ein paar grundsätzliche Fragen zu klären.
Aber in diesem Fall ist sicher erst mal ein Feuer zu löschen.
Wenn eine Abmahnung ausgesprochen wurde, ist eine Kündigung unwahrscheinlich, denn eine Abmahnung hat den Sinn, den Abgemahnten zur Änderung seines Verhaltens zu bewegen. Wenn nun gekündigt werden soll, wäre eine Abmahung ja völlig unsinnig.
Aber jeder Abgemahnte hat das Recht, zu der Abmahnung eine Stellungnahme zu schreiben, die der Abmahnung beigefügt werden MUSS (!) und die dann Teil der Abmahnung wird. Hierin sollte der Kollege eindeutig schreiben, dass er sich gemäß dem üblichen, ihm gezeigten Muster verhalten hat und dass es ihm nicht anders erklärt wurde.
Im Falle einer Kündigungsschutzklage ist das durchaus von Belang.
Wenn aber der Ázubi ohne entsprechende Schulung auf die Kasse „losgelassen“ wird, ist die Abmahnung eh unerheblich. Im Falle einer Kündigungsschutzklage (zu der ich gegebenenfalls immer rate!) würde der Richter sie nicht berücksichtigen.
Noch mal zurück zum Thema Betriebsrat: wenn es bei Euch tatsächlich noch keinen geben sollte, unbedingt schnellstmöglich eine Wahl einleiten!
Wenn es schon einen gibt, macht ihn heiß dass er sich auch um Eure „Stifte“ kümmert.
Viel Erfolg, Johannes

Zu klären wäre

  • eindeutige Regeln? Sind die schriftlich fixiert, hat der Azubi sie erhalten?
  • gibt es einen Betriebsrat, der sich vermittelnd einschalten kann?
  • alternativ sollten die Eltern ein Gespräch mit der Geschäftsführung vereinbaren. Da Sie die Situation kennen, wäre es phantastisch, wenn Sie dem Azubi zur Seite stehen könnten. Zivilcourage ist gefragt, trauen Sie sich.

Hallo,

ob eine Abmahnung gerechtfertigt erscheint oder nicht, ist erstmal nachrangig. Eine Abmahnung kann von jedem Arbeitgeber ausgesprochen werden, hat aber erstmal keine Folgen. Eine Abmahnung weißt den Mitarbeiter (nur aus Sicht des AG) auf sein Fehlverhalten hin und hat eine Warnfunktion. Erst wenn eine ordentliche Kündigung danach ausgesprochen wird und es z.B. zum Kündigungsschutzprozess kommt, wird die Abmahnung als Voraussetzung für die ordentliche Kündigung überprüft( wobei ein Azubi ja auch nicht ordentlich gekündigt werden kann, und bei einer fristlosen keine Abmahnung benötigt wird). Nichts desto trotz kann man auch gegen eine Abmahnung vorgehen, da diese in die Personalakte kommt. Der Azubi hat bei unrichtigen Daten in der Personalakte gemäß §35 BDSG einen Anspruch zur Löschung. Ob man dies jedoch im laufenden Beschäftigungsverhältnis wirklich gerichtlich durchsetzen will, muss man selbst entscheiden. Es wäre vielleicht gut schriftlich der Abmahnung zu widersprechen (Dies heißt aber nicht, wenn der Abmahnung nicht widersprochen wurde, das eine fiktiv Zustimmung angenommen wird).
Ein Auszubildender kann sich aber auch hilfesuchend an die Kammer (Z.B. IHK, HWK) wenden, falls er Probleme mit seinem Ausbildungsbetrieb hat. Diese können unheimlich Druck gegenüber dem AG aufbauen und helfen in der Regel dem Auszubildenden sehr.

Der AG verliert in der Regel die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung, sobald er den Mitarbeiter abgemahnt hat.

Hoffe ich konnte weiterhelfen :smile:

Gruß

Marcus

Hallo Bongwasser
Nach Ihren Schilderungen war dem Azubi die offizielle Handhabung nicht bekannt, da es dazu keine Unterweisung gab, weder schriftlich noch mündlich.
Ich schlage vor das der Azubi zu seinem Ausbilder geht und mit Ihm ein klärendes Gespräch führt, in dem er klar stellt, das aus seiner Sicht die Abmahnung ungerechtfertigt ist. Bei diesem Gespräch sollte aber ein Intressenvertreter oder Vertraute zu gegen sein.
Um das „Betriebsklima“ nicht zu schädigen, rate ich nicht zu einer Klage, da die Abmahnung dazu dient sein Verhalten zu ändern und nicht um ihn zu kündigen. Eine Abmahnung muss Konsquenzen bei nicht einhaltung beinhalten.( Deshalb die Androhung einer Kündigung)
Wenn das Gespräch nicht fruchten sollte und die Abmahnung bleibt bestehen, sollte er eine schriftliche Stellungsnahme machen (Am besten mit Zeugen) und diese in seine Personalakte hinterlegen lassen.
Gerichtlich wäre was zu machen, aber der Schaden wäre grösser als der Nutzen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.

MfG Joachim

Grundsätzlich ist eine Abmahnung nur dann relevant, wann aus ihr eine Kündigung erfolgt. Erst in diesem Moment kann diese überprüft werden, außer sie ist eindeutig fehlerhaft. Hier sind sicherlich viele punkte die strittig wären, allerdings besteht nur die Möglichkeit, gerichtlich die Abmahnung entfernen zu lassen. Dieses wäre in dem o. g. Fall sicherlich möglich, würde abernach meiner Einschätzung nur weiter negative Folgen für den Auszubildenden haben.

Weiterhin ist die Klausel das eine Kündigung erfolgt für die Form der Abmahnung zwingend vorgegeben, allerdings kann eine Kündigung nur wegen dem selben Sachverhalt aufgrund dieser Abmahnung erfolgen. Da der Azubi aber relativ häufig die Abteilungen wechselt, kann so eine „Fehlverhalten“ kaum nochmals auftreten.

Aus diesen Gründen würde ich die Abmahnung hinnehmen, Recht haben und Recht bekommen sind halt doch noch zwei verschiedene Stiefel.

Hallo,
Da dies ein sehr komplizierter Fall ist wäre ein Gang zu einem Anwalt für Arbeitsrecht anzuraten.
Der Azubi sollte aber den Vorgang genau schriftlich festhalten, da vor allem der zeitliche Ablauf wichtig ist.
Auch die Handhabung sollte er genau Dokumentieren.
Eine Abmahnung ist selten in Ordnung, da der Arbeitgeber hier die Beweislast hat. Ein Fehler in einer Abmahnung reicht aus um diese ungültig zu machen.
Weiterhin kann der Arbeitgeber erst bei der dritten Abmahnung eine Kündigung Aussprechen, nur müssen die Abmahnungen das gleiche Fehlverhalten beinhalten.
viel Glück
Peter

hallo
was soll der arbeitgeber jetzt tun?
so tun ob nichts passiert ist?
der azubi hat ein fehler gemacht.
hat seine abmahnung bekommen und weis jetzt wie es richtig gemacht wird.
natürlich wäre es besser gewesen wenn dieser fehler nicht paasiert wäre und er keine abmahnung bekommen hätte.
wenn er sich ganz sicher ist das er die abmahnung zu unrecht ( nicht verschuldet) bekommen hat kann er gegen die abmahnung rechtlich (Arbeitsgericht) vorgehen.
gruß
hasan

Hallo,
soweit es einen Betriebsrat gibt, würde ich versuchen mit diesem die Sache zu besprechen und nach einer Lösung zu suchen.
Gruß
pleitier

sorry, System ließ mich ewig die Antwort nicht posten:

sofort zum Anwalt, das ist ein so besonderer Fall ab von der Norm, da würde ich mich absichern. Mein gesunder Menschenverstand sagt mir auch, dass man einem Auszubildenden keine Tresorverantwortung übergeben kann aber relevant ist eben auch was im Vertrag steht, was schriftlich und mündlich sonst noch vereinbart wurde

Gruß
Ally

hallo bongwasser,

im bankgeschäft kann ich dicht weiterhelfen, aber:
1.) muss der azubi vom ausbilder vorher richtig eingelernt werden, wenn nicht hat der ausbilder hier seine aufgabe nicht gemacht
2.) wenn es standards gibt im umgang mit tresoren, sollten diese auch kontrollert werden, wenn nicht, wird auch hier etwas falsch gemacht. so wie dich verstanden habe ist dem so, das sich nicht an den regeln gehalten wird, dann muss dies auch an den vorgesetzten herangetragen werden, aber mit fakten. man kann dem auzubi dies nicht ankreiden.
3.) was sagt euer personalrat / betriebsrat dazu ? der betriebsrat muss dazu gehört worden sein. in jedem abmahnungsgespräch zw. vorgesetzten und mitarbeiter sollte muss der betriebsrat mit anwesend sein. sollte dies nicht der fall gewesen sein, so ist die abmahnung unwirksam.

melde dich mal, was auf dem fall geworden ist.

mfg
brase