Abmahnung gegenzeichnen?

Ein chef behauptet, ein Angestellter hätte eine Abmahnung bekommen, was nicht der Fall ist, wi kann der Angestellte dies begründen, wenn er nichts bekommen hat. Muß die Abmahnung nicht gegen Unterschrift ausgehändigt werden?
Sonst könnte man sie doch nachträglich schreiben??

Leider nicht mein Fachgebiet, sorry

Hallo Maria,

hier liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. Ein persölichea Gespräch mit Zeugen, oder ein Einschreiben reicht aus.
Gewissheit kann ein Anwald einfordern und gegebenenfalls anfechten.

LG
Time-Sklave

chef behauptet, ein Angestellter hätte eine Abmahnung
bekommen,
was nicht der Fall ist, wi kann der Angestellte dies
begründen, wenn er nichts bekommen hat.
Muß die Abmahnung nicht gegen Unterschrift ausgehändigt werden?

Guten Tag,

eine Abmahnung muss nicht gegen Unterschrift ausgehändigt werden.
Der Arbeitgeber, der behauptet eine schriftliche Abmahnung ausgehändgt zu haben, muss aber den Zugang beweisen. Er muss also beweisen, wann und wie der Arbeitnehmer die Abmahnung bekommen haben soll.

Schönen Tag noch