Abmahnung in der Probezeit?

Hallo,
Mich würde interessieren, ob in der Probezeit eine Abmahung einer Kündigung vorraus geht. Außerdem habe ich gehört, dass es die Pflicht des Arbeitnehmers ist, sich nach Krankschreibung, über die weiter eingeplanten Arbeitszeiten zu informieren, wenn dies nicht erfolgt, wird der Arbeitnehmer abgemahnt!?

Außerdem habe ich gehört, dass
es die Pflicht des Arbeitnehmers ist, sich nach
Krankschreibung, über die weiter eingeplanten Arbeitszeiten zu
informieren, wenn dies nicht erfolgt, wird der Arbeitnehmer
abgemahnt!?

Ich glaube, dass stimmt! Zumindest wurde es uns damals gesagt, wer krank war und wieder weiß, ab wann er arbeiten kommen kann, muss vorher anrufen und fragen, wann er eingeteilt wurde.

Hallo,

Mich würde interessieren, ob in der Probezeit eine Abmahung
einer Kündigung vorraus geht.

Nicht zwangsläufig, da der AG in der Probezeit bzw. in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses keinen Grund zur Kündigung braucht.

Außerdem habe ich gehört, dass
es die Pflicht des Arbeitnehmers ist, sich nach
Krankschreibung, über die weiter eingeplanten Arbeitszeiten zu
informieren,

Wenn man nach einem Dienstplan arbeitet, hat das doch nichts mit Pflicht zu tun, sondern es dürfte logisch sein, dass der AG (um)planen musste und man nicht erwarten kann, die ursprüngliche Planung wieder vorzufinden.

wenn dies nicht erfolgt, wird der Arbeitnehmer
abgemahnt!?

Wegen sowas? Unwahrscheinlich.

MfG