Hallo,
nach dem ich heute ausgiebig mit einem Freund über das Thema Abmahung und Kündigung gesprochen habe und wir zu keinem Ergebniss gekommen sind, möchte ich die Frage mal hier stellen.
Angenommen jemand hat eine Abmahnung auf Grund von groben Fehlverhalten bekommen.
Nun kommt es zu einer zweiten Abmahung, allerdings aus einem föllig anderen Grund - nehmen wir an es geht um unentschuldigtes Fehlen.
Ist nun eine Kündigung rechtlich begründet oder ist hier eine zweite Abmahnung bzw. ein zweites Ereigniss mit gleichem oder sehr ähnlichem Fehlverhalten notwendig?
Herzlichen Dank für die Hilfe und noch einen schönen Nachmittag/Abend