Abmahnung wegen Kleinigkeit

Konkret ist folgendes vorgefallen:
Ich habe beim Versenden von Ware an einen Kunden dummerweise versehentlich nicht die richtige Menge geschickt, der Kunde hat sich berechtigterweise beschwert. Daraufhin hat mein Chef mir mündlich eine Abmahnung erteilt, die auch in meine Personalakte aufgenommen wurde. Da mir das das erste Mal passiert ist, finde ich eine Abmahnung ziemlich happig, hätte da nicht auch ein ernstes Gespräch oder so gereicht? Was kann ich dagegen unternehmen, will das eigentlich nicht auf mir sitzen lassen.

Hallo,

eine Abmahnung wegen dieses Irrtums erscheint mir auch überzogen und nicht gerechtfertigt - es sei denn, daß derartige Fehllieferungen schon öfter vorgekommen sind.
Möglich ist jedoch, daß man diesen Vorfall als willkommenen Grund für eine Abmahnung genommen hat. Eine Abmahnung ist oft der Weg für die geplante Kündigung.
Da eine fristlose Kündigung schwer durchsetzbar ist (aus gutem Grund!) bedient man sich der Abmahnung, die eine Kündigung dann leichter macht.
Rechne also damit, daß man eventuell deinen Arbeitsplatz wegrationalisieren will.

http://www.richtige-schritte.de/abmahnung-erhalten-w…

Gruß Heinz

Danke für die Antwort. Was mich an der Sache eben auch noch stutzig macht, mein Chef hat mir dann in einem 4-Augen-Gespräch erklärt, ich brauche mir um meinen Job keine Sorgen machen, er war gezwungen, diese Abmahnung auszusprechen, da es schon öfter solche Fehllieferungen von Kollegen gab und er jetzt sozusagen ein Exempel statuieren muss.(Mir selbst ist das in 7 Jahren das 2. Mal passiert.) Er müsse dem Kunden gegenüber beweisen, dass er durchgreift und es hätte jetzt halt mich erwischt. Mein Arbeitsplatz wäre sicher, ich sei ja sein (Zitat) *bestes Pferd im Stall*. Das widerspricht sich doch total, oder?

Guten Tag,

es gibt bei Abmahnungen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, aber keine klare Regel, was und wie lange etwas eine „Kleinigkeit“ ist.
Sie sollten sich ansehen,was nach der mündlichen Abmahnung tatsächlich in die Personalakte kommt. Es kann ja allensfalls eine Notiz über die mündliche Abmahnung sein. Dann hat das ganze wohl eher Ermahnungscharakter.
Wenn Sie keine weiteren Fehler machen, sollten Sie nach einem Jahr darum bitten das das aus der Personalakte gelöscht wird. Jetzt macht der Aufstand nur Sinn, wenn Sie ohnedies kündigen wollen,
Grüße

Hallo s1407,

Du musst nach ARBEITSRECHT suchen.

Mein Fachgebiet ist ne andere Abmahnung, siehe:
http://vermehrfachung.wordpress.com/2012/06/30/anfra…

Drum meine rein persönliche Erfahrung:
Ich hab auch lang angestellt gearbeitet und weiss, dass man sich über Zurechtweisung ärgert. Diplomatisch ist es sicher geschickter, die Sache auf sich beruhen zu lassen und einfach weiterzumachen. Oder zu kündigen. Aber im Beschäftigungsverhältnis herumzuzanken, bringt garantiert nur Ärger.

Fürs Arbeitsrechtliche, wie gesagt, wen anders fragen.
Gruesse, Veranda

Hallo,

ich hatte bereits eine Antwort von meinem i-phone aus geschickt, weil ich nicht in Berlin war, aber das hat wohl nicht geklappt.
Generell ist ja eine Abmahnung ein „Schuß vor den Bug“ - ein rechtlich abgesicherter Schritt zur Kündigung.
Einem Kunden gegenüber wird so etwas doch nicht mitgeteilt - das wäre ja total unseriös und unprofessionell.
Ich kenn das allgemeine Klima und Umgangsformen in deinem Callcenter nicht - im allgemeinen ist der Leistungsdruck dort sehr hoch.
Dennoch reicht dein Fehler für eine Abmahnung nicht.
Deine Bedenken sind durchaus angebracht. Ich würde mich nach einer neuen Stelle umsehen.

Gruß Heinz

hi,

ich fürchte zu recht, es wird schwer sein sich dagegen zu weren. scheiß firma

versuche es mit einer gewerkschaft
lg