Abrechnung oder Abzüge bei Abfindung

Hallo liebe Zuleser,

nehmen wir mal an, eine Mitarbeiterin wird betriebsbedingt gekündigt und erhält als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung. Wie wird eine solche Abfindung abgerechnet und welche Abzüge muss diese Mitarbeiterin hinnehmen (Steuer, Sozialabgaben…)?

Die erfundenen Mitarbeiterin aus meinem Beispiel hat, nehmen wir mal an, von dem Bruttobetrag 1/3 als Nettobetrag erhalten und musste 2/3 der Summe als Abzüge hinnehmen. Es wurde in diesem Beispiel die Abfindung auf das normale Bruttogehalt addiert und mit allen Abzügen voll abgerechnet. Ist diese Abrechnungsweise korrekt?

Vielen Dank für etwaige Antworten!

Grüße
Sandra

Die erfundenen Mitarbeiterin aus meinem Beispiel hat, nehmen
wir mal an, von dem Bruttobetrag 1/3 als Nettobetrag erhalten
und musste 2/3 der Summe als Abzüge hinnehmen. Es wurde in
diesem Beispiel die Abfindung auf das normale Bruttogehalt
addiert und mit allen Abzügen voll abgerechnet. Ist diese
Abrechnungsweise korrekt?

Dazu müsste bekannt sein, ob es sich wirklich um eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes handelt und der Verlust des Arbeitsplatzes auf Veranlassung des Arbeitgebers zustandegekommen ist.

Nur dann wäre die Zahlung sozialversicherungsfrei, bei der Lohnsteuer wäre zu prüfen ob eventuell die sogenannte Fünftel-Regelung angewendet werden muss (ist im Endeffekt eine ermäßigte Besteuerung).

Ansonsten ist die „Abfindung“ ganz normal steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Wenn Gehaltsbestandteile gezahlt werden, liegt ebenfalls keine Abfindung vor (z. B. Gehaltsnachzahlungen aus Vormonaten, Urlaubsabgeltung etc.).

Grüße

Vielen Dank!

Gemäß Abwicklungsvertrag der Arbeitnehmerin handelt es sich um eine Abfindung, die als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird. Das ist also vertraglich wörtlich so festgehalten. Es handelt sich nicht um ausstehende Zahlungen. Weiterhin wurde das Arbeitsverhälltnis fristgerecht und betriebsbedingt durch den Arbeitgeber beendet.

Somit wäre dann also falsch abgerechnet worden, richtig?

Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Gemäß Abwicklungsvertrag der Arbeitnehmerin handelt es sich um
eine Abfindung, die als Entschädigung für den Verlust des
Arbeitsplatzes gezahlt wird. Das ist also vertraglich wörtlich
so festgehalten. Es handelt sich nicht um ausstehende
Zahlungen. Weiterhin wurde das Arbeitsverhälltnis fristgerecht
und betriebsbedingt durch den Arbeitgeber beendet.

Somit wäre dann also falsch abgerechnet worden, richtig?

Meines Erachtens ja.