Altersteilzeit - Urlaub

Hallo,
ein AN in Altersteilzeit arbeitet regelmäßig Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils 5 Stunden. Werden ihm dann im Urlaub je Kalenderwoche auch nur diese 4 Tage angerechnet oder muss er 5 Tage Urlaub nehmen?
eve

Wenn im Arbeitsvertrag „Arbeitstage“ steht, werden 5 Tage angerechnet. Wenn da „Werktage“ steht sogar 6 Tage

Wenn im Arbeitsvertrag „Arbeitstage“ steht, werden 5 Tage
angerechnet. Wenn da „Werktage“ steht sogar 6 Tage

Warum sollten bei 4 regelmäßigen Arbeitstagen denn 5 angerechnet werden?

Genau das ist die Frage. Theoretisch könnte der AN ja auch immer von Donnerstag bis Dienstag (sprich 4 Arbeitstage) Urlaub nehmen. Oder?
eve

Stell Dir einfach mal vor, Du würdest nur einen Tag pro Woche arbeiten und hättest 24 Urlaubstage im Jahr. Wenn Du Dir Deinen Urlaub dann immer nur an dem einen Tag an dem Du arbeitest nehmen würdest, hättest Du 24 Wochen pro Jahr frei. Das bedeutet, Du würdest ca. nur die Hälfte des Jahres arbeiten, aber für das ganze Jahr bezahlt werden.

So ist es doch logisch. Oder?

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Was hat das mit Logik zu tun?
Ich habe zu Beginn meiner Arbeitszeit drei Tage in der Woche gearbeitet. Folglich habe ich nicht die vollen Jahresurlaubstage, wie für einen Vollzeitmitarbeiter bekommen, sondern anteilig 3/5 (um die Rechnung hier zu vereinfachen: statt 25 Urlaubstage wie ein Vollzeitmitarbeiter, standen mir 15 Urlaubstage zu). Folglich wurden auch pro Woche Urlaub nur 3 Urlaubstage gerechnet.

Gruß
Elke

Hi,

das ist vollkommen abhängig davon, was im Vertrag steht.
Steht dort eindeutig ARBEITStage, dann sind auch nur 4 pro Woche anzurechnen, steht dort WERKtage, dann wären es 6.

Steht dort was von Arbeitstagen bezogen auf eine 5-Tage-Woche (oder so), dann wäre umzurechnen.

Gruß
Guido

So ist es doch logisch. Oder?

Stell Dir einfach mal vor, dass im Vertrag die Rede von ARBEITStagen ist, und man 4 Tage in der Woche ARBEITET.

Dann braucht man pro Woche genau wie viele Tage Urlaub?
Na?
5?
Falsch!

Gruß
Guido

P.S. Wenn tatsächlich 24 ARBEITStage im Vertrag stehen, dann hätte man in der Tat 24 Wochen Urlaubsanspruch bei einer 1-Tage-Woche

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