Anspruch auf wie viele Urlaubstage?

Hallo zusammen,

A ist schwerbehindert und wird zum 7.7.14 eingestellt und hat 24 Urlaubstage/Jahr = 2/Monat.

Wie viele Urlaubstage bis zum 31.12.14 zu?

Berechnung für die Urlaubstage für Juli = 2 Urlaubstage/31 Monatstage = 0,0645 * 25 Tage (7.7. - 31.7.) = 1,61 ~ 2 Urlaubstage für Juli.

Für den Zeitraum August - Dezember stehen A insgesamt 10 Urlaubstage zu (5 Monate * 2 Urlaubstage/Monat).

5 Tage Schwerbehindertenurlaub/Jahr/365 Jahrestage = 0,0136986301369863 * 177 Tage (7.7. - 21.12.) = 2,42 ~ 2 Tage Schwerbehindertenurlaub.

Ergebnis:

2 Tage für Juli + 10 Tage für August bis Dezember + 2 Tage Schwerbehindertenurlaub = 14 Urlaubstage.

Ist das korrekt?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Hallo!

meiner Ansicht nach ist das nicht richtig.

es gibt nur für VOLLE Monate einen anteiligen Urlaubsanspruch.

Arbeitsbeginn 7. Juli = für Juli gibts nichts, erst für die 5 Folgemonate.

Und wären die 24 Urlaubstage schon auf die übliche 5-Tage-Woche bezogen ?

Das Urlaubsgesetz und die Tarifverträge gehen von 6-Tage-Woche aus. Wenn das so wäre, dann hat man in 5-Tage-Woche nicht 24 Tage sondern nur 20 Tage Jahresurlaub.

Und Schwerbehinderte haben 1 Woche extra.

Rechnen wir mal mit 20 Tagen/Jahr + 5 Tage extra = 25 Tage /12 = 2,08 Tage.

5 Monate Urlaubsanspruch mit SB macht dann m.E.  10,4 = 11 Tage.

Bei 6 Tage-Woche wären es  13 Tage.

MfG
duck313

Hallo!

Guten Abend

Und Schwerbehinderte haben 1 Woche extra.

Rechnen wir mal mit 20 Tagen/Jahr + 5 Tage extra = 25 Tage /12
= 2,08 Tage.

5 Monate Urlaubsanspruch mit SB macht dann m.E.  10,4 = 11
Tage.

Der Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen wird, wie der Name ja auch schon ausdrückt, zusätzlich gewährt… daher muß auch bei der Berechnung eines Teilurlaubsanspruches der Wert für den Zusatzurlaub separat berechnet werden.
Kann manchmal einen Tag Unterschied bedeuten…

Aufgerundet wird bei der Berechnung von Urlaubstagen (und auch bei den Zusatzurlaubstagen) erst, wenn der ermittelte Wert mindestens einen halben Tag ergibt.
(siehe dazu )Also bei Deiner Rechnung würden 10 und nicht 11 Tag…

Volle Monate

Hallo zusammen,

Hallo,

A ist schwerbehindert und wird zum 7.7.14 eingestellt und hat
24 Urlaubstage/Jahr = 2/Monat.

Wie viele Urlaubstage bis zum 31.12.14 zu?

Berechnung für die Urlaubstage für Juli = 2 Urlaubstage/31
Monatstage = 0,0645 * 25 Tage (7.7. - 31.7.) = 1,61 ~ 2
Urlaubstage für Juli.

Juli ist kein voller Monat und wird gem. § 5 Abs. 1 BUrlG
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html
sowie § 125 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__125.html
nicht mitgezählt

Für den Zeitraum August - Dezember stehen A insgesamt 10
Urlaubstage zu (5 Monate * 2 Urlaubstage/Monat).

Das ist grundsätzlich richtig

5 Tage Schwerbehindertenurlaub/Jahr/365 Jahrestage =
0,0136986301369863 * 177 Tage (7.7. - 21.12.) = 2,42 ~ 2 Tage
Schwerbehindertenurlaub.

Berechnung nach Tagen ist unzulässig

Ergebnis:

2 Tage für Juli + 10 Tage für August bis Dezember + 2 Tage
Schwerbehindertenurlaub = 14 Urlaubstage.

Ist das korrekt?

Nein

Bitte um eure Antworten.

Diese Urlaubsansprüche müssen immer getrennt berechnet werden.
Erholungsurlaub 24:12x5 = 10 Tage
Urlaub nach § 125 SGB IX: 5:12x5 = 2,083Tage
Da für die Berechnung, Gewährung und Vergütung des Urlaubs nach § 125 SGB IX die grundsätze des allgemeinen Urlaubsrechts anzuwenden sind, sind Bruchteile, die nicht mindestens 0,5 Tage ergeben nach BAG vom 26.01.1989 „in der konkret errechneten Summe zu erfüllen oder abzugelten…“ (ErfK, Gallner, § 5 BUrlG, Rn. 21).

Sofern bei den angegebenen Urlaubstagen von 24 nicht nur Bezug auf den gesetzlichen Mindesturlaub genommen wird, spielt eine 6-Tage-Woche nur insoweit ein Rolle, als das im Fall der 6-Tage-Woche der Urlaub nach § 125 Abs. 1 Satz 2 SGB IX auf 6 Tage aufzustocken ist (Neumann/Pahlen, SGB IX, Pahlen, § 125 SGB IX, Rn. 13)
Dann ergäbe sich:
6:12x5 = 2,5 Tage, aufzurunden auf 3 Tage

Vielen Dank im Voraus.

Bitte sehr

Schöne Grüße

&Tschüß

DU

Wolfgang

Hallo „Unbeugsamer“,
sofern der Urlaubsanspruch nicht durch Tarifvertrag besonders geregelt ist, irrst Du bezüglich des Urlaubs für Juli.
Gemäß § 5 Bundesurlaubsgesetz hat er nur einen Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden VOLLEN Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.