Liebe Arbeitsrecht-Experte,
angenommen, ein Arbeitnehmer ist auf 400-Euro-Basis bei 2
Arbeitstagen pro Woche beschäftigt und erhält am 15.8. eines
Kalenderjahres eine Kündigung, sodass ein Ausscheiden am 15.9.
desselben Jahres eintritt.
Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers beläuft sich auf den
gesetzlichen Mindestanspruch bei einer 5-Tage-Woche, d.h. auf
20 Urlaubstage pro Jahr.
Wie berechnet sich nun der Resturlaubsanspruch des
Arbeitnehmers?
Der Arbeitnehmer ist seit dem 01.01. des Jahres beschäftigt
und der Vertrag des Arbeitnehmers ist auf den 30.11. desselben
Kalenderjahres befristet gewesen, sodass sich der
Urlaubsanspruch bei Eintritt in das Unternehmen auf 7,3 Tage
belief (20 Tage :12 Monate * 11 : 2/5 = 7,3).
Kommt in diesem Fall bei einer Kündigung nach dem 30.6. des
Kalenderjahres eine pro rata temporis-Klausel noch zum Zuge,
oder muss dem Arbeitnehmer der gesetzliche Mindestanspruch von
20 Tagen gewährt werden?
Wie viele Resturlaubstage stehen dem Arbeitnehmer zum
Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Unternehmen insgesamt zu?
Neben hilfreichen Antworten freue ich mich über Links zu
verlässlichen Internetquellen, die sich mit dieser Sachlage
beschäftigen und das Thema vertiefen.
Vielen Dank für die Hilfe.
Hallo,
Es macht keinen Unterschied ob Vollzeit oder Teilzeitjob hier vorliegt. Zu den Teilzeitjobs zählen auch die Minijobs unter 400 €.
Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch ist im Entgeltfortzahlungsgesetz bzw. für Gewerkschaftsmitglieder im Tarifvertrag geregelt.
Der Mindestanspruch bezieht sich immer auf eine 5 Tage oder 6 Tage Arbeitswoche. Daher die beiden Zahlen, 20 und 24. Die bezahlbare tägliche Urlaubshöhe richtet sich nach der Anzahl der pro Tag gearbeiteten Stunden.
Dazu ein Beispiel:
Herr X arbeitet 5 Monate im Jahr. 3 Stunden an 3 Tagen pro Woche. Der Verdienst liegt bei 5 € pro Stunde.
Der Urlaubsanspruch sieht dann so aus:
20 Tage gesetzl. Urlaubsanspruch geteilt durch 12 Monate, ist gleich 1,6 Urlaubstageanspruch pro Monat.
1,6 Tage Urlaubstageanspruch pro Monat multipliziert mal 5 gearbeitete Monate, sind gleich 8,3 Tage Gesamturlaubsanspruch, abgerundet auf 8 Tage.
Bezahlt werden jetzt: 8 Tage zu je 3 Stunden, zu je 5 €.
Wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist, dann sollte man sich den Urlaub auszahlen lassen. Heißt, 8 x 3 x 5= 120 €.
Oder man klagt es innerhalb von 3 Wochen nach Bekanntwerden der Kündigung, beim Arbeitsgericht ein.
Nicht vergessen, wenn man mehr als 400 € im Jahr! an Einkommen bezogen hat, dazu zählt alles ausser Hartz IV, ist man von sich ausverpflichtet!, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Also aufpassen und seine Rechte notfalls einklagen. Das Finanzamt ist unerbittlich und holt sich das Geld notfalls mit einer Schätzung. Im Gegenzug kann man natürlich seine Werbungskosten absetzen. Die Pauschale beträgt dafür 1000 €. Das heißt, man bekommt letztendlich seine Steuer wieder. Und hat dann mehr als 400 € im Monat.