Arbeitgeber nach Kündigung fragen ?

Hallo

möchte folgenden Fall schildern.

AN bekommt seit über einem Jahr sein Gehalt min. 2 Wochen zu spät ( nach betteln danach ) oder bekommt nur Teilzahlungen stattdessen bekommt er täglich Überstunden aufgedrückt. Da der An noch keinen neuen Job hat ist er auf das Arbeitslosengeld angewiesen und würde wenn er kündigt mit der 3 Monatssperre nicht über die Runden kommen. Kann der AN den AG fragen ob er ihn fristgemäss kündigt ? Oser ist die Frage allein schon ein Grund für die Fristlose Kündigung ? Nehmen wir an der AG würde sich darauf einlassen. AN hat noch seinen vollen Urlaub von 25 Urlaubstagen und 56 Überstunden zudem fehlt dem An noch eine Teilzahlung seines Gehaltes. Da der AG kündigt kann der An dennoch darauf bestehen den überschüssigen URlaub und die Überstunden ausbezahlt zu bekommen ? Trotz das der AG kündigt ? Nehmen wir an die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage also würden von den 25 Urlaubstagen noch 11 Urlaubstage und 56 Überstunden offen stehen. Im vertrag ist nichts zu den Überstunden geregelt .

Würde mich über Antworten freuen.

Hallo,

AN bekommt seit über einem Jahr sein Gehalt min. 2 Wochen zu
spät ( nach betteln danach ) oder bekommt nur Teilzahlungen
stattdessen bekommt er täglich Überstunden aufgedrückt. Da der
An noch keinen neuen Job hat ist er auf das Arbeitslosengeld
angewiesen und würde wenn er kündigt mit der 3 Monatssperre
nicht über die Runden kommen.

das bedeutet aber, dass der AN sein Gehalt schon, wenn auch verspätet, erhält. Wenn er ALG bekommt, dann sind das ja nur ca. 60-68% des Gehalts, damit steht er doch schlechter da als jetzt.

Kann der AN den AG fragen ob er
ihn fristgemäss kündigt ? Oser ist die Frage allein schon ein
Grund für die Fristlose Kündigung ?

Wahrscheinlich wird der AG sich nicht drauf einlassen. Fast jeder AG wird sagen: kündige selbst, wenn Du gehen willst. Wenn der AG kündigt, muss er wohlmöglich noch Abfindung zahlen.

Warum sucht der AN nicht aktiv selbst einen neuen Job?

Wenn er noch relativ viel Urlaub / Üstd. hat, kann ist er doch auch recht schnell frei.

Grüße

Holygrail

Vielen Dank für die Antwort.

  1. Da jeden Monat Mahngebühren etc, anfallen und desweiteren Unkosten zur Ausführung des Jobs entstehen (Fahrticket, Pausenverpflegung), hätte der AN mehr davon, das Arbeitsverhältnis zu beenden.
    Mehr als die Hälfte aller Kollegen von AN liegen bereits fast 3 Monate im Rückstand( bekommen jeweils ein Teilgehalt EINEN TAG vor Ablauf von 3 Monaten Zahlungsverzug). Da es so bei allen angefangen hat und AN seiner Familie mit Kleinkind soetwas nicht zumuten möchte, will er das Arbeitsverhältnis OHNE ALG-Sperre beenden. Wie ist das möglich?

2.MAn nehme an es wurden kurze Zeit zuvor Kollegen von AN betriebsbedingt entlassen, Abfindungen wurden dabei nicht gezahlt.

  1. Man nehme an der AN versucht bereits aktiv einen anderen Job zu finden, aber auch nach zahlreichen Vorstellungsgesprächen blieb eine anderweitige Anstellung aus.

4.Urlaub? Wenn AN nicht vor Ort nach dem Gehalt bettelt, wird gar nichts überwiesen…

Bitte um Hilfe…

Vielen Dank für die Antwort.

  1. Da jeden Monat Mahngebühren etc, anfallen und desweiteren
    Unkosten zur Ausführung des Jobs entstehen (Fahrticket,
    Pausenverpflegung), hätte der AN mehr davon, das
    Arbeitsverhältnis zu beenden.

Gut, scheint, als wenn der Job nicht sehr gut bezahlt wird.

Mehr als die Hälfte aller Kollegen von AN liegen bereits fast
3 Monate im Rückstand( bekommen jeweils ein Teilgehalt EINEN
TAG vor Ablauf von 3 Monaten Zahlungsverzug). Da es so bei
allen angefangen hat und AN seiner Familie mit Kleinkind
soetwas nicht zumuten möchte, will er das Arbeitsverhältnis
OHNE ALG-Sperre beenden. Wie ist das möglich?

Der AN hat Anspruch auf pünktiche Bezahlung. Ich sehe zwei Möglichkeiten:

a) Anwalt nehmen, der die Beträge eintreibt, zur Not Mahnbescheid/Vollstreckung. Wahrscheinlich wird der AG als Nebeneffekt dann die Kündigung aussprechen.

b) nur noch Dienst nach Vorschrift machen, Arbeiten nur noch auf unterstem Qualitätsstandard, gerade soviel leisten, dass der AG nicht Arbeitsverweigerung unterstellen kann.

2.MAn nehme an es wurden kurze Zeit zuvor Kollegen von AN
betriebsbedingt entlassen, Abfindungen wurden dabei nicht
gezahlt.

  1. Man nehme an der AN versucht bereits aktiv einen anderen
    Job zu finden, aber auch nach zahlreichen
    Vorstellungsgesprächen blieb eine anderweitige Anstellung aus.

Frage ist, ob der AN nach Kündigung schnell wieder erwas findet. Von ALG I läst sich ja evtl. noch leben, aber wenn dann ALG II kommen sollte, sieht es doch sehr schlecht aus.

4.Urlaub? Wenn AN nicht vor Ort nach dem Gehalt bettelt, wird
gar nichts überwiesen…

Bitte um Hilfe…

Gibt es ion dem Betrieb eigentlich einen Betriebsrat? Falls ja, was sdagt der denn dazu? Falls nein, warum tun sich die AN nicht zusammen und wählen einen BR?

Letztendlich: wie lange geht das schon so mit dem Rückstand?

Der AG macht das wahrscheinlich nicht aus reiner Bosheit oder ist nur zu faul zum Überweisen. Vermutlich geht es dem Unternehmen wirtschaftlich sehr schlecht. Bei der jetzigen Lage ist wahrscheinlich, dass sie bald Insolvenz anmelden müssen.

Evtl. solltest Du auch mal mit der Agentur für Arbeit sprechen, die können Dir Tipps geben, evtl. auch beraten, ob Du aufgrund ausbleibender Zahlung kündigen kannst oder noch irgendwelche Schritte unternehmen kannst, um Dein Geld pünktlich zu bekommen.

Grüße

Holygrail

Gehoppst wie gesprungen
Hallo

Bzgl einer Sperrfrist ist es unerheblich, ob der AN sein AV schuldhaft aufgibt oder ob der AG auf Bitten des AN eine Kündigung ausspricht. Im letzteren Falle den Umstand, daß die Kü auf Bitte des AN geschah, zu verschwiegen, würde eine Straftat i.S.d. (versuchten) Sozialbetruges darstellen.

Verspätete Gehaltszahlung können durch den AN ordentlich abgemahnt werden, ggf per Mahnbescheid / Klage eingetrieben. Urlaub und Überstunden sind bei Beendigung des AV abzugelten, soweit eine Urlaubsnahme oder das Abfeiern der Überstunden vorher unmöglich ist. Im Übrigen verzögert die Urlaubsabgeltung den Zeitpunkt des Leistungsbezuges beim ALG I um die entsprechende Dauer.

Gruß,
LeoLo