Arbeitnehmer bucht Urlaub ohne Genehmigung

Angenommen ich bin ein kleiner Arbeitgeber und beschäftige 3 Arbeitnehmer. Angenommen ich käme nach nur 1 Woche aus dem Urlaub und ein Mitarbeiter würde mich vor vollendete Tatsachen setzen und mir mitteilen,dass er in einigen Monaten für 3 Wochen in den Urlaub fliegt und er auch schon gebucht hat. desweiteren nehme ich an, dass es auch nicht mit allen Arbeitnehmern bzw. Kollegen abgesprochen wurde. Angenommen auch,dass dieses Verhalten nicht zum ersten Mal so aufgetreten ist. 
Abgesehen davon, dass diesem Urlaub und dessen Gemehmigung nichts entgegenstünde, könnte man denn so ein Verhalten abmahnen, da es zum einen unkollegial den anderen Mitarbeitern gegenüber wäre und zum anderen der Arbeitgeber übergangen würde?

Wie wäre die normale Vorgehensweise zur Urlaubsgenehmigung in diesem fiktiven Betrieb?
Abmahnung ginge nur, wenn nachweislich gegen festgelegte (innerbetriebliche) Vorschriften verstoßen würde.

Beatrix

Hallo,

ich würde das Ganze sehr pragmatisch betrachten, und da gibt es eigentlich nur zwei Sichtweisen:

  1. Der Arbeitgeber ist mit den Leistungen des Arbeitnehmers generell unzufrieden und er sucht nun Gründe, ihn loszuwerden

  2. Der Arbeitnehmer wird als wertvoll betrachtet, und ihm sei sein Urlaub zur Regenerierung seiner Arbeitskraft gegönnt.

In einer kleinen Firma sollte man seine Energien dort einsetzen, wo sie wirklich gebraucht werden…
Gruß

Hummel

Zum einen würde ich davon ausgehen, dass Urlaubsscheine existieren, sodass man seinen Urlaub beantragen müsste und dieser auch zu genehmigen wäre. Also angenommen,dass der Arbeitnehmer nicht über eine Urlaubsgenehmigung verfügt.

Man könnte davon ausgehen, dass man seinen Urlaub in der Regel vorher beantragt und dieser durch den Arbeitgeber zu genehmigen ist. In dieser Konstellation muss man davon ausgehen, dass durch die Dreistigkeit einer Person alle anderen ihren Urlaub (auch der Arbeitgeber) sich nach dieser richten müssen (auch die Arbeitnehmerin mit Kind und auch die Studentin die 3 Wochen vorher Semesterferien hätte und das Fehlen der einen Person hätte besser ausgleichen können.
Es würde sich hier nicht um ein „loswerden“ handeln, sondern eher um eine Erreichung sozialer Umgangsformen. Es wäre letztlich doch ein unkollegiales Verhalten, was das Betriebsklima beeinträchtigt, da der Arbeitgeber (der durch die Genehmigung letztlich doch das letzte Wort haben sollte) hier hintergangen würde und das Vertrauensverhältnis geschädigt wird. Im Gegenzug würde es bedeuten, dass jeder Arbeitnehmer ohne jegliche Absprache und Genehmigung in den Urlaub gehen würde. Würde sich die andere Arbeitnehmerin genauso Verhalten würde der Arbeitgeber allein an der Arbeit sitzen.

Vielleicht nochmal zur besseren Fallkonstellation: es würde hier außer frage stehen, dass der Urlaub genehmigt wären würde und das der Urlaub zusteht usw…
Es würde vielmehr darum gehen, dass sich Arbeitnehmer an vorhandene Regeln halten sollten und sich nicht über die Autorität und bestehende Regelungen (meiner Meinung auch gesetzlich geregelt > Genehmigung) hinweg setzen sollten.

AG ist kein Erziehungsberechtigter !
Hallo,

ein AN kann auf eigenes Risiko so viel vorab buchen, wie er will - das geht den AG selbst dann nix an, wenn es der AN (fälschlicherweise) als Argument benutzen will.
Mit einer Abmahnung würde man sich da als AG bestenfalls lächerlich machen und schlimmstenfalls vermeidbare Kosten produzieren, wenn der AN (zu Recht) gegen diese Abmahnung vorgehen würde.

Steht der Urlaubsgenehmigung nix entgegen, ist der beantragte Urlaub zu genehmigen.
Kann der Urlaub aus (nachweislichen) betrieblichen Gründen nicht genehmigt werden, hat der AN Pech gehabt und bleibt auf seinen Stornokosten sitzen., wenn er schon gebucht hat.
Will der AG ein ordentliches Verfahren, sollte er allgemeingültige (= für alle AN gleichermaßen geltende) Regeln definieren. So ist es z. B. zulässig, für einen längeren Urlaub (= mehr als eine Woche am Stück) eine Mindestantragsfrist zu definieren, um die Planbarkeit zu verbessern. Auch Sperrzeiten können vorher definiert werden.

In Betrieben mit BR unterliegen aber alle Regelungen zu Urlaubsplanung und -vergabe der vollen Mitbestimmung des BR

Wie wäre die normale Vorgehensweise zur Urlaubsgenehmigung in
diesem fiktiven Betrieb?
Abmahnung ginge nur, wenn nachweislich gegen festgelegte
(innerbetriebliche) Vorschriften verstoßen würde.

Nur weil der AN auf Verdacht gebucht hat und jetzt einen entsprechenden Urlaub beantragt ???
Dafür eine Abmahnung ???
Mach’ Dich nicht lächerlich !

Beatrix

Wolfgang

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Wie Albarracin schon schreibt, kann man privat buchen, soviel man will. Man bleibt dann halt auf den Kosten sitzen, wenn der Urlaub letztendlich nicht genehmigt wird.

Es gibt ja verschiedene Modelle der Urlaubsplanung - langfristige, wo man bereits im Vorjahr seinen Jahresurlaub für das nächste Jahr zusammenstellen muss, oder eher kurzfristige, wo man halt eine Woche vorher sagt: Chef, ich möchte nächste Woche Urlaub machen…

Bei uns z.B. macht mein Chef die formale Genehmigung meist erst einen Monat vorher, da wäre das mit langfristigen Buchungen ja auch nichts. Aber es ist noch nie passiert, dass er nicht genehmigt hätte. (das hätte ich mir schon mal gewünscht, da wir auch einen Kollegen haben, der ohne jegliche Absprache plant, aber unser Chef ist zu gutmütig).

Das mit der Abmahnung würde dann vielleicht greifen, wenn man trotz ungenehmigten Urlaubs in Urlaub geht.

Beatrix

dass durch die Dreistigkeit einer Person alle
anderen ihren Urlaub (auch der Arbeitgeber) sich nach dieser
richten müssen (auch die Arbeitnehmerin mit Kind und auch die
Studentin die 3 Wochen vorher Semesterferien hätte und das
Fehlen der einen Person hätte besser ausgleichen können.

Und wo ist das Problem vom Chef dem Arbeitnehmer zu sagen:
Tut mir leid, aber der Termin geht nicht?

Es ist der CHEF!

eher um eine Erreichung sozialer Umgangsformen. Es wäre
letztlich doch ein unkollegiales Verhalten, was das
Betriebsklima beeinträchtigt, da der Arbeitgeber (der durch
die Genehmigung letztlich doch das letzte Wort haben sollte)

Wieso sollte? Er hat.

Würde sich die andere Arbeitnehmerin
genauso Verhalten würde der Arbeitgeber allein an der Arbeit
sitzen.

Dann liegt es wieder am Chef mit diesem speziellen Arbeitnehmer ein Gespräch zu führen und ihm zu sagen, dass das so nicht geht und ihm diesesmal den Urlaub zu dieser Zeit aus betrieblichen Gründen nicht zu genehmigen.
Und gleich darauf hinweisen, das auch zukünftig Urlaub nur in Absprache mit dem Chef möglich ist unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange und Urlaubswünsche der Kollegen.
Das Betriebsklima ist so oder so gerade ziemlich unten.

Im übrigen kann sich der Chef jederzeit einen neuen Mitarbeiter suchen der das Betriebsklima nicht runterzieht. Jeder ist ersetzbar - das hat dieser Chef seinem AN nur noch nicht vermittelt.

Krümelchen

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