Arbeitsjubiläum

Hallo, mal eine Frage zu Arbeitsjubiläen:
Gemäss meines Verständnisses gilt ein x-jähriges Jubiläum (z.B., 10, 15, 20 Jahre) doch nur dann, wenn dahinter ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis steckt. Oder sehe ich das falsch?
Ich meine damit auf keinen Fall gesetzlich festgelegte Auszeit-Regulatorien.
Fall: Ein Arbeitnehmer beginnt in 1991. Nach 4 Jahren kündigt er und arbeitet massiv gegen die bisherige Firma. Nach weiteren 2 Jahren kommt er zutück, hat dadurch bessere Konditionen erpresst.
So weit.
Vorbeugend: Ich bitte an dieser Stelle nicht um irgendwelche überflüssigen Kommentare zur damaligen Geschäftsführung und deren Aktionen, sondern um konkrete Antworten.
Ist es gerechtfertigt, ihm nun in 2012 ein 20-jähriges Jubiläum zuzusprechen (die 2 Jahre abgezogen)? Meiner Meinung nach wäre ein höchstens 15-jähriges Jubiläum gerechtfertigt.
Wir anderen, die entsprechende Jubiläen auf Grund von ununterbrochener Firmentreue hinter uns haben, halten das für ungerecht.
Danke für Kommentare.