Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Ich bin seit dem 01.06.1009 in einer Montagefirma eingestellt und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Ich bekomme auch für die Tage, an denen ich in Hotels übernachte Spesen, die steuerfrei auf meiner Lohnabrechnung erscheinen.

Nun steht dann aber jeweils der gleiche Betrag nochmals als steuerpflichtig auf der Lohnabrechnung.

Der Buchhalter der Firma sagte mir, das Geld sei für Baumaschinen, die der Chef manchmal unvorhersehbarer Weise manchmal auf der Baustelle dazumieten müsse (Er bekahm bis jetzt immer eine Rechnung über Arbeitsbühnen auf der Baustelle) oder wenn uns der Chef auf Montage mal zum Essen einlädt (Was bis jetzt vielleicht zweimal vorkahm).
Mir kommt es nur spanisch vor, ich bekomme immer eine Spesenquittung vorgesetzt, die ich unterschreiben soll, daß ich die Spesen erhalten hätte, wobei ich ja praktisch nur die Hälfte des Betrages auf der Quittung real in die Hände bekomme, da der andere Steuerpflichtige Teil der Spesen ja vom Buchhalter bzw. Chef einbehalten wird.

Ich habe so daß Gefühl, daß das Geld in die tasche vom Chef wandert oder täusche ich mich da?
Entstehen mir durch dieses Verfahren irgendwelche steuerlichen oder sonstigen finanziellen Nachteile?

Der Buchhalter sagte, daß sei alles legitim so und ich sollte nur Bescheid sagen, falls bei mir irgendwie Unterhaltszahlungen oder Lohnpfändungen anstehen sollten, denn in diesen Fällen hätte ich durch das höhere Brutto dann Nachteile und er würde den steuerpflichtigen Spesenposten dann von der Lohnabrechnung streichen.

Guten Tag,

das ganze ist aber merkwürdig.
die spesen (tagessätze) werden steuerfrei erstattet und werden nicht als steuerpflichtiger lohn ausgewisen und verbeitragt. wenn der chef einen zum essen einlädt, muß nur ein betrag von € 2,67 als geldwerter vorteil verbeitragt werden und nicht der volle betrag.

was der buchhalter da von irgendwelchen kosten erzählt, so haben diese nichts mit den lohnabrechnungen zu tun sondern sind reine betriebsausgaben. anderer art!
die firma bekommt rechnungen und kann vorsteuer abziehen. diese buchhalter hat wohl wenig ahnung oder mauschelt da irgendetwas. was die pfändungen angeht, so hat er recht. der steuerpflichtige beitrag erhöht die summe. aber, was soll das ganze überhaupt?

hoffe, sie kommen etwas weiter.

gruss
gorbes

Leider bin ich kein Experte für Gehaltsabrechnungen, aber mir kommt dieses Verfahren extrem seltsam vor - irgendetwas stimmt da nicht.

Spesen dieser Art sind normalerweise steuerfrei.

Und dass die Spesen einmal steuerfrei und einmal versteuert erscheinen, ist absolut daneben und was das mit irgendwelchen gemieteten Baumaschinen zu tun haben soll, ist mir schlicht ein Rätsel.

Liebe/-r Experte/-in,

Ich bin seit dem 01.06.1009 in einer Montagefirma eingestellt
und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Ich bekomme auch für die Tage, an denen ich in Hotels
übernachte Spesen, die steuerfrei auf meiner Lohnabrechnung
erscheinen.

Nun steht dann aber jeweils der gleiche Betrag nochmals als
steuerpflichtig auf der Lohnabrechnung.

Der Buchhalter der Firma sagte mir, das Geld sei für
Baumaschinen, die der Chef manchmal unvorhersehbarer Weise
manchmal auf der Baustelle dazumieten müsse (Er bekahm bis
jetzt immer eine Rechnung über Arbeitsbühnen auf der
Baustelle) oder wenn uns der Chef auf Montage mal zum Essen
einlädt (Was bis jetzt vielleicht zweimal vorkahm).

Hallo Peter,

in jedem Fall haben Sie hierdurch einen finanziellen Nachteil. Es kommt nun nur darauf an in welcher Höhe.

Ihnen stehen bei Auswärtstätigkeiten folgende Sätze zu:

Weniger als 14h aber mehr als 8h = 6,00€
Weniger als 24h aber mehr als 14h = 12,00€
Mindesten 24h = 24,00€

Das sind die rechtlich zugesicherten Tagessätze. Wenn dabei Ihr AG nicht denn vollen Umfang weitergibt, also nur anteilig, dann ist das rechtlich auch in Ordnung, da Sie den Differenzbetrag bei Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen können. Der AG ist nicht ausgesprochen verpflichtet Ihnen die Spesen zu erstatten. Allerdings wird er sich schwer tun vernünftiges Personal zu finden, wenn er die finanziellen Mittel gänzlich verweigert.

Nun aber auf den Punkt:

Ganz klar entsteht Ihnen ein Nachteil, wenn beispielsweise bei einer Abwesenheit von 24h 12,00€ netto ausbezahlt werden und ggf. nochmals 12,00€ brutto aufgeschlagen werden und Sie somit den Betrag versteuern müssen. Letztlich steht Ihnen der volle Betrag in Nettoform zu. Da die Spesen in der Einkommenssteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers gelistet sind, können Sie den Betrag nicht nochmals geltend machen und somit entsteht Ihnen ein Nachteil, da Sie - zumindest zum Teil einen steuerfreien Betrag - versteuert haben.

Vielleicht noch ein Wort zur Einladung:

Lädt Ihr Chef Sie zum essen ein, so kann man unter Umständen, dabei aber nicht grundsätzlich, einen geltwerten Vorteil für Sie sehen, da es im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis steht. In solch einem Fall müssten Sie diesen versteuern.

Die Sätze liegen derzeit für ein Frühstück bei 1,50€, ein Mittag - oder Abendessen jeweils 2,67€.

Ich hoffe, dass ich Ihnen ein wenig weiterhelfen konnte und wünsche noch ein schönes Wochenende.

  • Holger -
    Betriebsrat

Hallo,

bitte fragen Sie einen Steuerberater !

Persönlich glaube ich, daß Ihr Arbeitgeber so handeln kann !!!..aber nicht muß !!!

Viele Grüße und Erfolg

  1. Falls steuerfrei zu belassene Beträge doch versteuert werden, dann kann man diese bei der eigenen Steuererklärung absetzen.
  2. Sie haben nicht gesagt, ob es sich um absetzbare Beträge handelt. Wären sie es nicht, stünden sie zu Recht im Steuer-Brutto