Arbeitsrecht und Mutterschutz

Hallo,

Frau A arbeitet in einem Seniorenheim für betreutes Wohnen in Thüringen und ist nun schwanger geworden. Der Chef des Betriebes hat einen sehr despotischen Führungsstil, es wagt aber keiner aus Angst vor Arbeitsplatzverlust etwas zu unternehmen. Ich habe nun einige Fragen betreffs Arbeitsrecht im Allgemeinen und Mutterschutz im Besonderen: inwieweit sind die folgenden bestehenden Umstände überhaupt rechtens, an wen kann man sich wenden (welche Gewerkschaft / Dienstaufsicht führende offizielle Stelle), wer trägt die Kosten bei eventuellem juristischem Vorgehen?

  1. Es wird verlangt, dass selbst wenn man an diesem Tag dienstfrei hat an der montäglichen „Dienstbesprechung“ teilgenommen wird. Dies wird selbstverständlich nicht als „Dienst“ berechnet / bezahlt.
  2. Das Erscheinen zum Dienst hat mindestens 15 Minuten vor Dienstbeginn zu erfolgen, ebenso ist ein Dableiben von mindestens 15 Minuten nach Dienstschluss vorgeschrieben (Übernahme / Übergabe der Dienstgeschäfte). Dieses wird nicht als Dienst angerechnet. Sollte man sich erdreisten, bereits 10 Minuten nach Dienstschluss zu gehen oder erst 10 Minuten vor Dienstbeginn zu kommen, wird mit sofortiger Abmahnung bzw. Kündigung gedroht.
  3. Kündigt sich die Dienstaufsicht führende Stelle an, wird der tatsächliche Dienstplan abgehängt und durch einen den Vorgaben entsprechenden ersetzt, bis die Kontrolle vorüber ist.
  4. Eine Kollegin, Frau B, ist schwanger geworden. Von dieser hat man verlangt, den kompletten Dienst zu tun (Herumwuchten von Pflegestufe 3 – Fällen etc.). Als sie sich weigerte, wurde der Lohn auf 500 Euro gekürzt und ihr ein Aufhebungsvertrag mit 1000 Euro Abfindung versucht aufzuhelfen. Insbesondere für dieses Szenario möchten wir gerüstet sein (an wen wenden, wer trägt ggf. Kosten?).
  5. Frau A möchte dem Arbeitgeber anbieten, Dienst gemäß Muterschutzgesetz zu machen, also Schreibdienst und nicht die Pflegestufen 2 und 3, sondern nur Pflegestufe 1 zu betreuen (5-Kilo-Regelung bei Schwangeren). Was, wenn dies abgelehnt wird (vgl. Punkt 4)?
  6. Ist es zulässig, dass die Schwangere eine Art zweigeteilten Dienst macht, also nicht nur in einer einzigen Schicht arbeitet, sondern täglich von 7-11 Uhr und 14-18 Uhr (zzgl. natürlich der oben genannten jeweils mindestens 15 Minuten davor und danach, was dann „effektiven“ Dienstzeiten von 6.45 – 11.15 und 13.45 – 18.15 täglich entspräche) und somit zwei mal täglich zur Arbeit fahren muss?

Anmerkung: Punkt 2 kann ich noch am ehesten nachvollziehen.
Viele Fragen, vielen Dank für Eure Mühe

Klaus

Ich muss gleich brechen!
Hi!

  1. Es wird verlangt, dass selbst wenn man an diesem Tag
    dienstfrei hat an der montäglichen „Dienstbesprechung“
    teilgenommen wird. Dies wird selbstverständlich nicht als
    „Dienst“ berechnet / bezahlt.

Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps!
Eine Dienstbesprechung ist natürlich kein Schnaps!

  1. Das Erscheinen zum Dienst hat mindestens 15 Minuten vor
    Dienstbeginn zu erfolgen, ebenso ist ein Dableiben von
    mindestens 15 Minuten nach Dienstschluss vorgeschrieben
    (Übernahme / Übergabe der Dienstgeschäfte). Dieses wird nicht
    als Dienst angerechnet. Sollte man sich erdreisten, bereits 10
    Minuten nach Dienstschluss zu gehen oder erst 10 Minuten vor
    Dienstbeginn zu kommen, wird mit sofortiger Abmahnung bzw.
    Kündigung gedroht.

Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps!
Drohen kann der AG viel - Recht wird er damit eher nicht bekommen! Wie viele Mitarbeiter hat dieses Unternehmen denn?

  1. Kündigt sich die Dienstaufsicht führende Stelle an, wird
    der tatsächliche Dienstplan abgehängt und durch einen den
    Vorgaben entsprechenden ersetzt, bis die Kontrolle vorüber
    ist.

Naja gut - so etwas in der Art kenne ich auch :wink:

  1. Eine Kollegin, Frau B, ist schwanger geworden. Von dieser
    hat man verlangt, den kompletten Dienst zu tun (Herumwuchten
    von Pflegestufe 3 – Fällen etc.). Als sie sich weigerte, wurde
    der Lohn auf 500 Euro gekürzt und ihr ein Aufhebungsvertrag
    mit 1000 Euro Abfindung versucht aufzuhelfen. Insbesondere für
    dieses Szenario möchten wir gerüstet sein (an wen wenden, wer
    trägt ggf. Kosten?).

In der Regel an die Gewerbeaufsicht!
Wenn es in Berlin (?) nicht das Gewerbeaufsichtsamt ist, kann selbiges aber ganz sicher sagen, wer zuständig ist! Kosten entstehen dabei erst mal keine!

  1. Frau A möchte dem Arbeitgeber anbieten, Dienst gemäß
    Muterschutzgesetz zu machen, also Schreibdienst und nicht die
    Pflegestufen 2 und 3, sondern nur Pflegestufe 1 zu betreuen
    (5-Kilo-Regelung bei Schwangeren). Was, wenn dies abgelehnt
    wird (vgl. Punkt 4)?

Es kann nicht abgelehnt werden!
Im Zweifel muss halt geklagt werden! Bei einem solch klaren Fall ist nicht unbedingt ein Anwalt erforderlich. Man geht zur Rechtsantragstelle des zuständigen Arbeitsgerichts. Dort wird einem bei der Formulierung der Klage geholfen. Ich glaube nicht, dass es in Deutschland einen Richter gibt, der das nicht in der Güteverhandlung vom Tisch bekommt!

  1. Ist es zulässig, dass die Schwangere eine Art zweigeteilten
    Dienst macht, also nicht nur in einer einzigen Schicht
    arbeitet, sondern täglich von 7-11 Uhr und 14-18 Uhr (zzgl.
    natürlich der oben genannten jeweils mindestens 15 Minuten
    davor und danach, was dann „effektiven“ Dienstzeiten von 6.45
    – 11.15 und 13.45 – 18.15 täglich entspräche) und somit zwei
    mal täglich zur Arbeit fahren muss?

Ich weiß jetzt nicht, ob da prinzipiell etwas gegenspricht (mal mit Ausnahme der 2x15 Minuten)! Aber: Wie wurde vorher gearbeitet, was ist zur Arbeitszeit(verteilung) im Vertrag geregelt?

Greift ein Tarifvertrag?
Existiert ein Betriebsrat?
Wie viele Mitarbeiter sind dort beschäftigt? (Nicht, dass diese Frage etwas mit der Schwangeren zu tun hätte)

LG
Guido

Hallo,

ist der „Chef“ der Besitzer der Einrichtung oder Angestellter des Trägers der Einrichtung?
Wenn er Angestellter ist würde ich mich an den Träger der Einrichtung wenden.
Helfen kann auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe in dem auch die Altenpfleger vertreten werden.
http://www.dbfk.de/

Viele Grüße
Susanne

Zunächst einmal Danke für die hilfreiche Antwort!

Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps!
Drohen kann der AG viel - Recht wird er damit eher nicht
bekommen! Wie viele Mitarbeiter hat dieses Unternehmen denn?

Es sind 7 Vollzeitkräfte, 1 Hilfskraft und 2-3 Azubis

Es kann nicht abgelehnt werden!
Im Zweifel muss halt geklagt werden! Bei einem solch klaren
Fall ist nicht unbedingt ein Anwalt erforderlich. Man geht zur
Rechtsantragstelle des zuständigen Arbeitsgerichts. Dort wird
einem bei der Formulierung der Klage geholfen. Ich glaube
nicht, dass es in Deutschland einen Richter gibt, der das
nicht in der Güteverhandlung vom Tisch bekommt!

  1. Ist es zulässig, dass die Schwangere eine Art zweigeteilten
    Dienst macht, also nicht nur in einer einzigen Schicht
    arbeitet, sondern täglich von 7-11 Uhr und 14-18 Uhr (zzgl.
    natürlich der oben genannten jeweils mindestens 15 Minuten
    davor und danach, was dann „effektiven“ Dienstzeiten von 6.45
    – 11.15 und 13.45 – 18.15 täglich entspräche) und somit zwei
    mal täglich zur Arbeit fahren muss?

Ich weiß jetzt nicht, ob da prinzipiell etwas gegenspricht
(mal mit Ausnahme der 2x15 Minuten)! Aber: Wie wurde vorher
gearbeitet, was ist zur Arbeitszeit(verteilung) im Vertrag
geregelt?

Im wesentlichen ist von einem Schichtdienst (3 Schichten) und Teildiensten die Rede, ich sehe auf den ersten Blick auch nichts, was gegen einen zweigeteilten täglichen Teildienst spräche.

Greift ein Tarifvertrag?

nein!

Existiert ein Betriebsrat?

nein!

Wie viele Mitarbeiter sind dort beschäftigt? (Nicht, dass
diese Frage etwas mit der Schwangeren zu tun hätte)

neben den oben Beschäftigten existiert noch ein mobiler Pflegedienst, der aber separat geführt wird.

LG
Klaus

Danke für den Hinweis mit dem Berufsverband für Pflegeberufe!

Hallo,

ist der „Chef“ der Besitzer der Einrichtung oder Angestellter
des Trägers der Einrichtung?

Chef ist wohl Besitzer der Einrichtung, die vorher den Eltern gehört hat (evtl. aber immer noch gehört; wird bezeichnet als „Juniorchef“)

Wenn er Angestellter ist würde ich mich an den Träger der
Einrichtung wenden.
Helfen kann auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe
in dem auch die Altenpfleger vertreten werden.
http://www.dbfk.de/

Liebe Grüße

Klaus

Hi!

Es sind 7 Vollzeitkräfte, 1 Hilfskraft und 2-3 Azubis

Blöde Zahl! Da muss man schon wissen, wie lange die Leute beschäftigt sind, um einen Kündigungsschutz nach KSchG festzustellen…

Existiert ein Betriebsrat?

nein!

Warum nicht ? *g*
Ernsthaft: Ein BR ist gerade in so einem kleinen Unternehmen ehr schnell und unkompliziert gegründet!

Sorry, aber bis auf die Sache mit der Schwangeren kann ich hier aus der Ferne nix genaueres sagen…

LG
Guido