Hallo,
Frau A arbeitet in einem Seniorenheim für betreutes Wohnen in Thüringen und ist nun schwanger geworden. Der Chef des Betriebes hat einen sehr despotischen Führungsstil, es wagt aber keiner aus Angst vor Arbeitsplatzverlust etwas zu unternehmen. Ich habe nun einige Fragen betreffs Arbeitsrecht im Allgemeinen und Mutterschutz im Besonderen: inwieweit sind die folgenden bestehenden Umstände überhaupt rechtens, an wen kann man sich wenden (welche Gewerkschaft / Dienstaufsicht führende offizielle Stelle), wer trägt die Kosten bei eventuellem juristischem Vorgehen?
- Es wird verlangt, dass selbst wenn man an diesem Tag dienstfrei hat an der montäglichen „Dienstbesprechung“ teilgenommen wird. Dies wird selbstverständlich nicht als „Dienst“ berechnet / bezahlt.
- Das Erscheinen zum Dienst hat mindestens 15 Minuten vor Dienstbeginn zu erfolgen, ebenso ist ein Dableiben von mindestens 15 Minuten nach Dienstschluss vorgeschrieben (Übernahme / Übergabe der Dienstgeschäfte). Dieses wird nicht als Dienst angerechnet. Sollte man sich erdreisten, bereits 10 Minuten nach Dienstschluss zu gehen oder erst 10 Minuten vor Dienstbeginn zu kommen, wird mit sofortiger Abmahnung bzw. Kündigung gedroht.
- Kündigt sich die Dienstaufsicht führende Stelle an, wird der tatsächliche Dienstplan abgehängt und durch einen den Vorgaben entsprechenden ersetzt, bis die Kontrolle vorüber ist.
- Eine Kollegin, Frau B, ist schwanger geworden. Von dieser hat man verlangt, den kompletten Dienst zu tun (Herumwuchten von Pflegestufe 3 – Fällen etc.). Als sie sich weigerte, wurde der Lohn auf 500 Euro gekürzt und ihr ein Aufhebungsvertrag mit 1000 Euro Abfindung versucht aufzuhelfen. Insbesondere für dieses Szenario möchten wir gerüstet sein (an wen wenden, wer trägt ggf. Kosten?).
- Frau A möchte dem Arbeitgeber anbieten, Dienst gemäß Muterschutzgesetz zu machen, also Schreibdienst und nicht die Pflegestufen 2 und 3, sondern nur Pflegestufe 1 zu betreuen (5-Kilo-Regelung bei Schwangeren). Was, wenn dies abgelehnt wird (vgl. Punkt 4)?
- Ist es zulässig, dass die Schwangere eine Art zweigeteilten Dienst macht, also nicht nur in einer einzigen Schicht arbeitet, sondern täglich von 7-11 Uhr und 14-18 Uhr (zzgl. natürlich der oben genannten jeweils mindestens 15 Minuten davor und danach, was dann „effektiven“ Dienstzeiten von 6.45 – 11.15 und 13.45 – 18.15 täglich entspräche) und somit zwei mal täglich zur Arbeit fahren muss?
Anmerkung: Punkt 2 kann ich noch am ehesten nachvollziehen.
Viele Fragen, vielen Dank für Eure Mühe
Klaus