Hallo,
Ein ubefristeter Arbeitsvertrag in einem Saisonbetrieb der sich wie folgt gliedert:
6 Tages-Woche in der Saison, täglich 9 Stunden und mehr, Dauer 7 Monate
5 Tages-Woche ausserhalb der Saison, täglich 8 Stunden, Dauer 5 Monate,
beides inklusive Sonn- und Feiertagen.
Der Betrieb hat in der Saison keine Zeiterfassung der Arbeitnehmer, ausserhalb der Saison gibt es eine Zeiterfassung. Sonn- und Feiertagszuschläge sind im Festgehalt inbegriffen, wobei Überstunden in der Regel in Zeit abgegolten werden müssten.
Da in der Saison keine Stunden gezählt werden fallen auch keine Überstunden an.
In der Saison arbeiten auch Zeitarbeiter in dem Betrieb die ebenfalls keine Überstunden abbauen da sie nicht gezählt werden.
Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage die verständlich ist?