Arbeitszeugnis

Hi WWW-lers!

Vorab: Ich hoffe ich halte mich allgemeingültig genug!
Und 2. der Fall betrifft mich nicht.

Also:

Im Rahmen eines Kurses, müssen die Teilnehmer, als Abschluß und über die Theorie, einem Praktikum absolvieren. Der Praktikumsvertrag läuft über die Kursleitung, der Teilnehmer und den Praktikumsbetrieb.

Aus bestimmten Gründen wurde aber das Praktikum vorzeitig beendet und einen Schreiben wurde an die Kursleitung geschickt.

Nun bewirbt sich der Ex-Teilnhemer bei einer Firma für eine Arbeitsstelle (ausserhalb dieses Kurses).

In wie fern ist die Kursleitung berechtigt, der neuen Arbitsgeber Auskunft über dieses Praktikum zu erteilen? (Erlaubnis des Kursteilnehmers liegt NICHT vor)

Für Eure Antworten bedanke ich mich jetzt ganz herzlich!

Schöne Grüße aus Nürnberg!
Helena

hallo helena,

dazu ist der bewerbungsempfänger sicher nicht berechtigt, das ist da auch nicht anders als bei anderen vorherigen firmen, in denen man gearbeitet hat. und firmen haben auch nicht die absicht, das zu tun. etwas anderes ist es, wenn es im gleichen konzern oder bei einer tochterfirma ist. wenn du da angst hast, kannst du den namen doch auch einfach weglassen. hast du ein abschlusszertifikat bekommen?? würde ich, wenn irgend möglich, versuchen. ansonsten kannst du auch einfach schreiben „weiterbildung im bereich xy“, ohne dann die firma zu nennen.

liebe grüße
kerstin

Vielen Dank und Sternchen MIT Text
hallo Kerstin,
Vielen herzlichen Dank für Deine Antwort.
Wie gesagt, so etwas ist jemand passiert, die ich kenne, nicht ich.
Aber Deine Tipps sind toll. Vielen Dank und, wie gesagt, ein STernchen für dich!
Schöne Grüße aus Nürnberg!
Helena