Aufhebungsvertrag Sperre Arbeitslosengeld

Hallo zusammen,

hätte da ein aktuelles Beispiel zum Thema.

Ich habe auch einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen. Da ich ansonsten eine betriebsbedingte Kündigung erhalten hätte.

Bevor ich meine neue Berufliche Herausforderung antrete, muss ich leider Arbeitslosengeld für die nächsten 2 Monate (08+09.12) beantragen. Jetzt war ich Anfang letzte Woche auf dem Arbeitsamt und die Dame meinte zu mir, ob ich schon über die 12 Wöchige Sperrfrist informiert wurde. Leider tat dies keiner, als ich mich bereits am 03.04.12 Stellensuchend gemeldet hatte.

Daraufhin erhielt ich für meinen alten Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung. Die ich auch wieder ausgefüllt erhalten habe.

Hier steht in Punkt 3:

  • Es handelt sich um eine betriebsbedingte Kündigung gem. § 1a KSchG mit Abfindungsangebot. - JA -

  • Der Arbeitgeber hätte das Arbeitsverhältnis gekündigt: - JA -

Fragebogen Arbeitgeber, Prüfung Sperrzeit bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages

Drohte eine Kündigung durch Sie? - JA -

Wäre das Beschäftigungsverhältnis durch Sie zum selben Zeitpunkt beendet worden? - JA -

Hätten Sie die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochen? - JA -

Wäre dabei die Kündigungsfrist eingehalten worden? - JA -

Hätte der Arbeitnehmer nur bei Abschluss des Aufhebungsvertrages Anspruch auf Abfindung? - JA -

Beträgt der Anspruch auf Abfindung weniger als 0,25 oder mehr als 0,5 eines Monatsentgeltes pro Beschäftigungsjahr? - NEIN -

Somit habe ich ja nicht grob Fahrlässig mein Beschäftigungsverhältnis beendet, oder?

Deshalb steht mir Arbeitslosengeld zu, oder?

Über Hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.

LG Jenni

Hallo,
ich denke auch, das hier keine Sperrzeit gegeben werden darf. Einfach die Agentur noch mal ansprechen und darauf hinweisen - oft hilft das schon.
Viel Erfolg.
Gruß

Hallo Jenni,

nach Deinen Angaben würde ich vermuten, dass Du Anspruch auf ALG hast, aber sicher beantworten kann Dir das natürlich - wenn überhaupt - nur ein Anwalt. Verweigert das Arbeitsamt trotz der von Dur zitierten Angaben die Zahlung?

Im Übrigen kann ich jedem nur empfehlen, VOR Abschluss eines Aufhebungsvertrags rechtliche Beratung und ein Gespräch beim Amt zu suchen. Es ist mir nicht wirklich begreiflich, wie man eine elementare Information wie die Gefahr einer Sperrfrist erst nachträglich erfahren kann, wenn man sich doch vorher schon mit dem Konsequenzen des Arbeitsplatzverlusts auseinandergesetzt hat.

Ich hoffe für Dich, Deine Abfindung ist hoch genug um schlimmstenfalls die zwei Monate zu überbrücken. Ansonsten informiere Dich doch mal über die Aufklärungspflichten des Arbeitgebers. Vielleicht kannst Du ggf. ja sogar Schadenersatzansprüche geltend machen, aber da bin ich überfragt.

Viele Grüße und viel Erfolg im neuen Job!
Taigahilli

Danke für Deine Antwort,

mit wurde damals die Pistole auf die Brust gesetzt.
War immer der Meinung, dass man nur gesperrt würde, wenn man freiwillig seinen Arbeitsplatz aufgegeben hätte. Bin davon ausgegangen, dass wenn der Arbeitgeber dem Arbeitsamt bescheinigt, dass der Arbeitsplatz verloren ist, von einer Sperre absieht.
Traurig ist, dass ich erst am 28.08.12 einen Termin zur Abgabe der Formulare erhalten habe.

Hallo Jenni,

das kann ich mir schon vorstellen, manche Arbeitgeber verhalten sich nicht unbedingt fair, wenn es darum geht Leute loszuwerden. Tut mir leid, dass Du so unter Druck gesetzt wurdest.

Die Arbeitsagenturen sind dem Vernehmen nach manchmal ziemlich eigenwillig, was die Definition von „selbstverschuldeter“ Arbeitslosigkeit angeht. Selbst bei einer tatsächlichen betriebsbedingten Kündigung (also ohne Aufhebungsvertrag) soll es angeblich vorkommen, dass es zu einer Sperrfrist kommt, wenn z.B. die Kündigung nicht rechtmäßig war (z.B. wegen nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erfolgter Sozialauswahl oder wenn der Arbeitsplatz gar nicht wegfällt, sondern nachbesetzt wird). In solchen Fällen kann es wichtig sein, Kündigungsschutzklage zu erheben, weil die Arbeitsagentur möglicherweise unterstellt, dass man damit hätte seinen Arbeitsplatz erhalten können.

Aber ich will den Teufel nicht an die Wand malen, vielleicht kriegst Du ja am 28. auch einen positiven Bescheid und alles ist gut.
Ansonsten kann ich nur meine Empfehlung wiederholen eine Rechtsberatung aufzusuchen. Gerade wenn es darum geht, Widerspruchsfristen etc. nicht zu versäumen, ist es wenig sinnvoll, erst mal in einem Online-Forum auf evtl. irgendwann eintreffende und dann auch noch möglicherweise zutreffenden Antworten zu warten. Ein Frageportal wie dieses kann immer nur eine ergänzende Informationsquelle sein.

Viele Grüße und viel Erfolg
Taigahilli

Hallo,
ich denke, dass mit diesen Angaben Arbeitslosengeld gezahlt wird.
MFG
Kley

Hallo, es steht Ihnen in diesem Fall Arbeitslosengeld nach Ablauf der Sperrfrist zu, da Sie einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben. Man muss in so einem Fall immer auf die betriebsbedingte Kündigung seitens des Arbeitgebers warten und darf niemals selber einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.

Liebe Grüße Rita