Hallo zusammen,
hätte da ein aktuelles Beispiel zum Thema.
Ich habe auch einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen. Da ich ansonsten eine betriebsbedingte Kündigung erhalten hätte.
Bevor ich meine neue Berufliche Herausforderung antrete, muss ich leider Arbeitslosengeld für die nächsten 2 Monate (08+09.12) beantragen. Jetzt war ich Anfang letzte Woche auf dem Arbeitsamt und die Dame meinte zu mir, ob ich schon über die 12 Wöchige Sperrfrist informiert wurde. Leider tat dies keiner, als ich mich bereits am 03.04.12 Stellensuchend gemeldet hatte.
Daraufhin erhielt ich für meinen alten Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung. Die ich auch wieder ausgefüllt erhalten habe.
Hier steht in Punkt 3:
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Es handelt sich um eine betriebsbedingte Kündigung gem. § 1a KSchG mit Abfindungsangebot. - JA -
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Der Arbeitgeber hätte das Arbeitsverhältnis gekündigt: - JA -
Fragebogen Arbeitgeber, Prüfung Sperrzeit bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages
Drohte eine Kündigung durch Sie? - JA -
Wäre das Beschäftigungsverhältnis durch Sie zum selben Zeitpunkt beendet worden? - JA -
Hätten Sie die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochen? - JA -
Wäre dabei die Kündigungsfrist eingehalten worden? - JA -
Hätte der Arbeitnehmer nur bei Abschluss des Aufhebungsvertrages Anspruch auf Abfindung? - JA -
Beträgt der Anspruch auf Abfindung weniger als 0,25 oder mehr als 0,5 eines Monatsentgeltes pro Beschäftigungsjahr? - NEIN -
Somit habe ich ja nicht grob Fahrlässig mein Beschäftigungsverhältnis beendet, oder?
Deshalb steht mir Arbeitslosengeld zu, oder?
Über Hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
LG Jenni