Befristeter Arbeitsvertrag

Hallo, ich habe eine Frage zu folgender Konstellation:

A schließt einen befristeten Arbeitsvertrag als z.B. Dozent an einer Schule in einem bestimmten Projekt ab. Im Arbeitsvertrag ist die übliche Klausel enthalten, nach der auch andere Aufgaben zugewiesen werden können, es steht jedoch auch eplizit drin, dass A als Dozent für dieses Projekt eingestellt wird. Nach Ende des Projektes wird der Vertrag zwar mit erneuter Befristung verlängert, es wird jedoch kein Änderungsvertrag abgeschlossen. A wird jetzt nicht mehr als Dozent, sondern vorrangig als Verwaltungskraft und ggf. als Vertretung in ähnlichen Projekten eingesetzt, was aber nur sehr selten vorkommt, vorrangig übernimmt A Verwaltungsaufgaben. Das eigentliche Projekt, für das A eingestellt wurde, ist bereits beendet.

Meine Frage dazu:

Könnte die erneute Befristung unter Umständen unwirksam sein, da mit der Verlängerung des AV und der Änderung des Aufgabengebietes stillschweigend ein neues Arbeitsverhältnis entstanden ist, das nicht mehr befristet sein kann? Oder kann man argumentieren, dass mit der Verlängerung des Arbeitsvertrages wesentliche Änderungen eingetreten sind, die die Befristung unwirksam machen?

Kann A für Fehler im neuen Arbeitsgebiet wirksam abgemahnt werden, wenn dieses Arbeitsgebiet nicht im AV vereinbart ist und m.M.n. auch nicht unter die Klausel fällt?

Vielen Dank für Ihre Antworten…

FG Abby

Hallo abby,
eine genaue Antwort kann ich zu deiner Frage nicht geben, dazu müßte ich Anwalt sein.
Sorry Elvira

Hallo,
der AV bezieht sich ausschließlich auf das Projekt. Da das Projekt nun beendet ist, fallen andere Tätigkeiten an, diese müssen über einen Änderungsvertrag geregelt werden. Da kein Vertrag abgeschlossen wurde ist eine Abmahnung unwirksam!

MfG
Bartblume