Hallo, ich habe eine etwas komplexe Frage und werde mal versuchen diese so gut wie möglich zu formulieren.
Situation:
Eine Firma wurde am 18.06.2006 gegründet.
Zum 24.11.2008 wurde dort von einem Mitarbeiter ein befristeter Arbeitsvertrag für zunächst 1 Jahr abgeschlossen.
Es wird im Gespräch gesagt, das die Firma vermutlich den gesetzlichen Rahmen an möglichen Befristungen voll ausschöpfen wird.
Eine spätere Festanstellung wäre möglich.
Nach der ersten Befristung wird der Vertrag wieder verlängert. Diesmal bis zum 30.06.2010
Kurz vor dem Ablauf dieser erneuten Befristung wird der Vertrag noch einmal verlängert.
Dieses Mal bis zum 31.01.2011
Jetzt kommt die eigentliche Frage.
Ein Arbeitsvertrag darf ja bei neu gegründeten Unternehmen 4 (statt 2) Jahre befristet werden.
Zum 18.06.2010, war dieses Unternehmen genau 4 Jahre alt.
Die neue Befristung geht vom 30.06.2010 bis zum 31.01.2011
Es ist also eine Befristung die über 2 Jahre (am 24.11.2010 ist der Mitarbeiter 2 Jahre bei dem Unternehmen) geht.
Hätte das Unternehmen hier evtl. einen Formfehler begangen ?
Ist diese Befristung über diese 2 Jahre hinaus rechtlich gültig oder wäre hier jetzt automatisch ein Festvertrag entstanden ?
Vielen Dank fürs lesen