Liebe/-r Experte/-in,
folgende Situation: Ich habe mein Kind seit ca. 2 Jahre in einem Kindergarten in der Krippengruppe. Mein Sohn wird im April 3 u. würde dann zum 01. Mai in die Kindergartengruppe wechseln. Da die Kita erst im Febr. 2009 geöffnet hat, gab es damals einen Betreuungsvertrag, der noch nicht so ausgefeilt ist. Z.B. fehlen die Kündigungsfristen. Nun wurde uns am letzten Dienstag der „neue“ Betreuungsvertrag vorgestellt. Dieser Vertrag ist so nachteilig für mich als alleinerziehende mit Vollzeitjob, dass ich den nicht unteschreiben möchte. So habe ich dann 3 Mon. Kündigungsfrist, der Kindergarten schließt an 6 Freitagen im Jahr schon um 12:30 Uhr u. an Brückentagen komplett u. ich soll jetzt 12 Arbeitstunden im Jahr in der Kita leisten (z.B. Rasenmähen, putzen etc.). Bei Nichtleistung muss ich sonst 12,50 €/Std. bezahlen. Das alles steht im alten Vertrag nicht u. ist relativ neu. Alle anderen Kindergärten am Ort haben das nicht u. so möchte ich zum 01.05.2011 meinen Sohn in einen anderen Kindergarten schicken. Meine Frage: Welche Kündigungfrist habe ich nun? Ich habe den neuen Vertrag nicht unterschrieben u. im alten, bzw. nirgendwo sonst stehen diese 3 Mon.Mir ist also vor Unterschrift des alten Vertrages nichts von 3 Mon. Kündigungsfrist gesagt worden. Ich würde jetzt nach meiner Ansicht 4 Wochen vor Monatsende kündigen, was in den anderen Kindergärten vor Ort so üblich ist. Wie ist die gesetzliche Kündigung für einen Dienstvertrag, um den es sich hier ja handelt.
Ich bedanke mich schon mal im Voraus für Eure Antworten.
LG Maria