Bis wann muss AG Arbeitspapiere zurückgeben?

Guten Tag,

angenommen ein Beschäftigungsverhältnis endet zum Monatsende.
Der Arbeitnehmer hat noch Anspruch auf Urlaubsabgeltung, erhält aber nur sein gehalt ausbezahlt.

Bis wann kann sich der Arbeitgeber Zeit lassen, die Abgeltung für den Urlaub auszubezahlen und bis wann kann er sich zeit lassen, die Lohnsteuerkarte und den Sozialversicherungsausweis zurückzugeben?

Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine schriftlich Abrechnung für den Monat des Ausscheidens, auch wenn er sonst keine Abrechnung bekam? Damit er nachvollziehen kann, wie sich der Urlaub ec. berechnet?

Vielen dank schon mal für die Hilfe,

Barbara

Hallo

Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine schriftlich
Abrechnung für den Monat des Ausscheidens, auch wenn er sonst
keine Abrechnung bekam? Damit er nachvollziehen kann, wie sich
der Urlaub ec. berechnet?

Erst einmal: Ja => http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gewo/__108.html.

Allerdings kann Dein Anspruch auf eine schriftliche Abrechnung „verwirken“ (Zeitmoment) oder „verfallen“ (vertragliche Ausschlussfristen). Dann muß der AG Dir die Zusammensetzung zumindest mündlich darlegen.

Alles von Dir nachgefragte - außer Lohnsteuerkarte - müßte am letzten Tag des rechtlichen Bestehens des Arbeitsverhältnisses Dir ausgehändigt werden. Für die Lohnsteuerkarte hat der AG (derzeit noch) bis zu 12 Wochen Zeit, muß bei Bedarf aber eine Ersatzbescheinigung austellen.

Gruß,
LeoLo