Guten Tag,
angenommen ein Beschäftigungsverhältnis endet zum Monatsende.
Der Arbeitnehmer hat noch Anspruch auf Urlaubsabgeltung, erhält aber nur sein gehalt ausbezahlt.
Bis wann kann sich der Arbeitgeber Zeit lassen, die Abgeltung für den Urlaub auszubezahlen und bis wann kann er sich zeit lassen, die Lohnsteuerkarte und den Sozialversicherungsausweis zurückzugeben?
Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine schriftlich Abrechnung für den Monat des Ausscheidens, auch wenn er sonst keine Abrechnung bekam? Damit er nachvollziehen kann, wie sich der Urlaub ec. berechnet?
Vielen dank schon mal für die Hilfe,
Barbara