Hallo ihr Wissenden,
in meinem AV steht, dass die Lohn-/Gehaltszahlungen zum jeweils 01. eines Monats erfolgen, doch so lange wie ich schon in meinem Betrieb arbeite hat es mein Chef bisher nicht ein einziges Mal geschafft die Löhne/Gehälter pünktlich zu überweisen. Mit einer Dauer von 1-2 Werktagen rechnet man ja schon immer, da es von Bank zu Bank unterschiedlich ist, wie schnell Aufträge bearbeitet und gebucht werden. Die Lohn-/Gehaltszettel bekommen die AN aber pünktlich und das obwohl noch kein Geld vom AG überwiesen wurde.
Wie ist da die rechtliche Grundlage? Darf der AG die Lohnscheine verteilen ohne vorher/zeitgleich den Lohn überwiesen zu haben?
Vielen Dank im voraus
LG Sandra