Darf 1 AN vom Trinkgeld ausgeschlossen werden?

Hallo allerseits,
jemand arbeitet in Teilzeit in einem Restaurant. Es gibt zwei feste MA, eine weitere TZ-Kraft und einen Azubi. Das Trinkgeld kommt in einen Gemeinschaftstopf und wird auch mit den 4 Angestellten der Küche geteilt.
Ist es zulässig, daß man eine TZ-Kraft vom Trinkgeld ausschließt? Wäre der AG, wenn er darauf angesprochen würde, rechtlich mit der Argumentation abgesichert, daß der Bruttolohn einen Euro höher ist, als im mündlichen Einstellungsgespräch vereinbart?
Was ist, wenn dieser TZ-Kraft, die übringens nicht kassieren darf, von einem Gast Trinkgeld gegeben wird? MUSS die Person das Trinkgeld abgeben, oder begeht sie im Zweifelsfall sogar Diebstahl, wenn sie es behält?
Ich bitte um ehrliche Antworten.
LG
an-hild

Wurde den schon versucht mit dem Chef oder den anderen AN zu sprechen bzw. mal nachgefragt wie die Regelung ist?

Ich hab noch nie von so einer Regelung im Gesetzt gehört.
Habe selbst 5 Jahre in der Gastronomie gearbeitet, aber entweder ich hatte einen eigenen Geldbeutel und durfte alles behalten oder es wurde am Ende geteilt, egal ob Festangestellte, Aushilfe o.ä.
Man sagt ja auch das dem Chef eig kein Trinkgeld zusteht, aber es wird nirgends stehn, dass das verboten ist.
Genauso denke ich das es kein Gesetzt gibt das genau klärt wer Anspruch auf Trinkgeld hat, denn Trinkgeld ist freiwillig vom Gast- kann wenn er zufrieden ist muss aber nicht.

Natürlich wäre es nicht fair, die Tische abzukassieren und das Trinkgeld einfach einzustecken obwohl man an dem Tisch nichts gemacht hat. Ich habs dann immer weitergegeben.

Würd einfach mal nachfragen…

Hab noch ein Artikel gefunden:

„Wie ist die Rechtslage in Deutschland?
In § 107 Abs. 3 GewO heißt es: „Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.“
Der Wortlaut legt nahe, dass das Trinkgeld dem Arbeitnehmer gehört, wenn er es vom Gast bzw. Kunden direkt bekommt. In einem derartigen Fall wird man als Arbeitnehmer im Zweifel, also wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, davon ausgehen dürfen, dass man das Trinkgeld behalten darf. Das ist in der Praxis weitgehend unproblematisch und meistens kann der Arbeitgeber auch gar nicht kontrollieren, wieviel Trinkgeld gezahlt wird.
Das hat mancher Chef auch erkannt und kassiert direkt selbst, um zu verhindern, dass das Trinkgeld an das Personal geht. Hier stellt sich die Frage, ob auch der Tip, den der Chef kassiert, unter den Mitarbeitern zu verteilen ist („Trinkgeldkasse“, Tronc u.ä.).
Nach der Rechtsprechung kommt es beim Trinkgeld grundsätzlich auf die Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer an. Das Vereinbarte muss nicht ausdrücklich besprochen und schriftlich festgehalten sein, es reicht, wenn es sich aus den Umständen ergibt („konkludentes Verhalten“).
Wenn z.B. ein so geringes Festgehalt vereinbart wird, daß der Arbeitnehmer ein für derartige Arbeitsleistung übliches Arbeitsentgelt erst unter Einrechnung der von den regelmäßig fliessenden Trinkgelder erreichen kann, muss der Chef das vereinnahmte Trinkgeld an die Mitarbeiter abführen.
In diesem Fall kann sogar bei Arbeitsunfähigkeit oder Urlaub ein Anspruch bestehen, dass Trinkgelder weitergezahlt werden, also bei der Entgeltfortzahlung mitberechnet werden.
Einkommensteuer ist auf Trinkgeld übrigens nicht zu entrichten: Trinkgelder, die Arbeitnehmern von Kunden freiwillig und ohne Rechtsanspruch gezahlt wird, sind in gemäß § 3 Nr. 51Â EStG steuerfrei.“

Quelle: http://www.arbeitsvertrag.de/aktuelles-arbeitsvertra…

Hallo

Ist es zulässig, daß man eine TZ-Kraft vom Trinkgeld
ausschließt?

Kommt auf die Begründung an.

Wäre der AG, wenn er darauf angesprochen würde,
rechtlich mit der Argumentation abgesichert, daß der
Bruttolohn einen Euro höher ist, als im mündlichen
Einstellungsgespräch vereinbart?

Nein.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,
erst einmal lieben Dank für Deine Antwort…
Es gibt keine Begründung. Diese TZ-Kraft ist seit einigen Monaten in dem Betrieb tätig und hat bis jetzt noch keinen Pfennig Trinkgeld gesehen. Sie hat aber mitbekommen, daß in unregelmäßigen Abständen das Trinkgeld unter den Mitarbeitern UND dem Küchenpersonal aufgeteilt wird.
Ich weiß nicht, ob man ihr raten soll, das Thema mal anzusprechen, da die Chefin eh „kein gutes Haar an ihr läßt“.
Meine Vermutung war halt die, daß die Chefin ihr sagen könnte: „wieso Trinkgeld !?! - Sie bekommen doch einen höheren Stundenlohn!“

Ich hatte die Hoffnung, dass jemand hier aus dem Forum, schon solch eine Erfahrung gemacht hat…

Gruß
an-hild7777

Hallo Lela1990,
vielen Dank erst einmal für Deine Antworten…
Es hat bisher noch kein Gespräch gegeben. Und - wie ich LeoLo schon gesagt habe – ich weiß nicht, ob ich der TZ-Kraft raten soll, die Chefin darauf anzusprechen, da diese „kein gutes Haar an ihr lässt“.
In dem Restaurant gibt es keine strikte Tischaufteilung. JEDER bedient ÜBERALL.

Auch ich kenne es nur so, dass JEDER eine eigene Geldtasche mit Wechselgeld bekommt, und täglich einen Abschluss mit dem Chef machen muss. Und dann ist es Vereinbarungssache zwischen Chef und AN, ob das Trinkgeld aufgeteilt wird oder einem direkt zusteht.
Hier ist es wohl so, dass es nur EINE Geldtasche gibt, an die die anderen alle gehen dürfen. Unter diesen Umständen habe ich ihr aber vorsichtshalber geraten lieber die Finger von zu lassen. Wenn eine Kollegin falsch rausgeben sollte, würde dass – so wie ich die Situation einschätze – am Ende noch „ihr in die Schuhe geschoben“.

Meine Frage war eigentlich, ob man überhaupt nur eine EINZELNE Person vom Trinkgeld ausschließen darf oder ob es nicht automatisch heißt / heißen muss: „Gleiches Recht für Alle“.
Hast Du denn evtl. irgendwo schon mal gelesen/gehört wie es sich rechtlich verhält, dass wenn

  • ein Mitarbeiter selbst NICHT kassieren darf
  • er von 1 Gast trotzdem Trinkgeld bekommt
  • er dann Diebstahl begeht, wenn er es behält?

Lieben Gruß
an-hild7777

Hast Du denn evtl. irgendwo schon mal gelesen/gehört wie es
sich rechtlich verhält, dass wenn

  • ein Mitarbeiter selbst NICHT kassieren darf
  • er von 1 Gast trotzdem Trinkgeld bekommt
  • er dann Diebstahl begeht, wenn er es behält?

Ich kenne nur die Regel, dass wenn der Gast der Bedienung das Trinkgeld direkt gibt sie es rechtlich behalten darf und z.B. der Chef ihr das nicht wegnehmen darf- wenn ich das richtig verstanden hat- das wäre auch kein Diebstahl.(Hoffe ich hab das so verstanden wie dus gemeint hast)

Wenn man das auch so betrachtet, würde ich eher sagen das es kein Diebstahl ist, denn auch wenn die Bedienung den Tisch gemacht hat, gibt der Gast das Trinkgeld ja beim kassieren der anderen Bedienung, worauf diese ja dann den Anspruch darauf hat weil sies bekommen hat.

Gehe nicht davon aus das es eine Regelung gibt ob nur 1 Person ausgeschlossen werden darf. Mit klarem Menschenverstand ist es auf jeden Fall nicht ok.

Ich denke, dass die Bedienung sich trotzdem mal informieren sollte. Vill kann sie ja auch mal die anderen Angestellten fragen wie eig die Regelung mit dem Trinkgeld ist und sich mal anhört was die sagen.
Vill gibt es ja auch eine andere Arbeitskraft zu der die Bedienung ein gutes Verhältnis hat.

Ansonsten würd ich mich überwinden und die Chefin darauf ansprechen.
Wenn sie eh keine gute Meinung über die Angestellt hat, was hat sie denn zu verlieren?! Wenn sie sie z.B. dann rausschmeißt (nehm jetzt mal ne Extremreaktion), wartet sie ja nur auf einen Grund und da würde sie auch was anderes finden.

Nochmal kurz zusammengefasst: Ich würde nachfragen, kann nur besser werden und zu verliern gibts auch nix. Danach ist sie schlauer. Würde aber konkret nachfragen und mich nicht mit ner doofen Antwort zufrieden geben. Schon allein weil sie die gleiche arbeit macht und ich dann auch wollte das man mich gleich behandelt.

Sorry das es so lang ist