Hallo!
Danke für eure Antworten!
Aber noch eine Frage: Beginnt die Kündigungsfrist direkt mit Kündigung,oder erst nach Ablauf des Krankenscheins?
Z.B. AN hat Krankenschein bis 09.05.06, kündigt aber am 01.05.06 zum 31.05.06.
Oder muss der AN erst den nächsten Monat abwarten, sprich kann dann erst am 01.06.06 zum 30.06.06 kündigen?
Und was bedeutet „auf Lohnfortzahlung verzichten“?
Wenn der AN kündigt, und eine Kündigungsfrist von 1 Monat hat,bekommt er für den 1 Monat doch noch sein Geld,oder nicht?
LG,Annie
Hallo,
warum sollte er das nicht tun können ??
Es kann allerdings passieren, wenn er durch die Kündigung auf
seine
Lohnfortzahlung verzichtet, ihm die Krankenkasse für diese
Zeit, also maximal sechs Wochen kein Krankengeld zahlt - wie
gesagt kann, muss
aber nicht.
Gruss
Günter Czauderna