Definition: Beschäftigung

Hi!

Laut SGB III § 8 wird eine „geringfügige Beschäftigung“ dadurch definiert, dass

a) das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt

b) die Beschäftigung im Laufe eines Kalenderjahres nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage andauert.

Was aber ist im Sinne des Arbeitsrechtes eine „Beschäftigung“?

Setzt „Beschäftigung“ immer einen Arbeitsvertrag zwischen Unternehmer und Arbeitnehmer voraus oder gibt es „Beschäftigung“ auch ohne Arbeitsvertrag?

Bsp.: Jemand übernimmt ohne Arbeitsvertrag für ein Unternehmen bestimmte Aufgaben, wobei die erzielten Ergebnisse dem Unternehmen zugute kommen

Ist eine Lohn-/Gehaltszahlung ein zwingend erforderliches Kriterium für eine „Beschäftigung“?

Bsp.: Jemand erhält von einem Unternehmen einen Arbeitsauftrag und erfüllt diesen Arbeitsauftrag, ohne dafür Geld oder Sachleistungen von Wert zu verlangen. Es besteht kein Arbeitsvertrag.

Entsteht durch einen Werkvertrag eine Form von „Beschäftigung“ für den Auftragnehmer?

Bsp.: Jemand erhält von einem Unternehmen einen Arbeitsauftrag in schriftlicher Form mit genauer Beschreibung, was zu erstellen ist. Für das fertig erstellte Werk wird ausdrücklich keine Zahlung vereinbart.

Grüße
Heinrich

Laut SGB III § 8 wird eine „geringfügige Beschäftigung“
dadurch definiert, dass

Hallo Heinrich, hast mich bissel verwirrt. Das steht im SGB IV und nicht III.

a) das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung regelmäßig im
Monat 400 Euro nicht übersteigt

b) die Beschäftigung im Laufe eines Kalenderjahres nicht mehr
als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage andauert.

Den aktuellen Text dazu findest du hier http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/Sgb04/s…

Was aber ist im Sinne des Arbeitsrechtes eine „Beschäftigung“?

Setzt „Beschäftigung“ immer einen Arbeitsvertrag zwischen
Unternehmer und Arbeitnehmer voraus oder gibt es
„Beschäftigung“ auch ohne Arbeitsvertrag?

Insofern du einen schriftlichen Arbeitsvertrag meinst: Ein Arbeitsverhältnis kann auch zustande kommen ohne schriftlichen Vertrag (Ausnahme befristete Arbeitsverhältnisse. Da gehts nur mit schriftlichem Vertrag).

Bsp.: Jemand übernimmt ohne Arbeitsvertrag für ein Unternehmen
bestimmte Aufgaben, wobei die erzielten Ergebnisse dem
Unternehmen zugute kommen

Ist eine Lohn-/Gehaltszahlung ein zwingend erforderliches
Kriterium für eine „Beschäftigung“?

Im Sinne der Sozialversicherung dann schon.

Hier http://www.400-euro.de/400/index.html findest du einiges zur geringfügigen Beschäftigung. Vielleicht hilft dir das schon etwas. Oder geht es dir darum jetzt doch noch Geld für den Auftrag zu bekommen?

MfG

Hi!

Hier http://www.400-euro.de/400/index.html findest du einiges
zur geringfügigen Beschäftigung. Vielleicht hilft dir das
schon etwas. Oder geht es dir darum jetzt doch noch Geld für
den Auftrag zu bekommen?

Nein, es geht um die rechtliche Position von jemanden, der einen Auftrag über eine Dienstleistung annimmt, dafür aber kein Geld bekommt (es auch nicht einfordert).

Ich will das mal an einem Beispiel erläutern:

Herr/Frau X bietet sich an, bei anderen Leuten zu putzen, den Garten zu machen, den Wagen zu waschen, Reparaturen durchzuführen usw. Dieses Angebot gilt nicht nur für die Nachbarschaft (Thema Nachbarschaftshilfe), sondern auch für Unternehmen (Parkplatz fegen, Dienstfahrzeuge säubern, etc.) Herr/Frau X macht das freiwillig, ohne schriftlichen Arbeitsvertrag und ohne Bezahlung zu verlangen.

Ist das trotzdem eine „Beschäftigung“ im Sinne des Arbeitsrechts?

Grüße
Heinrich