Hi!
Laut SGB III § 8 wird eine „geringfügige Beschäftigung“ dadurch definiert, dass
a) das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt
b) die Beschäftigung im Laufe eines Kalenderjahres nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage andauert.
Was aber ist im Sinne des Arbeitsrechtes eine „Beschäftigung“?
Setzt „Beschäftigung“ immer einen Arbeitsvertrag zwischen Unternehmer und Arbeitnehmer voraus oder gibt es „Beschäftigung“ auch ohne Arbeitsvertrag?
Bsp.: Jemand übernimmt ohne Arbeitsvertrag für ein Unternehmen bestimmte Aufgaben, wobei die erzielten Ergebnisse dem Unternehmen zugute kommen
Ist eine Lohn-/Gehaltszahlung ein zwingend erforderliches Kriterium für eine „Beschäftigung“?
Bsp.: Jemand erhält von einem Unternehmen einen Arbeitsauftrag und erfüllt diesen Arbeitsauftrag, ohne dafür Geld oder Sachleistungen von Wert zu verlangen. Es besteht kein Arbeitsvertrag.
Entsteht durch einen Werkvertrag eine Form von „Beschäftigung“ für den Auftragnehmer?
Bsp.: Jemand erhält von einem Unternehmen einen Arbeitsauftrag in schriftlicher Form mit genauer Beschreibung, was zu erstellen ist. Für das fertig erstellte Werk wird ausdrücklich keine Zahlung vereinbart.
Grüße
Heinrich