Fall Arbeits- & Sozialrecht, Lohnfortzahlung

A. ist bei B. als Fahrer für die Stadt Bochum beschäftigt. Da das einzige Spezialfahrzeug des B. beschädigt ist und deshalb für eine Woche ausfällt, kann A. auch in dieser Zeit nicht arbeiten. B. zahlt für diese Zeit auch keinen Lohn! Ist dieser Fall rechtens?

Viele Dank im Voraus!

kann ich so nicht beantworten.
Aber ein vernünftiger Arbeitgeber hätte ein Ersatzfahrzeug gestellt oder übergangsweise eine
andere Arbeit angewiesen.

Klären kann das nur ein Gericht.

Der Arbeitgeber hat für die Arbeitsmittel zu sorgen,
nicht der Arbeitnehmer.

Im Normalfall wird dem Arbeitnehmer eine andere zumutbare Tätigkeit angeboten.

Wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug grob fahrlässig selber beschädigt hat. (Zum Beispiel betrunken in den Bach gefahren), dann sieht die Sache schon wieder anders aus.

A. ist bei B. als Fahrer für die Stadt Bochum beschäftigt. Da
das einzige Spezialfahrzeug des B. beschädigt ist und deshalb
für eine Woche ausfällt, kann A. auch in dieser Zeit nicht
arbeiten. B. zahlt für diese Zeit auch keinen Lohn! Ist dieser
Fall rechtens?

Hallo Bruno
nein das ist nicht okay, von Gesetzes wegen muß für diese Zeit Lohn bezahlt werden. Ich nehme an Du bist dort fest beschäftigt und hast einen festen Arbeitsvertrag, da darf der Arbeitgeber egal in welcher Branche keinen Lohn verweigern oder einfach einstellen, das gabs noch nicht mal in der Sklavenzeit.
Ansonsten gehe aufs Arbeitgericht bzw: ziehe einen Anwalt hinzu und du bekommst ganz schnell Dein Geld, sonst kostet es den Arbeitgeber ja noch mehr! Noch einen Lieben Gruß und viel Erfolg Charly

Viele Dank im Voraus!

Hallo, Bruno85,

ob B. rechtens handelt, hängt davon ab in welcher Beziehung A. zu B. steht. Besteht ein „normaler“ Arbeitsvertrag mit entsprechenden Entgeltregeln oder haben beide etwas anderes miteinander vereinbart?

Gruß W.

Also ohne weitere Infos dazu bietet A seine Arbeitsleistung weiterhin an und das „Unternehmerrisiko“ trägt ohnehin B also auch für die Beschädigung des Einsatzfahrzeuges . Eine Kürzung des Arbeitslohnes ist deshalb m.E. nicht rechtens.

Hallo Bruno85,
also ich bin kein Experte, aber ich denke, das das nicht rechtens ist u. der Arbeitgeber sich um ein Ersatzfahrzeug kümmern hätte müssen. Kannst bei der Verbraucherzentrale nachfragen, ich denke das Dir das Geld für diese Wo. zusteht.
Gruß Bürokauffrau34

Zunächst mal: So lässt sich die Frage nicht beantworten. Es kommt immer auf den zugrundeliegenden Arbeitsvertrag an! Die dortigen schriftlichen Vereinbarungen sind bindend für AG und AN!

Generell gilt: A ist bei B beschäftigt und bekommt dafür ein Arbeitsentgelt. Dieses Entgelt muss B zahlen, egal ob Fahrzeuge zur Verfügung stehen oder nicht, oder ob die Straßen wegen Schnees gesperrt sind, oder was auch immer. B muss seine Arbeitnehmer bezahlen!

Nicht vergessen: Es kommt immer auf den Arbeitsvertrag an!

Hallo,

das ist so einfach nicht zu beantworten. Was steht in den Verträgen. Wenn A. als Fahrer bei der Stadt Bochum beschäftigt ist, muss erst mal davon ausgegangen werden, dass A. einen normalen Arbeitsvertrag des Öffentl. Dienstes hat und somit müsste er weiter entlohnt werden. Ich gehe mal davon aus, dass es bei der Stadt Bochum einen Personalrat gibt! Wenn ja, mit ihm alles Weitere besprechen.

MfG
G. Maßberg

Hallo,

gefühlsmäßig würde ich sagen, nein. Ich kenne allerdings die näheren Umstände zu dem Fall nicht und deshalb kann ich dazu keine richtige Antwort geben.

Vom Grundsatz her, denke ich aber, dass man das Unternehmerrisiko (Fahrzeug defekt) nicht auf den Arbeitnehmer abwälzen kann. Hier wäre auch zu klären, wie das Fahrzeug beschädigt worden ist bzw. nicht mehr einsatzfähig wurde.

Leider kann ich nicht helfen, da mein Spezialgebiet Münzen sind.
MfG
Sjuuul

Das läßt sich so nicht beantworten, da es davon abhängt, welche Art von Arbeitsverhältnis besteht. Bei Stundenbasis sicherlich korrekt, aber keine Details, keine genaue Antwort.

Hallo, schau ins Bürgerliche Gesetzbuch nach §615, geht über internet, danach ist dir die ausgefallene arbeitszeit zu vergüten, gehe zum rechtsanwalt.
gruss mäggi

Hallo,
wenn es sich um LOHN,aus einer abhängigen Arbeitnehmer-Beschäftigung handelt, muss der B auch LOHN,an A, bezahlen.
Es ist nicht das Problem des Arbeitnehmers wenn der Arbeitgeber keine Arbeit vergibt.
Es ist Aufgabe des Arbeitgebers diese zu vergeben.
Ausser im Arbeits.-o. Tarifvertrag ist etwas anderes vereinbart.
Wobei dann fraglich wäre ob diese Klausel letztlich rechtssicher ist.

Gerade wenn ein ArbN. bei einer Stadt beschäftigt ist, dann gibt es doch einen Tarifvertrag ooder Arbeitsvertrag, dieser Arbeitsvertrag kann sich doch nicht nur auf dieses Spezialfahrzeug berufen. Nach meiner nach müsste dieser Fahrer weiter beschäftig werden, und eben mit anderen Arbeiten, bis das Spezialfahrzeug wieder einsatzbereit ist.

Bernward

Sorry, war leider längere Zeit krank und konnte deshalb nicht antworten. Falls noch aktuell, stelle biitte erneut die Anfrage.
Gruß,
Kaktus*1