'falsch' berechneter Urlaub

Hallo,

nehmen wir mal an auf einer Gehaltsabrechnung wird der Resturlaub aufgeführt. Inwieweit ist dieser angegeben Resturlaub bindend? Wenn nun der Resturlaub des Vorjahres bis Ende März genommen werden muss, der AN den natürlich nimmt und im April kommt der AG und sagt „wir haben uns verrechnet, der Urlaub im März ziehen wir von den neuen Urlaubstagen für dieses Jahr ab“ - ist das dann rechtens? Nehmen wir noch an der AN hat sich mehrmals rückversichert, dass er tatsächlich noch den Resturlaub hat und hat per Mail 2* eine Bestätigung erhalten.

Danke im voraus
Jessica

Hallo,

weder die Gehaltsmitteilung noch die 2 Mails sind im Zweifel anspruchsbegründend, denn es ist ja für den Mitarbeiter ohne weiteres erkennbar, dass nicht außerhalb der betrieblichen Urlaubsregelung Extra-Urlaub gewährt, sondern nur mitgeteilt werden soll, was nach dieser Regelung vermeintlich noch besteht.

Irrtümlich zuviel gewährter Urlaub kann zurückverlangt werden, es gibt schon deshalb keine Entreicherungseinrede, weil AN hier bösgläubig ist.

VG
EK

Hallo,

das versteh ich nicht ganz kann da der AG mit dem AN machen was er will obwohl der AN 2* nachgefragt hat ob der Resturlaub den Tatsachen enstpricht? Das kann´s jawohl echt nicht sein.
V.a. wenn der AN keinen Einblick in die Berechnung des Resturlaubs bekommen hat, trotz Nachfrage. Denn nehmen wir mal an jemand ist bei einer Zeitarbeitsfirma und hat 1 Monat keinen Auftrag. Der AG sagt einmal, dass er für den Monat Urlaub und Überstunden abgezogen bekommt und einmal, dass das eben nicht passiert. Er kann doch nichts dafür, wenn der AG ihm dann noch Resturlaub fürs vergangene Jahr gewährt und nach 2maligen Nachfrage dies bestätigt. Denn durch die unterschiedlichen Aussagen wegen dem einen Monat konnte er die Resttage defintiv nicht wissen und hat ja somit nicht böse gehandelt (so von wegen Erschleichung von Urlaubstagen oder so).

Könnte mir das mir jemand bitte nochmal erklären?

Grüße
Jessica

Hallo,

das versteh ich nicht ganz kann da der AG mit dem AN machen was er will

Nein.

obwohl der AN 2* nachgefragt hat

Und wenn er 1000x gefragt hätte…

ob der Resturlaub den Tatsachen enstpricht?

Eigentlich hat auch der AN eine gewisse Pflicht, sich darüber auf dem Laufenden zu halten, wie viele Tage Urlaub er in Anspruch genommen hat.
Vom AG einseitig zu erwarten, dass der sämtliche Informationen nachhält und dann, wenn jenem ein Fehler in seinen Unterlagen bewußt wird, von ihm verlangen, dass er dem AN ein Geschenk macht?

Drehen wir den Spieß doch einfach mal um, ein Handwerker nimmt €40 pro Stunde, Du heuerst ihn für 2 Tage je 7 Stunden an. Dann drückst Du ihm €1000 in die Hand, er fragt zweimal „Stimmt das so?“ und Du sagst Ihm „Stimmt so“. Dann rufst Du eine Woche später an und sagst ihm „Hee ich habe Ihnen viel zuviel gegeben“ und er meint „Hallooohooo noch jemand zu Hause? Ich habe Sie gefragt ob die €1000 richtig sind und Sie haben Ja gesagt!“
Wie ist jetzt Deine Meinung zu dem Thema?

Die Frage, die Du eigentlich stellen müßtest ist, ob aus einem Fehler seitens des Arbeitgebers ein Rechtsanspruch auf einen resultierenden geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer berechtigt ist.
Und da ist die Antwort klar Nein.

Gruß,
Michael