Hallo,
das versteh ich nicht ganz kann da der AG mit dem AN machen was er will
Nein.
obwohl der AN 2* nachgefragt hat
Und wenn er 1000x gefragt hätte…
ob der Resturlaub den Tatsachen enstpricht?
Eigentlich hat auch der AN eine gewisse Pflicht, sich darüber auf dem Laufenden zu halten, wie viele Tage Urlaub er in Anspruch genommen hat.
Vom AG einseitig zu erwarten, dass der sämtliche Informationen nachhält und dann, wenn jenem ein Fehler in seinen Unterlagen bewußt wird, von ihm verlangen, dass er dem AN ein Geschenk macht?
Drehen wir den Spieß doch einfach mal um, ein Handwerker nimmt €40 pro Stunde, Du heuerst ihn für 2 Tage je 7 Stunden an. Dann drückst Du ihm €1000 in die Hand, er fragt zweimal „Stimmt das so?“ und Du sagst Ihm „Stimmt so“. Dann rufst Du eine Woche später an und sagst ihm „Hee ich habe Ihnen viel zuviel gegeben“ und er meint „Hallooohooo noch jemand zu Hause? Ich habe Sie gefragt ob die €1000 richtig sind und Sie haben Ja gesagt!“
Wie ist jetzt Deine Meinung zu dem Thema?
Die Frage, die Du eigentlich stellen müßtest ist, ob aus einem Fehler seitens des Arbeitgebers ein Rechtsanspruch auf einen resultierenden geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer berechtigt ist.
Und da ist die Antwort klar Nein.
Gruß,
Michael