Frage zur Kündigungsfrist 3Monate zum Quartalsende

Hallo
Ich habe folgendes Problem:
Ich bin momentan in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.
Habe aber eine neue stelle gefunden bei der ich in 5 Wochen anfangen könnte.
Als ich diese Woche kündigen wollte ist mir wieder eingefallen das meine Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende beträgt.

Ich habe darauf hin um einen Aufhebungsvertrag gebeten.
Leider wurde die bitte mit der unwahren Begründung das wir kein Personal haben um mich zu ersetzen abgelehnt.

jetzt habe ich im Internet nachgelesen §622 BGB Kündigungsfristen :
Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

Bei mir im Vertrag steht aber drin :
Kündigungsfristen:

3 Monate zum Quartalsende
aber :
Betriebsbedingte Kündigung lt. gesetzlichen Rahmen
Verhaltensbedingte Kündigung lt. gesetzlichen Rahmen usw… ( Also 1 Monat )

dadurch habe ich ja eine längere Kündigungsfrist und dadurch ist es Gesetzeswidrig und es gelten die gesetzlichen Bestimmungen also auch 1 Monat Kündigungsfrist oder irre ich mich da ?

Hallo salex89,
da Du Dich für die neue Stelle entschieden hast, bleibe am Ball: die Kündigungsfrage ist zu wichtig, um gewisse antworten im Stil von " ich galube, dass…", oder „mein Bekannter hat gesagt…“. Ich persönlich würde Deiner Argumentation folgen wollen, aber ich bin mir NICHT sicher. Also mein Rat: so schnell wie möglich zum Anwalt fürs Arbeitsrecht! Die erste Beratungsstunde kostet nicht die Welt (VOR dem Termin nach dem Preis fragen, müsste so um 50-70 Euro kosten-Angabe ohne Gewähr)und wird viel klären, denn viel Zeit hättest Du nicht…
Sorry meinerseits und viel Erfolg!
Noch eins: denke bitte dran: wenn jemand an Dir interessiert ist, der wird auch bis Jahresende warten (können). Nicht vergessen, bitte: Du brauchst für die Zukunft ein VERNÜNFTIGES Zeugnis. Und ein verärgerter Arbeitgeber wird wahrscheinlich keine Lobeshymnen an jemanden adressieren, der ihm in einer schon angespannten personellen Situation OHNE Ankündigung ein Loch reisst… Das nur als Grundlage zum Nachdenken…
Gruss

Wagner

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Guten Morgen,

eine verhaltensbedingte Kündigung wäre zum Beispiel, wenn Sie sich in der Arbeit etwas zu schulden kommen lassen! Das, denke ich , ist ja nicht in Ihrem Interesse! Oder?

LG Oliver

Würde ich, als NICHT Jurist, genauso sehn…

Greetz

hallo,

ohne es genu geprüft zu haben: der Arbeitnehmer kann nach der gesetzl. Kündigungsfrist kündigen. Der Arberitgeber ist an die vereinbarte Frist gebunden.

P.S. Dies ist keine Rechtsberatung u. ersetzt diese auch nicht!

Hallo, spitzfindig gedacht, aber da irrst du leider. Aber selbst wenn man dem folgen würde, müsstest du einen derartigen Anspruch gerichtlich durchsetzen - hättest du dazu Lust und Möglichkeit? Aber wie gesagt: die Regelungen zur außerordentlichen Kündigung sind getrennt von denen zur fristgemäßen Kündigung zu sehen. Der Arbeitgeber braucht auch nicht zu begründen, warum er den Vertrag nicht früher auflösen möchte.

Hallo,

wenn es tatsächlich so wäre, dass die Kündigungsfristen unterschiedlich sind, dann darf es lt. Gesetz nicht sein…

Ob es hier wirklich Unterschiede gibt, weißt nur Du anhand Deines Arbeitsvertrages.

Konfrontiere Deinen Arbeitgeber damit.

Andere Kündigungsfristen sind möglich, ja, aber dann für beide Seiten…

MfG

Harley

Denke als Arbeitnehmer kann man immer mit einem Monat Kündigungsfrist kündigen. Um sicher zu gehen einfach mal einen Anwalt für Arbeitsrecht ansprechen. Diese Auskunft bekommen sie mit Sicherheit kostenlos.

hallo salex,
im internet steht das du innerhalb von 4 wochen kündigen kannst.
gebe bitte unter google einfach
„§622 BGB Kündigungsfristen“.
da du arbeiter bzw angestellte bist, gilt folgendes:
§ 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Also kannst du innerhalb von 4 wochen kündigen.
etwas anders ist es, wenn dein arbeitgeber dich möchten möchte.

gruß brase

Hallo,
es gibt nur betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigungen. Oder eben außerordentliche Kündigungen, wie die Fristlose. Also, für beide Seiten gelten lt. Ihrem Vertrag die gesetzlichen Kündigungsfristen. Der Satz mit der 3-monatigen Frist ist ja ein Widerspruch dazu und hat für Sie keine Bedeutung. Ihre Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.

Viele Grüße
Msria

Hallo
leider kann ich dazu keine Aussage treffen.
MFG
Marcjue

Hallo nach meinem Wissen gilt dieses Gesetz nicht für Arbeitnehmer. Tut mir leid das ich nicht mehr dazu sagen kann

Hallo, vorsichtshalber würde ich eine rechtsberatung kontaktieren, normalerweise hast du recht, aber es gibt soviele hintergründe, um ganz sicher zu sein frage einen rechtsanwalt.
gruss mäggi

Hallo Salex89,

jetzt habe ich im Internet nachgelesen §622 BGB

Kündigungsfristen: Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

Das ist richtig. Es klingt in der Tat komisch, dass dein Arbeitgeber für sich in Anspruch nimmt, sowohl bei betriebsbedingter als auch bei verhaltensbedingter Kündigung die 1-Monatsfrist anwenden zu wollen. Außer diesen beiden Kündigungsformen gibt es ja keine weitere, für die dann die 3 Monate zum Quartalsende für den Arbeitgeber gelten würde.

In sofern hast du Recht, wenn du hinterfragst, ob hier Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichgestellt sind.

Leider bin ich kein Arbeitsrechtler, und dies stellt nur meine persönliche Meinung dar. Ich empfehle dir aber unbedingt, dir hierzu juristischen Rat einzuholen - eine Erstberatung ist nicht besonders teuer und lohnt sich auf jeden Fall, um eine juristische Einschätzung zu bekommen.

Viel Erfolg dabei wünscht
tinastar

Hallo,

entschuldige die späte Antwort, aber ich war im Urlaub.

Wahrscheinlich hat sich das Problem schon gelöst. Aber meines Erachtens liegt hier kein Fall der betriebsbedingten oder verhaltensbedingten Kündigung vor, daher gelten die 3 Monate.

Gruß,
Alexis