Hallo
Ich habe folgendes Problem:
Ich bin momentan in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.
Habe aber eine neue stelle gefunden bei der ich in 5 Wochen anfangen könnte.
Als ich diese Woche kündigen wollte ist mir wieder eingefallen das meine Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende beträgt.
Ich habe darauf hin um einen Aufhebungsvertrag gebeten.
Leider wurde die bitte mit der unwahren Begründung das wir kein Personal haben um mich zu ersetzen abgelehnt.
jetzt habe ich im Internet nachgelesen §622 BGB Kündigungsfristen :
Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
Bei mir im Vertrag steht aber drin :
Kündigungsfristen:
3 Monate zum Quartalsende
aber :
Betriebsbedingte Kündigung lt. gesetzlichen Rahmen
Verhaltensbedingte Kündigung lt. gesetzlichen Rahmen usw… ( Also 1 Monat )
dadurch habe ich ja eine längere Kündigungsfrist und dadurch ist es Gesetzeswidrig und es gelten die gesetzlichen Bestimmungen also auch 1 Monat Kündigungsfrist oder irre ich mich da ?