Fristlose kündigung

Hallo.

Ich hoffe Ihr seit nicht alle weggeweht und könnt einen Beitrag leisten…

Nur mal angenommen.
Ein Arbeitnehmer erhält seine fristlose Kündigung, hilfsweise fristgemäß zum …

In der Kündigung ist keine Begründung vorhanden.

Man vermutet einen Vorfall der etwa 4 Wochen zurückliegt, was aber nicht klar ist, was auch keine Abmahnung oder sonstiges zur Folge hatte.

Ist eine Begründung in der fristlosen Kündigung erforderlich?

Gibt es für Vorfälle und die darauf folgende Kündigung Fristen?
(Nur mal angenmommen am 24.12.2006 war ein Vorfall, und die Kündigung wurde auf den 18.01.2006 datiert. Es muß doch Fristen geben um dann für einen Vorfall auch die Kündigung auszusprechen, sonst könnte man doch einen Arbeitnehmer 2 Jahre nach einem Vorfall fristlos zu kündigen.)

Liebe Grüße Claudia

Hallo.

Ich hoffe Ihr seit nicht alle weggeweht

Noch nicht. :wink:

Ist eine Begründung in der fristlosen Kündigung erforderlich?

Im Kündigungsschreiben erst mal nicht. Sie muss aber auf Verlangen („unverzüglich“) nachgereicht werden. http://bundesrecht.juris.de/bgb/__626.html

Gibt es für Vorfälle und die darauf folgende Kündigung
Fristen?

Es gibt eine Frist für die Kündigung ab Kenntnis des Vorfalls. Das heißt, es spielt nicht unbedingt die Hauptrolle, wann etwas passiert ist, sondern wann der Kündigende Kenntnis davon erlangt hat.

sonst könnte man doch einen Arbeitnehmer 2
Jahre nach einem Vorfall fristlos zu kündigen.)

Wäre - theoretisch - möglich, wenn der AG erst so spät Kenntnis vom Kündigungsgrund erlangen würde.
@Experten Kennt jemand solch einen Fall?

MfG

Habe gerade folgendes gelesen.

Will der Arbeitgeber fristlos kündigen muß er das innerhalb von 14 Tagen nach sicherer Erkenntnis der Tatsache tun.

Diese Frist wäre aber nach unserem Beispiel schon seit 14 Tagen vergangen. Macht das die fristlose ungültig?

noch ne frage :wink:

Angenommen der Arbeitnehmer hätte ein 3 Jähriges Kind, das bei Urlaubsverweigerung des Arbeitgebers alleine Zuhause sein müßte. Hat der Arbeitnehmer dann eigentlich in irgeneiner Form ein Recht oder einen dringenden Grund er Arbeit 3 Werktage fernzubleiben. Das Kind ist nicht!!! krank.

Claudia

Diese Frist wäre aber nach unserem Beispiel schon seit 14
Tagen vergangen.

Wenn der AN den Grund nicht mal weiß, wieso ist er dann so sicher, dass der AG nicht erst später vom Kündigungsgrund erfahren hat? Oder gibts Vermutungen zum Kündigungsgrund? (so mal eben, weil dem AG nur die Nase des AN nicht mehr gefällt, wird ja - eigentlich - nicht fristlos gekündigt)

Macht das die fristlose ungültig?

Nö. Zumindest kann man nicht davon ausgehen, dass sich die Kündigung damit in Luft auflöst. http://bundesrecht.juris.de/kschg/__4.html

(Wenn der AN den Grund nicht mal weiß, wieso ist er dann so
sicher, dass der AG nicht erst später vom Kündigungsgrund
erfahren hat? Oder gibts Vermutungen zum Kündigungsgrund? (so
mal eben, weil dem AG nur die Nase des AN nicht mehr gefällt,
wird ja - eigentlich - nicht fristlos gekündigt))

Es gäbe def. keinen außerordentlichen Kündigungsgrund außer evtl. einem Vorfall von dem der Arbeitgeber def. lange vor Fristende sicher Kenntniss erlangt hat)

Macht das die fristlose ungültig?

Soll sie auch nicht. Unter solchen Umständen bei einer solchen Firma weiter beschäftigt zu sein wäre für den Arbeitnehmer unzumutbar. Aber bitte nicht aus „Nasen“ Gründen eine fristlose…

Soll sie auch nicht. Unter solchen Umständen bei einer solchen
Firma weiter beschäftigt zu sein wäre für den Arbeitnehmer
unzumutbar. Aber bitte nicht aus „Nasen“ Gründen eine
fristlose…

Vielleicht war sich der AG nicht sicher und hat deshalb „hilfsweise fristgerecht“ geschrieben. Aber wenn der AN nichts tut, dann bleibts bei der fristlosen Kündigung.

Hallo Claudia,

nun, wenn ich diese fiktive Arbeitnehmerin wäre würde ich gleich heute zum zuständigen Personaler/Cheffe marschieren und eine schriftliche (!) Begründung zum Grund der fristlosen Kündigung erbeten.

Dann würde ich damit einen entsprechend spezialisierten Anwalt aufsuchen und ihm den Vorfall ehrlich schildern, sowie alle Schreiben vom Arbeitgeber (Vertrag, Kündigung, Begründung sowie allfällige Abmahnungen) mitnehmen. Zusammen mit dem Anwalt würde ich mir dann auch überlegen, was ich gerne möchte: also möchte ich in dieser Firma weiterarbeiten oder möchte ich „nur“ eine fristgerechte Kündigung? Sähe man eventuell eine Chance auf Abfindung? (gibt’s sowas in Deutschland noch? *grübel*)

Dann würde ich auf jeden Fall auch sofort zum Arbeitsamt gehen (die gleichen Unterlagen wie zum Anwalt mitnehmen, zusätzlich noch ein aktueller Lebenslauf). Erstens muss man das eh innert einer kurzen Frist und zweitens kann es ja sein, dass die einem mit Rat, Tat, Tips und Empfehlung von Anwälten zur Seite stehen können.

*wink* und viel Glück

Petzi

Hallo.

kein Problem… AN unterschlägt Beträge…nach 5 Jahren fliegt die Unterschlagung durch eine Prüfung der internen Revision auf…Vorfall in 2000., Kennntis des AG in 2005…fristlose Kündigung in 2005

nun, wenn ich diese fiktive Arbeitnehmerin wäre würde ich
gleich heute zum zuständigen Personaler/Cheffe marschieren und
eine schriftliche (!) Begründung zum Grund der fristlosen
Kündigung erbeten.

  • Das hätte in diesem fiktiven Fall die LG des Arbeitnehmers auch direkt am nächsten morgen gemacht :smile:

Dann würde ich damit einen entsprechend spezialisierten Anwalt
aufsuchen und ihm den Vorfall ehrlich schildern, sowie alle
Schreiben vom Arbeitgeber (Vertrag, Kündigung, Begründung
sowie allfällige Abmahnungen) mitnehmen. Zusammen mit dem
Anwalt würde ich mir dann auch überlegen, was ich gerne
möchte: also möchte ich in dieser Firma weiterarbeiten oder
möchte ich „nur“ eine fristgerechte Kündigung? Sähe man
eventuell eine Chance auf Abfindung? (gibt’s sowas in
Deutschland noch? *grübel*)

-Die nächsten Tage wäre das noch nicht nötig, da Arbeitgeber in diesem fiktiven Fall eine fristgerechte Kündigung zugesichert hätte.Man würde selbstverständlich die Frist zur Klage im Auge behalten.
In diesem Fall würde der Arbeitnehmer keine Weiterbeschäftigung mehr wollen. Wir nehmen mal an, diese Firma würde sich so verhalten wie in dem letzten fiktiven Fall von mir…(Überstunden, ca. 1200/Jahr, unentgeltlich und ohne Ausgleich, erzwungene Überschreitung der Lenkzeiten, Ruhezeiten z. t. unter 4 Stunden, usw., usw.)

Dann würde ich auf jeden Fall auch sofort zum Arbeitsamt gehen
(die gleichen Unterlagen wie zum Anwalt mitnehmen, zusätzlich
noch ein aktueller Lebenslauf). Erstens muss man das eh innert
einer kurzen Frist und zweitens kann es ja sein, dass die
einem mit Rat, Tat, Tips und Empfehlung von Anwälten zur Seite
stehen können.

  • wenn man da mal nette antrifft?! Ich mußte mal nach der Insolvenz meines Arbeitgebers dorthin. Sahen nicht so besonders nett und hilfreich aus.

*wink* und viel Glück

Vielen Dank und bis zu nächsten Mal

da Arbeitgeber
in diesem fiktiven Fall eine fristgerechte Kündigung
zugesichert hätte.

Mündlich oder schriftlich?