FSJ Seminar Fahrtkosten

Hallo,

also es geht darum, eine Person leistet ein FSJ ab und in deren Vertrag steht, dass sie verpflichtet ist an den vorgeschriebenen Seminaren teilzunehmen. Fahrtkosten sind diesbezüglich nicht geregelt. Die Seminare finden an verschiedenen Orten (nicht wählbar) und meistens ca. 250 km (einfach) entfernt von der Einsatzstelle.

Diese Person wird nun in einem Brief daraufhingewiesen, dass sie die Fahrtkosten selber zu tragen hat.

Kann das sein?

Ich bedanke mich schonmal für die Antworten und ich hoffe, dass ihr mir bzw. meiner Nichte weiterhelfen könnt.

LG
Danea

Hallo Danea,

in der Regel werden die Fahrtkosten zu den Seminaren übernommen, allerdings sagt das Jugendfreiwilligengesetz selbst dazu nichts. Es kann also durchaus von Träger zu Träger variieren und deswegen ist es wirklich möglich, dass die Fahrkosten deiner Nichte nicht übernommen werden. Trotzdem sollte zumindestens im Vertrag drinstehen, wie das geregelt ist, bzw. der Freiwillige vorher darüber aufgeklärt werden…
Ich finde das also nicht besonders entgegenkommend, allerdings ist daran rechtlich scheinbar nichts falsch, auch wenn mir das ein bisschen komisch vorkommt…
Dürfte ich erfahren, bei welchem Träger sie arbeitet?

Lg,
littlesnowdrop

Hallo,

also danke schonmal für die schnelle Antwort.

Also ich fand das auch komisch. DRK (ich glaube es ist ein Landesverband) ist der Träger und die Einsatzstelle ist die städtische Ökologestation,…

Noch eine private Nachfrage,… Da sich eine andere Person etwas mit ihrem Träger in die Haare bekommen hat, hat diese Person damals keine Lust gehabt ihre Evaluation eines FSJ-Projektes zu schreiben und hat deswegen kein Zeugnis von ihrem 12monatigen FSJ bekommen, hat diese Person noch Anspruch (Ende des FSJ war 2010) auf ein Zeugnis,…

LG
Danea

Hallo Danea,

ich kenne es nur so, dass der Träger alle notwendigen Kosten für die Seminare trägt. Immerhin erhält er dafür sowohl Geld von der Einsatzstelle als mittlerweile auch öffentlich Förderung in nicht unerheblicher Höhe. Als Ausnahme würde ich ansehen, wenn eine Seminargruppe sich einen außergewöhnlichen Seminarort (Kroatien, Holidaypark in USA oä) aussucht, dann müsste eine -zumindest teilweise- Eigenfinanzierung greifen.
Kurz gesagt: Es ist nicht okay, dass Freiwillige die Fahrtkosten zu den Seminaren selbst tragen müssen (oder eine Unterkunft steht zur Verfügung, dann trägt der Träger des FSJ Unterkunft und An- und Abreise).

Schöne Grüße
phantomin

Hallo nochmal,

also ich habe einen Bekannten, der auch beim DRK FSJ gemacht hat und er hat die Fahrtkosten erstattet bekommen. Hängt aber tatsächlich stark davon ab, bei welchem Landesverband es gemacht wird. Mein FSJ war in Hessen, auch DRK und ich habe es auch erstattet bekommen.

Zur anderen Frage: Laut Jugendfreiwilligengesetz §11 (4) kann der Freiwillige bei Abschluss des FSJ ein Zeugnis fordern. Allerdings weiß ich nicht, inwieweit das Verweigern der Evaluation als Nichterfüllung der vertraglich vereinbarten Pflichten aufgefasst wird und das FSJ somit nicht als erfolgreich absolviert angesehen wird. Hat diese Person denn eine Bescheinigung über erfolgreichen Abschluss bekommen? Wenn ja, dann hat sie grundsätzlich Anspruch. ABER es ist natürlich zu beachten, dass das ganze schon eine Weile her ist, normalerweise beantragt man das Zeugnis direkt bei Abschluss. In ein Zeugnis kommen ja sehr genaue Bewertungen rein, nach 3 Jahren wird das schwierig zu beurteilen sein… Tut mir Leid, aber in die Richtung siehts schlecht aus.

Lg,
littlesnowdrop