Für Arztbesuch Arbeitsbefreiung nach TVÖD § 29?

Hallo,

wer weiß, ob im Tarifvertrag öffentlicher Dienst Land (Sachsen) der § 29 Abs.1 f) noch Gültigkeit besitzt?

§ 29 Arbeitsbefreiung

(1) …von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:

(f) Ärztliche Behandlung von Beschäftigten, wenn diese während der Arbeitszeit erfolgen muss, nachgewiesene Abwesenheitszeit einschließlich erforderlicher Wegezeiten.)

Danke,
Gruß Lola

Hallo

Warum sollte das nicht so sein? Steht doch so drin…

Gruß,
LeoLo

Danke LeoLo!!

…weil der AG+Personalrat sagt, dass dieser Passus bei Gleitzeit nicht gültig ist, da die Beschäftigten die Möglichkeit haben, die Fehlstunden herauszuarbeiten. Wenn das so wäre, dann müsste diese Einschränkung ja in irgendeinem Kommentar des TVöD stehen?

Wenn z.B. jemand wegen eines gesundheitl. Problems in einem Monat mal mehrere Facharzttermine mit umfangreichen Untersuchungen hat (welche zeitlich wirklich nicht anders möglich sind) dann wäre er plötzlich ganz schnell tief in den Minusstunden. Er wäre dem Kollegen ggü, welcher nicht in Gleitzeit arbeit, benachteiligt.

LG

Hallo

Danke LeoLo!!

Ich will Dir die Freude nicht verderben, aber es muß nicht zwingend so sein, wie Du es Dir im Moment wünschst.
Ich möchte hier nicht die „Arbeitgeberseite“ vertreten, aber ich kenne das Problem sehr gut.

Du solltest über das Problem des Wörtchens „muß“ nachdenken. Muß die Behandlung zu bestimmten Zeiten sein? Denk bitte an eine „arbeitgeberfreundliche juristische Auslegung“.

…weil der AG+Personalrat sagt, dass dieser Passus bei
Gleitzeit nicht gültig ist, da die Beschäftigten die
Möglichkeit haben, die Fehlstunden herauszuarbeiten. Wenn das
so wäre, dann müsste diese Einschränkung ja in irgendeinem
Kommentar des TVöD stehen?

Wahrscheinlich gibt der TVöD nicht besonders viel her. Ich würde eher mal in die geltende Gleitzeitvereinbarung reinschauen. Aber das ist immer eine individuelle Sache, je nachdem, wer diese ausgehandelt hat.

Üblich scheint auf jeden Fall zu sein, daß Arztbesuche eben nicht auf die Arbeitszeit angerechnet werden können. Somit ist diese Zeit „Privatvergnügen“.

Wenn z.B. jemand wegen eines gesundheitl. Problems in einem
Monat mal mehrere Facharzttermine mit umfangreichen
Untersuchungen hat (welche zeitlich wirklich nicht anders
möglich sind) dann wäre er plötzlich ganz schnell tief in den
Minusstunden. Er wäre dem Kollegen ggü, welcher nicht in
Gleitzeit arbeit, benachteiligt.

Dazu gibt es in einer mir bekannten Gleitzeitvereinbarung eine entprechende Regelung, die sich auf „chronisch Kranke usw.“ bezieht. (Die genaue Forumlierung weis ich nicht auswendig, da ich persönlich nicht betroffen bin, außerdem gilt woanders eine andere Regelung.)
Ob jemand unter den genannten Kreis fällt, lässt sich möglicherweise mit einer ärztlichen Bescheinigung untermauern.

Der Ansprechpartner könnte hier eher die „Schwerbehindertenvertretung“, als der Personalrat sein.

Zusätzlich wäre über die Möglichkeit nachzudenken, ob der Arzt nicht für einen Zeitraum von einigen Stunden „krankschreiben“ kann …

Gruß
Jörg Zabel

1 Like

Hallo

Die Gleitzeit-Problematik hättest Du auch direkt erwähnen können… ;o)

Bei Gleitzeit kommt es drauf an. Zunächst einmal macht Gleitzeit den § ja nicht ungültig. Entscheidend wird sein, ob die Untersuchung während einer evtl bestehenden Kernarbeitszeit stattfanden und stattfinden mussten. Die Argumentation des PR dürfte in dieser pauschalen Form imho aber Quark sein.

Gruß,
LeoLo

Hallo,
das ist also doch nicht so eine einfache Materie wie es scheint.

Chronisch krank ist korrekt.

Und ja, die Behandlung muss in der Kernarbeitszeit erfolgen, da der Facharzt nur von 10-15 Uhr Sprechstunde hat. Kernarbeitszeit ist 9-14 Uhr. Dazu kommt eine knappe Stunde Weg von Arbeit zum Arzt. Behandlung selbst dauert mindestens auch eine Stunde.

Also Gleitzeitvereinbarung nachschauen und Schwerbehinderten- vertretung befragen. Stundenweise krankschreiben geht glaube nicht.

Ansonsten in den sauren Apfel beißen und froh sein, dass man Arbeit hat.

Danke für die Tips!

LG, Lola

Hallo,

Stundenweise krankschreiben geht glaube
nicht.

Mit dem glauben ist das so eine Sache. Ich würde mal mit dem Arzt reden …

Ansonsten in den sauren Apfel beißen und froh sein, dass man
Arbeit hat.

Hierzu darf ich jetzt an dieser Stelle nichts schreiben …

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

Hallo,

Stundenweise krankschreiben geht glaube
nicht.

Mit dem glauben ist das so eine Sache.

Der hilft aber bei diesem Problem weiter.
Ich würde mal mit dem

Arzt reden …

Was soll der machen ? Es liegt schließlich keine Arbeits unfähigkeit vor, wenn der AN anschließend wieder arbeiten kann, sondern evtl. eine Verhinderung.
Und wie das Procedere bei einer Verhinderung bez. § 616 BGB ist, hat LeoLo ja schon erschöpfend dargelegt.
Ist der AN schwerbehindert, kann sich der AG den evtl. anfallenden Aufwand für bezahlte Freistellung zuimindest zT vom Integrationsamt als „Nachteilsausgleich“ nach § 102 Abs. 3 Nr. 2e SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__102.html
ersetzen lassen

Gruß
Jörg Zabel

&Tschüß
Wolfgang

1 Like

. …bei Gleitzeit nicht gültig
Da muss man/frau mal nachlesen, was dazu in der Gleitzeitvereinbarung steht. Eine Kopie davon sollte beim Personalrat vorligen.

Es ist auch zu klären, ob es bei chronischer Erkrankung Ausnahmen gibt.
Ein Nichtvorhandensein solch einer Regelung könnte dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) oder dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) widersprechen. Eventuell weiß der Personalrat was dazu.

> nicht nacharbeiten können
Diese dusselige Artztbesuchsregelung (wenn in der Gleitzeitvereinbarung vorhanden) führt dann dazu, dass sich Arbeitnehmer je einen ganzen Tag krank schreiben lassen, statt nur mal zum Arzt zu gehen.

LG