Hallo
Danke LeoLo!!
Ich will Dir die Freude nicht verderben, aber es muß nicht zwingend so sein, wie Du es Dir im Moment wünschst.
Ich möchte hier nicht die „Arbeitgeberseite“ vertreten, aber ich kenne das Problem sehr gut.
Du solltest über das Problem des Wörtchens „muß“ nachdenken. Muß die Behandlung zu bestimmten Zeiten sein? Denk bitte an eine „arbeitgeberfreundliche juristische Auslegung“.
…weil der AG+Personalrat sagt, dass dieser Passus bei
Gleitzeit nicht gültig ist, da die Beschäftigten die
Möglichkeit haben, die Fehlstunden herauszuarbeiten. Wenn das
so wäre, dann müsste diese Einschränkung ja in irgendeinem
Kommentar des TVöD stehen?
Wahrscheinlich gibt der TVöD nicht besonders viel her. Ich würde eher mal in die geltende Gleitzeitvereinbarung reinschauen. Aber das ist immer eine individuelle Sache, je nachdem, wer diese ausgehandelt hat.
Üblich scheint auf jeden Fall zu sein, daß Arztbesuche eben nicht auf die Arbeitszeit angerechnet werden können. Somit ist diese Zeit „Privatvergnügen“.
Wenn z.B. jemand wegen eines gesundheitl. Problems in einem
Monat mal mehrere Facharzttermine mit umfangreichen
Untersuchungen hat (welche zeitlich wirklich nicht anders
möglich sind) dann wäre er plötzlich ganz schnell tief in den
Minusstunden. Er wäre dem Kollegen ggü, welcher nicht in
Gleitzeit arbeit, benachteiligt.
Dazu gibt es in einer mir bekannten Gleitzeitvereinbarung eine entprechende Regelung, die sich auf „chronisch Kranke usw.“ bezieht. (Die genaue Forumlierung weis ich nicht auswendig, da ich persönlich nicht betroffen bin, außerdem gilt woanders eine andere Regelung.)
Ob jemand unter den genannten Kreis fällt, lässt sich möglicherweise mit einer ärztlichen Bescheinigung untermauern.
Der Ansprechpartner könnte hier eher die „Schwerbehindertenvertretung“, als der Personalrat sein.
Zusätzlich wäre über die Möglichkeit nachzudenken, ob der Arzt nicht für einen Zeitraum von einigen Stunden „krankschreiben“ kann …
Gruß
Jörg Zabel