Gehalt einbehalten?

Hi all,
folgende theoretische Situation.

Arbeitgeber kündigt Arbeitnehmer nach einem halben Jahr, aber noch in der Probezeit zum Monatsende.
AN schuldet AG aus einer Zeit lang vor dem Arbeitsverhältnis ca. ein Nettogehalt.
AG beschliesst also das ausstehende Gehalt komplett einzubehalten obwohl AN mehrere Angebote gemacht hat das Geld in Raten zurückzuzahlen.

AN würde also zu Monatswechsel blank dastehen, keine Miete zahlen können, etc.

Wie könnte sich AN verhalten und wo findet man einen entsprechenden Gesetzestext der AG davon überzeugen würde daß es seine Pflicht ist da zumindest etwas zu überweisen?

Gruß
Nick

Hi Nick,

Wie könnte sich AN verhalten und wo findet man einen
entsprechenden Gesetzestext der AG davon überzeugen würde daß
es seine Pflicht ist da zumindest etwas zu überweisen?

vielleicht damit? http://www.brennecke-partner.de/1708/Zurueckbehaltun…

In obigem Beispiel geht es aber wohl eher um Ansprüche des AG gegenüber des AN, die auch aus dem Arbeitsverhältnis entstanden.

In Fallbeispiel scheinen da aber zivilrechtliche Zahlungsansprüche die nicht im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis enstanden sind mit den arbeitsrechtlichen Ansprüchen verrechnet zu werden.

Dies erscheint mir ja mal ganz problematisch. Es ist zwar verständlich, dass der AG die privaten Schulden seines AN verrechnen möchte, aber das sind ja 2 Paar Schuhe. Es entbindet ihn ja nicht von seinen AG-Pflichten (Lohnzahlung).

Ich habe leider keine Ahnung, ob die Vermixung von zivilrechtlichen und arbeitsrechlichen Ansprüchen überhaupt statthaft ist. Würde es gefühlsmäßig aber verneinen. Mal gespannt, was die Experten dazu sagen.

Agnes

Hallo,

ich habe zwar kein Arbeitsgerichtsurteil zu konkret diesem Fall gefunden, aber aus ähnlichen Artikeln über Lohneinbehalt, Abtretung und Pfändung leite ich folgendes ab:

Wenn der Arbeitnehmer vor Beginn des Arbeitsverhältnisses bei dem Arbeitgeber Schulden gemacht hat, ist das so zu sehen, als wäre der Arbeitgeber zu diesem Zeitpunkt eine andere Person gewesen. Um die privaten Schulden von dem Arbeitnehmer zurück bezahlt zu bekommen, müsste er eine Lohnpfändung beantragen. Das geht aber auch nur nach entsprechendem schriftlichem Mahnverfahren.

Wenn tatsächlich eine Lohnpfändung bewilligt wird, kann von dem Lohn auch nur bis zu einer Grenze von „unpfändbarem Lohn“ Geld einbehalten werden. Diese Grenze richtet sich nach den Verpflichtungen des Arbeitnehmers (z.B. Familie, Kinder…) und wird individuell festgelegt.

Auf keinen Fall darf so viel einbehalten werden, dass der Arbeitnehmer an anderer Stelle in neue Schulden gerät (z.B. Miete, Heizkosten etc.)

Korrekt würde der Arbeitgeber handeln, wenn er für die früheren Schulden ein Mahnverfahren einleitet und bei Nichtzahlung den Betrag evtl. zwangseintreiben lässt.

Gibt es über die früheren Schulden allerdings keinen Nachweis (Rechnung o.ä.), weil das Geld auf gut Glauben einfach verliehen wurde, dann hat der Arbeitgeber ein Problem…

Konkret würde ich mich wegen des einbehaltenen Lohns an einen Anwalt (Arbeitsrecht) oder das Arbeitsgericht wenden. Einiges kann man auch nachlesen unter www.arbeitsrecht.de

Gruß
Heike