Hallo,
ich habe zwar kein Arbeitsgerichtsurteil zu konkret diesem Fall gefunden, aber aus ähnlichen Artikeln über Lohneinbehalt, Abtretung und Pfändung leite ich folgendes ab:
Wenn der Arbeitnehmer vor Beginn des Arbeitsverhältnisses bei dem Arbeitgeber Schulden gemacht hat, ist das so zu sehen, als wäre der Arbeitgeber zu diesem Zeitpunkt eine andere Person gewesen. Um die privaten Schulden von dem Arbeitnehmer zurück bezahlt zu bekommen, müsste er eine Lohnpfändung beantragen. Das geht aber auch nur nach entsprechendem schriftlichem Mahnverfahren.
Wenn tatsächlich eine Lohnpfändung bewilligt wird, kann von dem Lohn auch nur bis zu einer Grenze von „unpfändbarem Lohn“ Geld einbehalten werden. Diese Grenze richtet sich nach den Verpflichtungen des Arbeitnehmers (z.B. Familie, Kinder…) und wird individuell festgelegt.
Auf keinen Fall darf so viel einbehalten werden, dass der Arbeitnehmer an anderer Stelle in neue Schulden gerät (z.B. Miete, Heizkosten etc.)
Korrekt würde der Arbeitgeber handeln, wenn er für die früheren Schulden ein Mahnverfahren einleitet und bei Nichtzahlung den Betrag evtl. zwangseintreiben lässt.
Gibt es über die früheren Schulden allerdings keinen Nachweis (Rechnung o.ä.), weil das Geld auf gut Glauben einfach verliehen wurde, dann hat der Arbeitgeber ein Problem…
Konkret würde ich mich wegen des einbehaltenen Lohns an einen Anwalt (Arbeitsrecht) oder das Arbeitsgericht wenden. Einiges kann man auch nachlesen unter www.arbeitsrecht.de
Gruß
Heike